Schulrecht (Nachprüfung)
Hey Leute, hab mal ne Frage :D
Ich war Mittwoch bei der schriftlichen Nachprüfung in Politik.. Ich habe die Ferien über gelernt... Ich habe mich im Anschluss daran mit einer Mitschülerin auseinander gesetzt, was sie lernt und habe das selbe gelernt... Auch nach der Arbeit habe ich mit ihr besprochen, was sie und was ich geschrieben hat/hab.
Dann war heute die mündliche Prüfung... Die war halt 5, was ich allerdings akzeptiere, weil ich diese verhauen habe, weil das Thema nicht in meinem Lernstoff enthalten war.. Ich konnte zwar ein paar Dinge nennen, die waren aber nicht weiter relevant.
Als ich dann anschließend die Verkündigung des Ergebnisses hatte stand fest, dass ich sitzen bleibe, und zwar, weil ich ne 6 (??) in der schriftlichen haben soll..
Ich frage mich, wie das sein kann, wenn ich nahezu die selben Antworten habe, und ich im Umfang 7 Seiten geschrieben habe. Zudem hatte meine Mitschülerin in der Arbeit eine 4- (??) Obwohl sie auch positiver davon ausgegangen ist. Sie hat mir aber auch gesagt, dass sie manche Dinge nicht wusste, die ich allerdings wusste.
Ich habe heute keine Einsicht in die Arbeit bekommen, mir wurde auch nicht genannt, warum die Arbeit mit ner 6 quittiert ist. Bin ich der einzige, der denkt, dass da etwas nicht stimmt?
Ich werde jetzt nächste Woche Einsicht verlangen und prüfen lassen, ob die Arbeit mit 6 begründet ist.
6 als Note ist für mich, wenn man ein leeres Blatt abgibt oder n Spicker benutzt, was ich definitiv nicht getan habe.
Der Politiklehrer ist eh etwas kleinkariert und besaß noch die Frechheit bei der Verkündung mir ins Gesicht zu grinsen, nach dem Motto: Rache ist süß...
Brauche Hilfe, ob und wie ich dagegen vorgehen kann...
2 Antworten
Formal zu bedenken: Gegen die Note der schriftlichen Nachprüfung kannst du dich beschweren. - Gegen die Nichtversetzung (-> Verwaltungsakt) ist ein Einspruch nötig.
Die Beschwerde gegen die 6 in der schriftlichen Arbeit/Nachprüfung führt zu einer Bewertung der Arbeit durch einen weiteren Fachlehrer, ggf. den Fachvorsitzenden an der Schule, der für dieses Fach (Politik) zuständig ist. Ergibt sich eine Abweichung in der Beurteilung des zweiten Lehrers, muss ein dritter die Arbeit korrigieren. Zusammen wird eine "neue" Note festgesetzt.
Inhalt der Nachprüfung kann (in NRW) nur der Stoff des letzten Halbjahres sein.
Tipp: Du kannst eine Kopie der korrigierten Arbeit verlangen! Dann wäre erkennbar, ob die Korrektur durch den Fachlehrer angemessen und vollständig (und nicht nur oberflächlich!) erfolgt ist. Falls das nicht so ist -> formaler Fehler, die Arbeit muss wiederholt werden!
Hallo,
auf was für einer Schule bist du denn?
Bei Prüfungen ist es in der Regel so, dass man erst nach zwei Jahren Einsicht in die Prüfungen beantragen kann.
Auf dem Gymnasium ist es so, dass man eine gewisse Anzahl an Punkten erreichen muss um einen Punkt, also eine 5- zu bekommen.
Wenn du auf dem Gymnasium also etwas weißt, die Mindestpunktzahl jedoch nicht erreicht hast, kannst du trotzdem noch eine 6 bekommen.
Und ob du nahezu die selben Antworten hast, kannst du doch überhaupt nicht beurteilen?!
Oder hattest du Einsicht in die Prüfung deiner Freundin?
Falls du wirklich, ernsthafte Bedenken haben solltest ( Im Sinne von: Mein Lehrer benotet mich unfair, weil er mich nicht leiden kann ) , dann nimm rechtliche Hilfe in Anspruch.
Bei Prüfungen ist es jedoch in aller Regel so, dass es einen Zweitkorrektor gibt?
Ich habe mit meiner Mitschülerin besprochen, was sie geantwortet hat und sie hat nahezu die selben Sachen genannt.. sie hat ne 4 minus und ich ne 6 obwohl ich zusätzlich noch andere sachen wusste... ich bin an einem Berufskolleg.. ich mache dort mein Fachabi und eine Berufsausbildung gleichzeitig.. also eine Duale Ausbildung
erst nach zwei Jahren Einsicht in die Prüfungen - gilt nicht, wenn zur Vorbereitung einer Beschwerde oder eines Einspruchs erforderlich.
Ok, das wusste ich nicht.
Dann würde ich die Prüfung natürlich einsehen.
Aber in der Regel gibt es auch auf dem BK einen Zweitkorrektor, ggf. auch einen Drittkorrektor.
Das gibt einen neuen Einblick in die ganze Sache :) danke dir dass du mir weiterhelfen konntest