Rückgabe Perso
Ich beantrage gerade den Staatsangehörigkeitsausweis ,den Perso möchte ich dann zurückgeben , da er meiner Meinung nach kein gültiges Dokument ist.Was könnte mir dann passieren, muß ich dann einen Reisepaß beantragen?
5 Antworten
Du bist vom Gesetz her verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass zu besitzen. Paradoxerweise ist der Personalausweis in Deutschland ungeachtet des Eintrags einer Nationalität kein Nachweis der Staatsbürgerschaft.
Deine Meinung zum Personalausweis als nicht gültiges Dokument ist aber einfach nur lächerlich. Selbst beim Besitz von nur einem Reisepass kann es die passieren, dass dir zusätzlich eine Meldebestätigung abverlangt wird.
Nach deinem Staatsangehörigkeitsausweis wird dich in deinem ganzen Leben lang niemand fragen und der wird auch in normalen Zivilleben nicht als Ausweis anerkennt.
Paradoxerweise ist der Personalausweis in Deutschland ungeachtet des Eintrags einer Nationalität kein Nachweis der Staatsbürgerschaft.
Das hat allerdings auch Vorteile. In Österreich ist man verpflichtet, die Staatsangehörigkeit vor Ausstellung eines Personalausweis oder Reisepass nachzuweisen, in Deutschland geht man einfach davon aus, dass der Antragsteller Deutscher ist, sofern sich das aus dem Melderegister ergibt.
Im Gesetz steht nur eine Ausweispflicht.
Eine Personalausweispflicht gibt es nicht.
Ein Büchereiausweis.....tut es auch
Der Staatsangehörigkeitsausweis ist nur ein amtliches Dokument, das deine Staatsangehörigkeit belegt.
Es ist kein Ersatz zu einem Personalausweis.
wieso ist ein perso kein gültiges dokument? und was interessiert deine meinung, wenn du dich bei einer polizeikontrolle, am flughafen oder sonst wo ausweisen sollst?
Normalerweise genügt die Staatsangehörigkeit nach Aktenlage, die im Personalausweis eingetragen ist. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist der Nachweis, dass die Art des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nötigenfalls über mehrere Generationen zurück nachgeprüft wurde. Das braucht normalerweise kein Mensch. Aber wenn's dir Spaß macht, kannst du die Gebühren dafür natürlich ausgeben.
Allerdings ist das kein Identitätsnachweis. Den Personalausweis brauchst du daher trotzdem. Genauer gesagt brauchst du den Perso, den Staatsangehörigkeitsausweis dagegen höchstens (!), wenn du eine Ausländerin heiratest, ein ausländisches Kind adoptieren oder in bestimmten Bundesländern Beamter werden willst.
Ob du persönlich der Meinung bist, dass der Personalausweis kein gültiges Dokument sei, Deutschland ein Staat, eine Firma oder ein Freizeitpark sei, die Erde eine Scheibe oder ein Rhombendodekaeder sei, ist der Realität und dem nationalen und internationalen Recht völlig schnurz. Denn der Rest der Welt (abgesehen von ein paar politischen Spinnern, die im Internet ihre eigenen Ausweise verkaufen wollen) erkennt den deutschen Personalausweis an und wenn du deine Identität bei der Polizei, an irgendeiner Grenze oder sonstwo nachweisen musst, wird der Perso gefordert.
Alternativ zum Perso kannst du natürlich auch den Reisepass verwenden. Aber wenn man schon unbedingt den Verschwörungsspinnern glauben will, die behaupten, der Perso sei kein gültiges Dokument, dann darf man auch den Reisepass und übrigens auch den Staatsangehörigkeitsausweis, der ja ebenfalls von der Bundesrepublik ausgestellt wird, nicht anerkennen.
Das stimmt aber so auch nicht. Du hast insofern teilweise recht, dass der Bund, nämlich das Bundesverwaltungsamt, Staatsangehörigkeitsausweise nur für im Ausland lebende Deutsche ausstellt. Normalerweise ist das Standesamt oder die jeweilige Ausländerbehörde dafür zuständig, also in der Regel die Gemeinde. Immerhin trägt die Urkunde aber die Überschrift "Bundesrepublik Deutschland" und das Bundeswappen.
Das Land stellt diese Urkunde meines Wissens gar nicht aus.
Staatsangehörigkeitsurkunden werden vom Land ausgestellt, nicht vom Bund.