Rückzahlung der HDI - KFZ - Versicherungsbeiträge - DAUER
Hallo :)
Ich habe mich im August bei HDI Regensburg versichert. Und zwar eine KFZ - Versicherung. Da ich aber allerdings auch schon wieder (aufgrund von Problemen), mein Auto wieder abmelden durfte, kündigte ich zusätzlich außerordentlich (berechtigt)...
Die Kündigung wurde Ende August, sowie die Abmeldung regestriert. Man sagte mir, ich bekäme (da ich 2x gezahlt hatte = 14Tage nach Vertragsschluss, muss man schon mal extra zahlen) einen Beitrag zurückerstattet...
Dann habe ich von meiner Bank eine Mitteilung bekommen, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wurde (da mein Konto nicht gedeckt war, ich nehme alles Geld immer runter, was unnütz drauf rumliegt...) und zwar von: HDI!!! Die wollten doch tatsächlich den KFZbetrag abbuchen - obwohl ich mein Auto abgemeldet UND gekündigt habe! Da war ich erst mal fassungslos - nun gut - es ist ja nichts passiert. Ich rufte an und man sagte mir, das wäre nicht schlimm, das wäre blos die "Maschinerie", da konnte man noch nichts machen. Außerdem kann man mir NICHT sagen, wann ich meine Rückzahlung erhalte - eine Telefonnummer des Buchhalters bekam ich auch nicht... Ich habe recherchiert und schlechte Rezesionen über HDI gelesen...
Meine Frage: Wer hat genauso Erfahrungen gemacht. Rege ich mich viell. zu schnell auf? Es ist meine erste Abmeldung und Kündigung gewesen... Und wann bekommt man in der Regel ein Schreiben der Versicherung mit einem "Scheck" bzw. der Bestätigung, dass man einen gewissen Betrag zurückkriegt?
Ich muss leider jetzt los - lese aber später die Antworten und bedanke mich schon mal! :)
LoveHidalgo
2 Antworten
Kfz-Versicherer gehen bei einer Vertragsbeendigung aufgrund Fahrzeugabmeldung erstmal stillschweigend davon aus, dass bald ein neues Auto über sie versichert wird. Dshalb behalten sie zunächst das Geld zwecks Verrechnung mit dem potentiellen Folgevertrag.
Hat man hingegen nicht vor, dort in naher Zukunft wieder eine Kfz-Police abzuschließen, sollte man dies daher ausdrücklich gegenüber der Versicherung Kund tun. Sonst wartest Du noch bis Anfang 2013 auf Deine überzahlten Beiträge.
Ab Willensbekundung zur Erstattung Deinerseits gehen noch mehrere Woche ins Land - vier Wochen sind da durchaus üblich.
Anders sieht es bei einer außerordentlichen Kündigung aufgrund eines von der Versicherung bearbeiteten Schadenfalles aus: In einem solchen Fall hat man kein Anrecht auf anteilige Rückerstattung des Beitrages.
Herzlichen Dank für das Sternchen!
Hallo!
Rechtlich ist es erst einmal so, dass der Versicherungsvertrag bei der Abmeldung automatisch aufgehoben wird. Eine zusätzliche Kündigung ist nicht nötig. Allerdings dauert es ca. 14 Tage bis die "Abmeldebestätigung" vom Straßenverkehrsamt zur Versicherungsgesellschaft übermittelt wird. Erst danach werden Beiträge zurück überwiesen. Am besten rufst du in der Vertragsabteilung an und gibst deine Bankverbindung durch, da viele Unternehmen keine Schecks mehr rausschicken.
In der Regel dauert der Vorgang 2-4 Wochen.
Viele Grüße!