Schlüssel nachmachen: Vermieter nur darüber in Kenntnis setzen oder ausdrückl. Erlaubnis einholen?
Hallo, ich möchte einen Haustürschlüssel nachmachen lassen. Gesetzlich (?) geregelt ist wohl, dass man darüber seinen Vermieter in Kenntnis setzen muss. Ist aber mit "in Kenntnis setzen" gemeint, dass man seine ausdrückliche Erlaubnis und Zustimmung dafür benötigt? Oder hat jeder Mieter per se das Recht dazu und ist nur zur Information verpflichtet? Reicht also eine schriftliche Mitteilung aus, NACHDEM man den Schlüssel hat anfertigen lassen?
Der Hintergrund ist der, dass das Verhältnis zum Vermieter angespannt ist, und jegliche Bitte um Gefälligkeiten oder ein Entgegenkommen bei Problemen aus Bosheit abgelehnt wird. Das hat mich in den letzten Jahren nicht gestört, hat aber jetzt Relevanz wegen der Sache mit dem Schlüssel.
18 Antworten
Wenn du ein 0815-Schloss hast, bei dem der Schlüssel problemlos nachgemacht werden kann, würde ich den Vermieter weder um Erlaubnis fragen, noch ihn davon in Kenntnis setzen. Lass ihn einfach nachmachen und gib bei Auszug halt einen Schlüssel mehr ab. Dem Vermieter wird es während deiner Mietzeit sicherlich nicht auffallen, dass du auf einmal einen Schlüssel mehr hast.
Wenn sich der Schlüssel so einfach nachmachen lässt, würde ich das tun, ohne den Vermieter zu informieren. Es kann ja auch sein, man verliert einen. Bei uns im Haus wäre das für die Haustür nicht möglich..Unsere Schlüssel können nur vom Vermieter mithilfe eine Codes in Auftrag gegeben werden, den nur der Vermieter kennt.
Ihr Mietvertrag bestimmt lediglich, dass Sie bei Mietende sämtliche Schlüssel an den Vermieter aushändigen müssen.
Auch, den hast du gelesen? Das Mietrecht bestimmt vielmehr, dass alle überlassenen Schlüssel bei Rückgabe wieder auszuhändigen sind.
Demnmach hat ein Mieter mal einen neuen Haustür-Schliesszylinder nebst Schlüsseln für alle zahlen müssen, weil er zwar die mietvertraglich dokumentiert zwei übergebenen Hausschlüssel, davon aber eine erkennbare Kopie, zurückgegeben hat. Die Behauptung, den erhaltenen habe er bei einer Bootstour verloren, konnte er hingegen nicht glaubhaft darlegen.
Den erstrittenen Schadensersatz hat der Vermieter jetzt in einen kopiergeschützten Zylinder investiert und fertigt gern bei berechtigtem Mehrbedarf weitere Exemplare an, die den Mieter leider richtig gutes Geld kosten (40 EUR das Stück), behält aber eine Kontrolle darüber, wer alles Zutritt zu seinem im Haus hat. Das finden übrigens auch alle Mieter gut.
Mach selber ein anderes Schloss rein und wenn du ausziehst, wechselst du einfach wieder das Schloss aus So einfach ist das.
Es geht um die Haustür.
Oder hat jeder Mieter per se das Recht dazu und ist nur zur Information verpflichtet?
Genau das! Sofern der Vermieter keine Kopien der Schlüssel zulassen wollte, würde er kopiergeschützte verwenden. Mindestens für die Haustür machen das diejenigen, die ein Kontrolle darüber behalten möchten, wer alles Zutritt zu ihrem Eigentum hat.
Demnach darfst du so viele Schlüssel anfertigen, wie du kannst und magst, musst allerdings alle wieder zurückgeben. Und ihn darüber informieren, nicht um Zustimmung bitten, damit er dann bei Beendigung des MV auch nachhalten kann, alle Schlüssel zurückbekommen zu haben und kein Unbefugter mehr Zutritt bekommt.
G imager761