Schülerausweis von Kontrolleur als "Beweis" eingezogen?
Hi Ich bin 16 Jahre alt und habe ein Azubi/Schüler-Monatsticket mit dem ich heute kontrolliert wurde. Ich hab dem Kontrolleur wie gefordert meine Fahrkarte gezeigt und dann wollte er meinen Schülerausweis sehen,den ich aber einem Kumpel geliehen hab,also hab ich ihm einen alten (nicht mehr gültigen) Schülerausweis gegeben. Als er dann gecheckt hat,das der Ausweis abgelaufen ist hab ich ihm erklärt das ich meinen Ausweis einem Kumpel geliehen hab,worauf der Kontrolleur dann zu mir meinte das wäre illegal??? Jedenfalls hat er dann meine Daten von meinem alten Schülerausweis abgelesen und mir gesagt hat,das ich 7 Werkstage Zeit habe einen gültigen Schülerausweis vorzuzeigen. So weit kein Problem,doch dann meinte der doch glatt zu mir,das er den alten Schülerausweis als "Beweis" behalten will! Da war ich dann dagegen,aus dem simplen Grund das es MEINER ist und ich nicht will das der ihn hat! Er hat ihn trotzdem behalten -_- Meine Frage ist nun,darf der das überhaupt? Ich meine es ist doch mein Ausweis mit meinen Daten drauf und ich sehe auch nicht ein warum er das Dokument braucht wenn er sich die Daten doch sowieso eingespeichert hat
12 Antworten
Es stellt sich mir jetzt die Frage: Warum verleihst Du Deinen gültigen Schülerausweis an jemand anderen und fährst selber mit dem abgelaufenen durch die Gegend?
Mal ganz davon abgesehen, dass man natürlich Ausweise NIE verleiht.
Kann das sein, dass Du ein echtes Problem hast? Beihilfe zu einer Straftat kommt jetzt noch zum Schwarzfahren dazu.
Gratulation.
Ich glaube nicht,das die das erfahren werden,also ne ich habe kein Problem
Dein Kumpel hat DEINEN Ausweis, damit er daran auch "arbeiten" kann ....
Ich hoffe, der Kontrolleur liest hier mit.
Ich weiß nicht genau, ob er das darf. Vorstellen kann ich mir das schon.
Aber ob er das darf oder nicht, müsste Dir doch eigentlich egal sein. Du verleihst doch auch Deinen Ausweis, obwohl Du weißt, dass Du das nicht darfst.
Gleiches Recht für alle. Im Zweifelsfall kannst Du ihn natürlich auf Herausgabe des Ausweises verklagen. Dann sagt Dir ein Richter, ob er das durfte oder nicht ;-)
Hallo
Ja das darf er.
Grund: Du hast Deinen (gültigen) Ausweis einen Kumpel gegeben. Der Ausweis ist Personenbezogen und man kann damit günstigere Fahrkarten kaufen. Damit begehst du ebenfalls Betrug wie Dein Kumpel der diesen benutzt. Damit Du keinen weiteren Betrug begehen kannst wird der (ohnehin nicht mehr gültige) Schülerausweis eingezogen.
Mfg
DeinRecht
WEil die Daten zum Beweis einer Straftat nicht genügen. Und er nicht wissen kann, ob du ihm noch enien gültigen bringst.
Und ja, das Verleiehen von Ausweisen ist eine Straftat.
Nun,er hat seinen Schülerausweis gefälscht und dort eben falsche Daten mit richtigem Bild angegeben,damit er unbegrenzt Schwarzfahren kann (bis er halt kein Schüler mehr ist.)
Derzeit arbeitet der eben an meinem Ausweis und dafür hab ich dem meinen für ne Woche gegeben.