Ist es Verboten im alkoholisiert am Schulunterricht teilzunehmen, wenn man keinen Alkohol mit sich führt und das 18. Lebenjahr vollendet hat?

10 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass den Schulvertretern die Kompetenz fehlt, um Schülern den Alkoholkonsum so nachzuweisen, dass sie daraufhin das Hausrecht ausüben dürfen. Eine Vermutung auf Grund der Befindlichkeit eines Lehrers dürfte da nicht ausreichend sein.

Allein schon, das eine solche Frage aufkommt, zeigt, wo wir gelandet sind. Wahrscheinlich wird jetzt bald noch eine Promillegrenze für Schüler (!) über 18 Jahre festgelegt. Mann oh Mann.

Meine Antwort: RESPEKTIERE einfach, was Dir die Lehrkräfte und Verantwortlichen vermitteln, auch wenn's bei den Freunden uncool ankommt. Man muss nicht immer alles ausdiskutieren, man kann auch Regeln akzeptieren so wie sie sind. Erst wenn sie ganz offensichtlich keinen Sinn machen, lohnt ein Hinterfragen. Stell Dir mal vor, was mit einer (für Dich verantwortlichen) Lehrkraft passiert, wenn Du besoffen aus dem Fenster fällst. Zu meinen Zeiten sind wir gar nicht erst auf die Idee gekommen, alleine schon durch die entsprechende Wertevermittlung (Erziehung) von zu Hause aus.

Probiert haben wir's natürlich trotzdem, das Kiosk an der Schule hatte damals so kleine mit Likör gefüllte Drops - die waren lange ein Hit. Das wussten die Lehrer auch und rate mal, was passiert ist - da wurde nicht lange gefackelt oder diskutiert. Ab zum Direx, Anruf zu Hause und dann kam die Familienkutsche vorgefahren...

Mal abgesehen davon dass man sich selbst keinen Gefallen tut, stellt man auch eine potentielle Gefahr für andere dar - das nennt sich dann Verantwortung.

Also, Respekt - Erziehung - Verantwortung - alles beim Teufel, wenn man solche Diskussionen wirklich ernsthaft führen muss.

Wenns meine Schule wär - jeder der meint, unter Alkohol nur auf das Schulgelände zu müssen, den würde ich aber im Tiefflug nach Hause bzw. vom Gelände verweisen.

sup231 
Beitragsersteller
 20.03.2013, 22:36

Und wie bringst du deinen Schülern dann Verantwortung bei? Insbesondere, weil sie ja im Leben sicher niemals in Kontakt mit (übrigens trotz all der von dir richtig aufgeführten Gründe) immernoch legalem Alkohol in kontakt kommen werden, sorry aber genau wegen Leuten wie dir habe ich von anfang an gesagt nur Theoretisch, bitte halte dich in Zukunft aus meinen Fragen raus, vielen dank

Pixelwizard  20.03.2013, 23:21
@sup231

Nur noch eine letzte Anmerkung:

Schade, Das Du, obwohl diskutierfreudig, sinnvolle Argumente für die rein theoretische Beantwortung einer Frage in den Wind schlägst.

Denn m. E. liegt das theoretische Problem sehr wohl tiefer, bei Deiner Frage geht es aber um die adäquate und eventuell sogar noch rechtssichere Gegenargumentation auf eine vermeintliche Gängelei seitens einer Schule. Und nicht ich - resp. der Lehrkörper - hat den Schülern Verantwortung beizubringen - das ist immer noch (sollte) Hauptaufgabe der heimischen Erziehung, die aber bequemerweise auf die Schule verlagert wurde. Wäre dem so, würde sich die Frage nicht in dieser Form stellen.

Das der Kontakt zu Alkohol nicht zu vermeiden ist und das ja auch nicht zwingend muß, ist die eine Sache. Wie der einzelne damit umgeht eine andere - und das dann eine Institution entsprechende Regeln aufstellt und diese dann auch durchsetzt, nun das könnte man mit dem Erwerb einer Erfahrung gleichsetzen - will man diese nicht nochmals machen, geht man (theoretisch) verantwortlicher und rücksichtsvoller mit sich und anderen um.

Wäre eventuell lohnend, den Gedankengang einfach mal weiter zu spinnen und nicht nur von der angeführten Position aus zu sehen, als sachliche Diskussion ohne persönliche Wertung.

So long!

Alkoholisierte Schüler sind nicht wirklich ein Vorbild für die jüngeren Schüler unter euch. Also in unserer Schule war es nicht verboten, aber die Schüler haben es übertrieben und im Betrunkenem Zustand die Jüngeren mit Alkohol angespritzt oder sonst belästigt. Seitdem ist es nun verboten und die müssen ausserhalb der Schule Alkohol trinken

sup231 
Beitragsersteller
 20.03.2013, 21:50

So ähnlich lief es bei uns auch ab ;)

ja, weil sie das hausrecht für ihr gebäude haben

sie müssen da nicht jeden reinlassen

ich denke ne schule braucht aber relativ gute gründe, dass sie ihr hausrecht da ausüben darf, aber saufen gehört mit sicherheit dazu

einfach so

sup231 
Beitragsersteller
 20.03.2013, 21:54

mmh, übers Hausrecht hab ich auch schon nachgedacht, aber aber dürfen sie mir Bildung verwehren wenn ich den Unterricht nicht störe? Es geht ja nicht um Komatrinken sondern um "dezentes betrinken" außerhalb des Schulgeländes und dann an teilnahme am Schulunterricht.

PerverserName  20.03.2013, 21:59
@sup231

ja dürfen sie

Die Lehrer dürfen schüler heimschicken wenn sie krank bzw nicht aufnahmefähig sind folglich auch alkoholisiert. Aber viel mehr dürfte nicht passieren.