Schenkung bei Verträgen wirksam?

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Vertrag zugunsten Dritter

Nehmen wir die Mitgliedschaft in einem Fitneßstudio

Der Vater (der Versprechende) schließt einen Vertrag für seinen Sohn (der Dritte) ab - der Sohn kann die Leistung nutzen und der Vater zahlt den Mitgliedsbeitrag an das Fitneßstudio (Versprechensempfänger).

Der Dritte kann aber nur solche Ansprüche gegen deas Fitneßstudio geltend machen, die nicht auf das Deckungsverhältnis zwischen Vater und Fitneßstudio einwirken.

Daher könnte auch nur der Vater kündigen - aber der Sohn hätte ein eigenes Forderungsrecht gegenüber dem Vater und könnte ggf. Schadenersatz fordern, wenn er mit der Kündigung nicht einverstanden wäre.

Bei Smartphoneverträgen kann es sein, daß man einen Abschluß für Dritte ausschließt, bzw. das Nutzungsrecht nur auf den Vertragspartner beschränkt (muß man in den AGB nachschauen).

Nein, denn in diesen Fällen handelt es sich nicht um eine Schenkung sondern um eine Übertragung von Rechten und Pflichten im Rahmen eines Vertrages!

Diese Rechten und Pflichten hast du mittels Unterschrift auf dich genommen und diese Rechten und Pflichten kannst du nicht einfach 'verschenken'!

Möglicherweise kannst du sie übertragen wenn der 'Beschenkte' damit einverstanden ist. Aber auch das ist nicht gewiss. Denn dieser Vertrag ist von zwei Parteien abgeschlossen worden und auch die Gegenseite muss einverstanden sein, wenn du deinen Teil des Vertrages 'verschenkst'.