Schul attest nicht anerkennt?
Hallo
Ich bin in der 13. Klasse im Gymnasium in Rheinland-Pfalz. Die Prüfungsphase beginnt bald und das heißt 4 Monate darf man ohne Attest nicht fehlen. Auch wenn man an einem Tag nur 2 Stunden Religion hat und keine Prüfungen anstehenden braucht man ein Attest. Das heißt, dass momentan viele Schüler zum Arzt gehen obwohl sie nicht unbedingt sehr krank sind. Ein bestimmter Arzt ist aber unter Schülern dafür bekannt, immer ein Attest auszustellen. Als Schüler weiß man wo man hingehen muss,, wenn man auf der sicheren Seite sein möchte. Das Problem ist nur, dass die Schule seine Atteste ab Nächste Woche nicht mehr anerkennt. Die Schule meint: wir wissen, dass das ein “Holidayarzt” ist und wir kennen seine Atteste nicht mehr an. Meiner Meinung nach, ist dies rechtswidrig. Der Arzt ist mein Hausarzt und die Schule fördert an, dass ich mein Hausarzt nicht mehr besuchen darf. Der Arzt ist offiziell anerkannt als Arzt und darf gesetzlich Atteste ausstellen. Ich gehe weiterhin zu meinem Hausarzt und habe eine Drohung von der Schule bekommen, dass ich unentschuldigte Stunden bekommen kann und dass die Atteste nicht mehr anerkennen. Meiner Meinung nach, darf die Schule Atteste von bestimmten Ärzten nicht nicht akzeptieren.
Was denkt ihr?
4 Antworten
Das würde wohl jedes Gericht in der Luft zerreißen. ich kenne mich mit dem Schulrecht von Rheinland-Pfalz nicht aus, ich weiß nur wie das im Hochschulrecht aussieht, aber das dürfte sich wohl übertragen lassen.
Eine pauschale Ablehnung von Attesten eines bestimmten Arztes ist nicht rechtmäßig, da die Beweisfähigkeit nicht im Allgemeinen entfällt (das ärztliche Attest ist nämlich ein offizielles Dokument von einem approbierten Arzt). Bei berechtigten Zweifeln nach einer Einzelfallprüfung darf ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Dies muss aber rechtzeitig (spätestens also zum Nachmittag desselben Tages) erfolgen. Es haben schon Unis vom Verwaltungsgericht auf den Deckel bekommen, weil sie Atteste einzelner Ärzte pauschal nicht mehr akzeptiert haben. Bei Schulen dürfte das noch eher der Fall sein.
Ich würde mich an deiner Stelle erstmal ruhig aber bestimmt (am besten mit mindestens einem Zeugen) an die Schulleitung wenden. Nützt das nichts kann ein Brief an das Kultusministerium der richtige Weg sein, hier dann am besten mit möglichst vielen Schülern/Eltern gemeinsam.
Du darfst Deinen Arzt sicher auch weiterhin besuchen, wirst aber dann im Notfall ggf. ein Attest durch einen "Amtsarzt" bestätigen lassen müssen. Unter uns: Wie groß ist denn die Chance, daß Du in den nächsten vier Monaten erkrankst? Ich mußte meinen Hausarzt in den letzten 10 Jahren nicht ein einziges Mal aufsuchen - lediglich einen Unfallchirurgen und Durchgangsarzt.
Auch Arbeitgeber können "Gefälligkeitskrankschreibungen" vermuten. Diese schalten dann mitunter den medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkasse ein, welcher die Krankschreibung des Arztes überprüfen kann.
Da stimme ich Dir zu. Die Verlautbarung der Schule ist also als "Schuß vor den Bug" zu betrachten. Aber wenn ich in der ursprünglichen Frage lesen muß
Das heißt, dass momentan viele Schüler zum Arzt gehen obwohl sie nicht unbedingt sehr krank sind. Ein bestimmter Arzt ist aber unter Schülern dafür bekannt, immer ein Attest auszustellen.
dann scheinen die Schüler diesen Warnschuß tatsächlich verdient zu haben. Die Schule sollte keine Verhaltensweisen fördern, welche im Berufleben nicht toleriert werden. Wenn man immer an den Tagen "Magen-Darm" bekommt, an denen nur zwei Stunden Religion unterrichtet werden, dann sind die Zweifel begründet - nicht nur im Einzelfall. Besonders dann, wenn mehrere Schüler eine längere "Reise" quer durch die Stadt antreten müssen, um einen bestimmten Arzt zu besuchen anstatt in die nächstgelegene Praxis zu gehen. Es gibt nun mal "Muster", zu deren Erkennung man keine Koryphäe sein muß.
Auch ein Arbeitgeber kann nur im begründeten Einzelfall und rechtzeitig eine weitere Prüfung verlangen, im Berufsleben sieht es also nicht wirklich anders aus.
Was die Schule (oder der Arbeitgeber) für Muster erkennt oder zu erkennen meint ist da recht egal, denn der Arzt hat seine Approbation auch nicht im Lotto gewonnen sondern ganz normal durch Prüfung erworben.
Es ist ein ärztliches Attest. Da hat die Schule gar nichts mitzureden. Die können nicht beurteilen ob du krank bist oder nicht.
Da könnte mich die Schule an meinem Allerwertesten lecken. Wer Arzt ist und wer nicht, hat nicht die Schule zu entscheiden, das wäre ja noch schöner. Wenns hart auf hart kommt kommen die damit ohnehin nicht durch. Also geh ruhig weiter zu diesem Arzt.
ist bei meinem Hausarzt genauso, der stellt dir auch gleich mal ein Attest aus wenn du ihm sagst, dass du dich nicht gut fühlst. Lieber so als umgekehrt.
Meine Güte, mir wären da schon längst die Sicherungen durchgebrannt wenn ich an der Schule wäre.
Die Schule kann zwar im begründeten Einzelfall ein amtsärztliches Attest verlangen, allerdings muss sie das rechtzeitig (am selben Tag) und auf eigene Initiative tun. Einen Pauschalverdacht gegen einen einzelnen Arzt würde jedes Gericht in der Luft zerreißen.