Schulverweis wegen fehltagen?

9 Antworten

Es besteht Schulpflicht!

Wenn du allerdings bei den Fehltagen grundsätzlich eine ärztliche Bescheingung vorlegen konntest und es sich bei den Familienangelegenheiten um Sterbefälle gehandelt hat oder beispielsweise um Gerichtstermine dann dürfte ein Verweis nicht zulässig sein.

Beurteilen lässt sich das aber mit den wenigen Angaben in der Frage nicht wirklich.

Dirndiren 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 23:10

Um nochmal zu erwähnen auch bei familiären Angelegenheiten hab ich eine ärztliche Entschuldigung vorgelegt zur Sicherheit :)

rbeier  16.01.2017, 23:15
@Dirndiren

Dann dürfte ein Verweis nicht zulässig sein.

Ich nehme an, das der Direktor hier mal nachgehen will was denn so die Ursachen sind.

Dirndiren 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 23:17
@rbeier

Danke :)

Hier stellt sich die Frage was speziell in Deinem Fall familiäre Angelegenheiten waren und wie viele Tage Du dadurch in welchem konkreten Zeitraum gefehlt hast.

Dirndiren 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 23:07

Auch bei familiären Angelegenheiten hab ich eine ärtzliche Entschuldigung vorgelegt 

wilees  16.01.2017, 23:08
@Dirndiren

Heißt das, dass für alle Fehltage ein ärztliches Attest vorlag?

Dirndiren 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 23:12
@wilees

Ja ...

Zumverzweifeln  16.01.2017, 23:15
@Dirndiren

Dann geht es nur darum was zu tun ist, damit du bewertet werden kannst Bzw. In der Klasse erfolgreich mitarbeiten kannst.

wilees  16.01.2017, 23:15
@Dirndiren

Dann können sie jetzt noch nicht wirklich etwas machen. Sind allerdings Deine schulischen Leistungen möglicherweise grenzwertig, können sie Dir wohl den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse verweigern.

Da für alle Tage ärztliche Atteste vorlagen, mußt Du auch keine Erklärungen liefern, was Dir gesundheitlich gefehlt hat.

Dirndiren 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 23:16
@wilees

Meine schulischen leistungen sind alle im 9 Punkte Bereich 

wilees  16.01.2017, 23:17
@Dirndiren

Dann gibt es auch keinen Grund Dich der Schule zu verweisen.

Dirndiren 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 23:19
@wilees

Okey danke :)

Ja klar!

Wenn du krank bist, bring ein Attest.

Wenn du Probleme hast, geh zu einem Lehrer deines Vertrauens!

Bei zu vielen Fehltagen kannst du nicht mehr bewertet werden. Und dann bist du weg!

Dirndiren 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 23:12

Bei allen fehltagen attestiert 

DerHans  17.01.2017, 09:32
@Dirndiren

Auch attestierte Fehltage zählen. Wenn es zu viele sind, ist Schluss

Deswegen ja das Gespräch: Es soll klären, was wirklich dahinter steckt. Eigentlich will Dich keiner von der Schule werfen: Wer hätte wirklich etwas positives davon. Aber der Direx muss auch Druck machen, sonst wird demnächst jeder 24 Tage oder mehr fehlen - passiert ja nix. ;-)

Dirndiren 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 23:09

Aber rein rechtlich sind sie dazu nicht in der Lage oder 

AriZona04  16.01.2017, 23:12
@Dirndiren

Ich kenne die Umstände nicht. Ich mache Dir keine Prognosen. Rechtlich ist ein Direktor selbstverständlich in der Lage, einen Schüler der Schule zu verweisen. Nach Deinen Schilderungen halte ich das für nicht angebracht. Ich bin aber kein Anwalt. Und so lange Du nichts weißt, musst Du halt leider zittern. Tut mir leid. Und solltest Du tatsächlich der Schule verwiesen werden, dann hast Du das Recht, dagegen anzugehen. Was sagt denn Dein Klassenlehrer dazu?

Dirndiren 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 23:13
@AriZona04

sie ist eine echt nette Lehrerin kann aber auch nicht viel machen glaub :/

AriZona04  16.01.2017, 23:15
@Dirndiren

Aber sie kann Dir mehr sagen, was das Gespräch für Dich bedeuten wird und wo sie Fragen des Direx sieht.

Dirndiren 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 23:18
@AriZona04

Das Gespräch wird glaub nicht mit ihr von statten gehen die Abteilungsleiterin und der Direktor mit beiden hätte ich Jtzt bisher nicht viel zu tun 

AriZona04  16.01.2017, 23:21
@Dirndiren

Das ist mir klar. Aber Deine Lehrerin ist immer auch Deine Ansprechperson, wenn es um Schulangelegenheit geht. Sie ist bestimmt vom Direktor informiert worden, also weiß sie auch mehr.

MrBro  17.01.2017, 00:25
@AriZona04

Bei unentschuldigtem Fehlen könnte man von der Schule geworfen werden doch ich weis nicht wie viele Fehltage man braucht. Weis nur das man mit 5 nicht mehr zur Abschlussprüfung zugelassen wird.

Normalerweise hat man doch für Fehltage eine Entschuldigung beizubringen oder? Wieviel Deiner 24 Fehltage sind denn entschuldigt/unentschuldigt?