Schule, eine woche frei nehmen, erlaubt?

4 Antworten

Hallo kindkind,

du kannst fahren!

Zum Verfahren: Du stellst als Volljähriger schriftlich einen Antrag mit Begründung an die Schulleitung. Ein Attest wäre nur nötig, wenn die Beurlaubung im Zusammenhang mit Ferien steht, da es da ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot gibt. Die Dringlichkeit der Beurlaubung müsste dann gesondert nachgewiesen werden.

Wenn du den Antrag rechtzeitig schriftlich stellst, muss der Schulleiter auch schriftlich zustimmen oder ablehnen. Lehnt er ab, hast du zwei Möglichkeiten: Du legst formell Widerspruch ein oder du teilst mit, dass du dann eben unentschuldig fehlst.

Da du volljährig und nicht mehr schulpflichtig bist, hat das zumindest keine Rechtsfolgen. Vor allem aber: Es ist ehrlich.

Du musst natürlich damit rechnen, dass das unentschuldigte Fehlen dann Auswirkungen auf die Leistungsbeurteilung hätte. Das würde ich in deinem Fall aber in Kauf nehmen.

Die rechtlichen Texte (zumindest für NRW, aber in anderen Bundesländern dürfte das ähnlich sein) hast du hier:

Allgemeine Schulordnung (ASchO) in der Fassung der Bekanntmachung Vom 25. Juni 2002 geändert durch Verordnung vom 8. April 2003

§ 10 Beurlaubung

(1) Eine Schülerin oder ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden. (2) Eine Schülerin oder ein Schüler kann beurlaubt werden a) bis zu zwei Tagen innerhalb eines Vierteljahres von der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer oder der mit der Organisation der Jahrgangsstufe beauftragten Lehrkraft, b) darüber hinaus von der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

(3) Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) Vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011

§ 43 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen

(1) ……….(2) ………. (3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben ……

Nadelwald75  19.03.2014, 12:22

Noch ein Vorschlag, falls du "kämpfen" willst: Verlange von der Schulleitung bei Ablehnung eine schriftliche Begründung, die du dann für einen neuen Antrag bei der Schulaufsichtsbehörde vorlegen möchtest.

Der ehrlichste Weg, den du ja auch versucht hast, ist, um Sonderurlaub unter Angabe der wahren Gründe zu bitten. Da dir dieser Urlaub nicht gewährt wurde, würdest du im Zeugnis einen Vermerk auf 5 unentschuldigte Fehltage bekommen, wenn du tatsächlich verreist. Das macht immer einen schlechten Eindruck, wenn man sich irgendwo bewerben möchte. Schwerere Sanktionen sehe ich nicht auf dich zukommen.

Dass du dir ein ärztliches Attest holst, wäre ja eigentlich nicht logisch, denn du bist ja nicht krank. Das wäre eine Anstiftung des Arztes zu einer Falschdiagnose bzw. ein Belügen des Arztes. Ich verstehe nicht, wieso ein Schuldirektor so etwas vorschlagen kann.

Wahrscheinlich kann er deine Lage verstehen, hat aber keine formale Handhabe, um dich auf legale Weise fehlen zu lassen.

Du kannst doch auch einfach eine Freistellung bei deinem Rektor beantragen, oder ? :-)

kindkind 
Beitragsersteller
 19.03.2014, 12:01

Wurde doch nicht akzeptiert. Ich dürfte nur, wenn sie stirbt gehen und dann kam der nette Ratschlag "nimm dir doch Attest von deinem Arzt, dann kannst du einfach gehen"

Nadelwald75  19.03.2014, 12:20
@kindkind

siehe oben: Attest für dich selbst wäre unehrlich. Oder meint er ein Attest, dass deine Oma schwer krank ist?

Natürlich darfst du dir eine Woche frei nehmen, es hat ja sogar familiäre Gründe.

kindkind 
Beitragsersteller
 19.03.2014, 11:59

Anscheinend muss sie erst ssterben