FalscheIst Angaben bei Personalausweis strafbar?

4 Antworten

Grundsätzlich fällt das erst auf, wenn es für dich dann zu spät ist!

Bei einer Kontrolle zieht die Polizei dann das volle Programm durch, da sie davon ausgehen müssen, dass der BPA echt ist, aber du nicht die darauf abgebildete Person!

Das kann locker 1-2 Tage dauern, bis sich das geklärt hat und anschließend bekommst du noch ein Strafverfahren!

PissedOfGengar  05.02.2019, 08:41

Unsinn.... einfach praktisch denken... Fängt schon damit an, dass die Polizei nicht jedes Merkmal des Ausweises an dir überprüft. Da wird aufs Bild geguckt, und auf die Person. Wenns passt dann ists schon erledigt.

Wenn sich die Polizei net ganz sicher ist, dann schauen die vielleicht mal auf die Augenfarbe. Wenn du im Ausweis anders ist, wird nachgefragt, und man erklärt, dass man bunte Kontaktlinsen trägt. Im Fall der Fälle werden die zur Überprüfung eben rausgenommen und fertig.

So ein Prozedere wie du es beschreibst wird es in einem von 1000 Fällen geben in denen die Augenfarbe nicht stimmt.

Ich weiß immer nicht, was diese Spielereien sollen...

Fürs Passfoto Kontaktlinsen raus, auf den Ausweis die natürliche Augenfarbe angeben, fertig.

Der Rest interessiert nicht! Ein Mensch lässt sich nicht nur an der Augenfarbe identifizieren! Mein Gott...

Wenn der eine von 10.000 Polizisten dich nur wegen deiner Augenfarbe net erkennt sagst du halt, dass du bunte Kontaktlinsen trägst.

Beantrage n Ausweis mit deiner Geburtsurkunde, n Passbild auf der du keine bunten Kontaklinsen trägst, und der Gebühr von 28,80 EUR, und sag gottverdammt einfach aktiv zum Sachbearbeiter, was deine natürliche Augenfarbe is.

Im Ausweis müssen sämtliche Daten korrekt sein, da dieser ansonsten mit Ausnahme der Größe direkt ungültig ist. Das vorsätzliche angeben falscher Tatsachen beim Ausweis ist in der Theorie strafbar, aber in der Praxis schlecht strafrechtlich verfolgbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich glaube das nennt man Urkundenfälschung und das wäre dann auch strafbar

rallerapper799  04.02.2019, 23:02

jo. §267 StGB informiert darüber.

Nnggjjdd244 
Beitragsersteller
 04.02.2019, 23:04

Aber würde das auffallen? Und wenn wie?

rallerapper799  04.02.2019, 23:23
@Nnggjjdd244

Die Augenfarbe wird da schon erwähnt, im Personalausweis. Jetzt stell dir folgenden Fall vor: es passiert vielleicht, dass du vergisst, deine Kontaktlinsen aufzusetzen. Du trägst meinetwegen eine Brille stattdessen. Am selbigen Tag hält die Polizei dich an und verlangt eine Kontrolle. Sie überprüfen deinen Ausweis und lesen dort: Augenfarbe blau. Anschließend fällt ihnen auf, dass deine Augenfarbe überhaupt nicht blau ist.

So könnte das vielleicht ablaufen.

Du gehst mit deinem Reisepass zur Gemeinde oder ins Bürgeramt oder wie auch immer es bei euch abläuft und beantragst damit den Personalausweis.

Der Sachbearbeiter guckt dir tief in die Augen, fragt noch einmal, ob du Kontaktlinsen trägst und dann einigt ihr euch auf die Augenfarbe (das ist dann beispielsweise Graugrüngelb). Dort falsche Angaben zu machen ist eine dumme Idee, wie es überhaupt eine dumme Idee ist, sich einen Ausweis zu verschaffen, der unpassende Angaben enthält. Da wird man dir im Falle eines Falles erst einmal unterstellen, dass du fremde Dokumente benutzt. Und das wird dann lustig ..

PissedOfGengar  05.02.2019, 08:38

Da fragt kein Mensch nach der Augenfarbe. Schon garnicht ob man Kontaktlinsen trägt. Wenn man nicht grad gestern umgezogen ist, und die Meldebehörde daher die Daten des Reisepasses nicht schon im Pass- und Ausweisregister hat, wird einfach die Augenfarbe vom alten Dokument übernommen.

Am Ende wird höchstens gefragt ob die Daten im Antrag alle richtig sind.