Was passiert wenn man neue Schulden macht, obwohl man in der Insolvenz ist?
Was passiert wenn man neue Schulden macht, obwohl man in der Insolvenz ist?
6 Antworten
Diese neuen Schulden werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst.
Ansonsten passiert im Hinblick auf die laufende Insolvenz erstmal nichts. Einen Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung ergibt sich allein durch neue Schulden noch nicht.
Das Insolvenzverfahren wird in der Regel abgebrochen und zu deinen neuen Schulden kommen auch noch die alten Schulden hinzu. Und wenn es ganz böse läuft, werden dir die Verfahrenskosten auch noch aufs Auge gedrückt. Heißt also, du stehst mit viel mehr in der Kreide als vorher.
Hinzukommt, dass der Gläubiger, wenn er herausfindet, dass du bereits im Insolvenzverfahren bist, voraussetzen kann, dass du diese Schulden mit Absicht in Kauf genommen hast. Wenn er dann ganz pingelig ist, stellt er Strafanzeige wegen Betruges gegen dich.
freundlich dunkle Grüße
Baltarsar
Weil dies, zumindest hier, der Regelfall bei Neuverschuldung eines sich im Insolvenzverfahren befindlichen Schuldners ist.
Was heißt "hier"?
Schlag im Duden nach, dort findest du die genaue Bedeutung von Worten. ;)
Meinen Wohnort werde ich hier in einer Antwort nicht formulieren. ;)
Meine Frage galt eher dem Staat, in welchem du lebst. Vielleicht ist es ja in Österreich anders.
In D wird das Insolvenzverfahrern aber nur auf Antrag eines Gläubigers abgebrochen. Neue Schulden für sich genommen sind kein Versagensgrund. Und selbst wenn es einen Grund gäbe, müsste erstmal ein Gläubiger davon erfahren und einen Antrag stellen.
In der Regel wird das Insolvenzverfahren also normal weitergeführt.
Als Schuldner bist du im Insolvenzverfahren verpflichtet neue Schulden selbst anzuzeigen. Zum anderen steht man als Schuldner im Insolvenzverzeichnis. Dieses kann und wird in den meisten Fällen auch vom neuen Gläubiger eingesehen, wenn er ins Schuldenverfahren geht. Zum anderen dürfte auch der Insolvenzverwalter, ja auch Privatinsolvenzen gibt es so einen, über die neuen Schulden bescheid wissen. Und dieser ist verpflichtet es dem Gericht mitzuteilen.
Somit ist es auch hier in Deutschland üblich, dass neue Schulden ein Versagensgrund darstellen und somit in der Regel Insolvenzverfahren abgebrochen werden. Erlebe ich hier täglich. ;)
Als Schuldner bist du im Insolvenzverfahren verpflichtet neue Schulden selbst anzuzeigen.
Und dieser ist verpflichtet es dem Gericht mitzuteilen.
Das geht woraus hervor?
Somit ist es auch hier in Deutschland üblich, dass neue Schulden ein Versagensgrund darstellen
Nein, ist es eben nicht. Die Versagensgründe stehen in §290 InsO.
Deine täglichen Erlebnisse müssen andere Gründe haben
Ich habe keine Ahnung, wo du deine Infos her nimmst, aber das, was du hier vermeintlich zu wissen glaubst, ist schlichtweg Quatsch.
Es gibt keine wie auch immer geartete Pflicht, neue Schulden irgendwem anzuzeigen. Den Insolvenzverwalter interessiert nur das, was vor Insolvenz entstanden ist, weil diese alten Schulden von der Insolvenz umfasst sind.
Problematisch wird es erst, wenn es in Zusammenhang mit den neuen Schulden zu Straftaten gekommen ist. Denn hier gibt es in der InsO eine Obliegenheit, dies zu melden. Zudem können sich aus Straftaten und grober Gefährdung der Insolvenzgläubiger Versagensgründe herleiten.
Die Gläubiger mit den neuen Schulden müssen sich hinten anstellen und abwarten, bis die Insolvenz beendet ist, so dass sie dann ggf. pfänden können.
Hmmm, dann machen meine Kollegen und ich ja unseren Job seit Jahren falsch. Werde das gleich mal ans schwarze Brett hängen. ;)
Naja, gehen wir doch mal davon aus, dass sich deine Kollegen im Gegensatz zu dir auskennen.
Sieht wohl ganz so aus. Nur weil man etwas jahrelang macht und es keine Probleme gab, ist es nicht richtig. Fakt ist jedoch dass die Ausführungen der anderen TE richtig sind und du teilweise Dünsch... schreibst. Du würdest jedoch dann Recht haben, wenn man aus den neuen Schulden eine strafbare Handlung wie z.B. Eingehungsbetrug ableiten und beweisen könnte und es deswegen zu einer Verurteilung des Delinquenten kommen würde. Dann könnte nach der INSO ein Versagungsgrund vorliegen. Hab ich in 15 Jahren erst einmal hinbekommen und das nur dank der Dummheit des Schuldners. Ansonsten ist der Nachweis des Vorsatzes nahezu unmöglich.
Guten Morgen polnischgirl1
Schulden während einer Insolvenz machen ,da wird das Insolvenzverfahren
ungültig und Du musst die Schulden bezahlen.Notfalls wird das durch
Pfändung der Gläubiger gemacht.
Wer unverschuldet in eine Insolvenz gerät bzw zur Eidesstattlichen
Versicherung gezwungen wird darf den Verursacher in Regress nehmen.
Gruß Ralf
da wird das Insolvenzverfahren ungültig"
Das stimmt nicht.
Automatisch wird da gar nichts ungültig. Neue Schulden stellen für sich auch keinen Versagensgrund dar.
Neue Schulden sind auch die Lebensgrundversorgung des
Ehepartners zu gewährleisten,wodurch Verbindlichkeiten nicht mehr
bezahlt werden können.Die Lebensgrundversorgung ist
Personenbezogen.Werden neue Schulden gemacht die daraus
entstanden sind kommt der Regress zur Geltung.
Neue Schulden die auf Konsumgüter basieren,obwohl eine
Insolvenz absehbar ist fällt teilweise sogar unter das Strafrecht.
Gruß Ralf
Dein Kommentar ist inhaltlich und sprachlich schwer zu entziffern.
Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit. Ich verweise hier einfach auf §290 InsO. Dort stehen die Versagensgründe und dort findet sich auch die Begründung, warum deine Antwort falsch ist.
Das ist ja auch Sinn und Zweck meiner Kommentare und Texte.
Mein Kommentar beinhaltet lediglich den Zahlungswillen.
Somit entfällt die Masseunzulänglichkeit.
Neue Schulden sind auch die Lebensgrundversorgung des
Ehepartners zu gewährleisten,wodurch Verbindlichkeiten nicht mehr
bezahlt werden können.
Kanst du diesen Text mal übersetzen?
Hä?? Der Sinn und Zweck deiner Kommis ist, daß man sie nicht versteht? Super Idee...
Unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten durch
Verzögerungen anderer.
Der Ehemann sorgt für Kleidung,Essen,trinken,und alles was dazu
gehört für die Ehefrau obwohl das Einkommen gar nicht reicht.
Der Ehemann geht in Vorlage.
Wenn das Geld nicht merh reicht, um die Versorgung zu gewärleiten, gibt es ALG2 - deine Erklärungen ergeben keinen Sinn.
Und nicht mal um die Ecke gedacht ergibt es Sinn. Schulden sind personenbezogen und neue Schulden lassen sich auch nicht auf andere Personen übertragen, zumindest nicht im Normalfall. Das ergibt wirklich 0 Sinn, was der rallytour2008 hier vor sich hin schreibt.
ALG 2 wird nicht gezahlt,weil das Geld was ich habe reicht.Kurz gesagt:Job Börse teilt mein Einkommen.
@mepeisen
Die Lebensgrundversorgung ist Personenbezogen.Darum hat die Job Börse auch ein Schreiben von mir bekommen das ich die Finanzen regel.Das die Job Börse meine Finanzen regelt hat die gar nicht die Kompetenz dafür.Also:Mein Einkommen hat selbst die Job Börse nicht mit anzurechnen sondern lediglich die Lebensgrundversorgung meiner Frau.
Deine Kompetenz reicht scheinbar so weit, dass du das Wort Kompetenz richtig schreiben kannst.
Na so eine Grütze . Kleiner Tipp. Erstmal in die INSO schauen, dann versuchen sie zu verstehen und dann etwas fachlich richtiges posten. Ansonsten einfach zurückhalten und nix posten.
@Amtsschimmel25.
Ich gebe zu das es schwierig ist den Überblick zu behalten für
Kommentatoren wie Du es bist.
Das ist nicht weiter schlimm.
Was schlimm ist ,laut Textanalyse,das bei dir irgendetwas nicht in
Ordnung ist.
Auf die InsO verweisen und somit auf den Steuerzahler bedeutet
dem Steuerzahler auf der Tasche liegen von vorne bis hinten,wobei
der Steuerzahler irgendwann Pleite ist.
Wie das Finanzsystem dann aussieht dürfte sich jeder Schüler der
oberen Klassen an einer Hand ausrechnen können an Hand von
einem Punktesystem.
Ist dieser Kommentar jetzt zu schwer für dich zu verstehen dann
poste hier fachlich.Ansonsten einfach zurückhalten und nix posten.
Oh noch etwas.Vielen Dank für den Daumen hoch der unter deinem
Kommentar zu finden ist.Ich werte das für mich als positiv.
Ach ist nicht so schwer zu verstehen.
Hier schreibt ein pseudointellektueller Besserwisser, der es nicht mal schafft sich verständlich auszudrücken.
Auch wenn es nicht immer einfach ist, Gesetze sind für alle da und sie gelten auch für alle, sogar wenn sie manchmal ungerecht und unfair für den Einzelfall erscheinen, funktionieren Sie im Regelfall für das gro der Allgemeinheit.
Auch wenn ich persönlich von der INSO nicht viel halte, weil sie mit bestimmten Regelungen besonders den kleinen Gläubigern weh tut, so kann sie für den Ehrlichen Schuldner auch eine echt e Chance bedeuten.
Missbrauch kann man natürlich nie ausschließen und vermeiden.
PS: Bei mir stimmt folgendes nicht. (Ich sage es dir, damit dir dein Köpfchen vom Grübeln nicht weh tut.)
Ich habe Ahnung wovon ich rede bzw. hier schreibe.
Aus technischer Sicht unglaubwürdig.
Dann hätte man schon wieder neue Schulden, wenn die Restschuldbefreiung für die "alten" Schulden aus der Insolvenz erteilt wird.
Und diese neuen Schulden müsste man dann in voller Höher zurückzahlen, denn in die laufende Insolvenz würden sie höchstwahrscheinlich nicht mehr aufgenommen werden (je nach "Stand" des Insolvenzverfahrens"...).
Die nächste Insolvenz wäre dann erst nach zehn Jahren möglich....
Ich würde es tunlichst vermeiden neue Schulden aufzubauen. Man kann doch froh sein, wenn die Privatinsolvenz vorbei ist und alle Schulden hinfällig sind.
Wie kommst du denn darauf?