Rote Ampel überfahren als Neulenker?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kleinere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden in der Schweiz mit Ordnungsbußen geahndet.

Diese sind im Ordnungsbußenkatalog geregelt. Ordnungsbußen werden ausgesprochen bei Falschparken, Fahren ohne gültige Vignette oder zu schnelles Fahren usw.

Hier werden die wichtigsten Verstöße der Straßenverkehrsordnung in der Schweiz und die zugehörigen Bußgelder aufgeführt. 

Allgemein : 

  • Nichttragen des Sicherheitsgurtes: CHF 60.-
  • Überfahren einer roten Ampel: CHF 250.-
  • Telefonieren während der Fahrt: CHF 100.-
  • Benutzung der Autobahn ohne Vignette: CHF 200.-
  • Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot: CHF 60.-
  • Rechtsüberholen bei mehrspurigen Strassen: CHF 140.-
  • Radarwarngerät im Auto : CHF > 400.-

http://www.schwiiz.eu/verkehr-bussgeldkatalog.php

nurromanus  24.01.2018, 23:10

Fuji415: Auch wenn Du die hilfreichste Antwort erhalten hast, die Angaben unter dem link sind mangelhaft.

Klar steht da "kleinere Verstösse". Aber wenn Du in der Schweiz z.B. ein Rotlicht ohne Blitzer überfährst, dabei aber von einem Polizisten beobachtet wirst, dann kostet es mindestens das Doppelte. Was sonst noch beim Überfahren eines Rotlichts passieren kann, steht in meiner Antwort an den Fragesteller.

Rechtsüberholen auf mehrspurigen Strassen: CHF 140.00. Gilt nur für Innerorts!

Tust Du das auf der Autobahn, so habe ich als Beispiel grade einen Fall aus dem Jahre 2014 präsent: Ein Autofahrer zieht von der linken (sog. 2. Überholspur) auf die mittlere Spur, überholt zwei Autos und schert dann wieder nach links ein.

Ergebnis: Das Aargauer Obergericht verurteilte ihn in zweiter Instanz zu einer Busse von CHF 3000.00, plus eine Geldstrafe vom CHF 12900.00, die Geldstrafe jedoch bedingt, also bis er sich das nächste Mal ein gröberes Vergehen zu Schulden kommen lässt. Dann darf er auch diesen Betrag zahlen.

Da der Mann das Urteil nicht wahrhaben wollte, zog er vors Bundesgericht. Dieses bestätigte das Urteil des Obergerichts und lud ihm auch noch die Gerichtskosten von CHF 4000.00 auf.

Ich will Dich ja nicht schockieren, aber das kann äusserst übel ausgehen.

Wenn es wirklich rot war, dann hat es mit Sicherheit geblitzt.

Die Zeit, als die "Starenkasten" oft nicht "geladen" waren ist seit etwa 30 Jahren vorbei. Es existiert in keiner Schweizer Stadt ein Rotlicht-Blitzer, der nicht aktiv ist.

Wenn Du ungeheuer viel Glück hast, dann war das Teil defekt. An sich bekommt man den in der Schweiz weissen Blitz aber schon mit.

Zu Deinem Unglück hast Du auch noch einen Fussgänger gefährdet. Es wird in der Schweiz schon bei einer "erhöhten abstrakten Gefährdung" happig. Du hast aber eine konkrete Gefährdung verursacht.

Sollte ein Foto vorliegen, wo Dein über Rotlicht fahrendes Auto, inkl. dem beschriebenen Fussgänger zu sehen ist, dann setz Dich besser hin, bevor Du den Text unter folgendem link liest:

https://www.tcs.ch/de/testberichte-ratgeber/ratgeber/der-tcs-experte/rotlicht-ueberfahren.php

Was soll ich tun?

Du kannst gar nichts tun, ausser vielleicht zu versuchen, Dein Auto noch zu geniessen, bis die entsprechende Post kommt. Danach dürfte dies für eine gute Zeit nicht mehr möglich sein.

swampoon 
Beitragsersteller
 18.01.2018, 22:53

Es geht mir rein gar nicht darum, ob ich einen Ausweisentzug bekomme. Eine Geldbusse ist mir auch relativ egal. Es geht mir darum, dass ich unaufmerksam war und ich damit jemanden gefährdet habe. Ich habe schon lange das Problem, dass ich beim Autofahren schnell abgelenkt bin - und glaub mir, dass macht mir viel mehr zu schaffen!

nurromanus  18.01.2018, 23:09
@swampoon

Du hast aber schon gesehen, dass Dein Verhalten unter Umständen auch mit einer Gefängnisstrafe bedroht ist?

Mit glaubhafter Reue und einem gnädigen Richter wirst Du, so es denn Dein erstes grobes Fehlverhalten war, mit einer Geldstrafe davon kommen. Die wird aber sehr empfindlich sein.

Es geht mir darum, dass ich unaufmerksam war und ich damit jemanden gefährdet habe.

Wenn Du dies als generelles Problem in Deinem Verhalten im Strassenverkehr siehst, dann wirst Du jetzt bald einige Monate Zeit bekommen, darüber nachzudenken, ob Du in Zukunft überhaupt noch Autofahren willst.

So wie Du das beschreibst, kann sich solch ein Vorfall jederzeit wiederholen, da Du Dich (aus welchen Gründen auch immer) nicht genügend auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren kannst.

Und wenn dies wirklich der zentrale Punkt Deiner Verzweiflung darstellt, ist es meines Erachtens eine Überlegung wert, das Autofahren bleiben zu lassen. Ich würde es Dir jedenfalls empfehlen.

Du könntest auch einen Psychologen aufsuchen und versuchen, dieser im Strassenverkehr sehr gefährlichen Konzentrationsschwäche auf den Grund zu gehen.

swampoon 
Beitragsersteller
 18.01.2018, 23:14
@nurromanus

Such du dir besser ein Hobby, als mir hier einzureden, dass ich ins Gefängnis muss.

Ich bin mir bewusst was passiert ist und ich habe deswegen diesen Beitrag geschrieben. Ich brauche keine Leute die mich hier versuchen noch extra einzuschüchtern.

Denk mal drüber nach!

nurromanus  18.01.2018, 23:36
@swampoon

Such du dir besser ein Hobby, als mir hier einzureden, dass ich ins Gefängnis muss.

Na vielen Dank. Ich habe Dir das nicht eingeredet, sondern darauf aufmerksam gemacht, dass dies bei Rotlicht-Vergehen auch passieren kann.

Oder denkst Du, der von mir verlinkte Text sei meine Erfindung? Oder hast Du ihn einfach nicht aufmerksam gelesen?

Du wirfst mir vor, Dich "einschüchtern" zu wollen, wenn ich Dir aufzeige, wie CH-Gerichte damit umgehen? Sonst geht's Dir aber gut? Das war nichts als eine sachliche Information! Selten so eine dämliche Reaktion erhalten.

Tut mir gerade leid, dass ich überhaupt geantwortet habe.

swampoon 
Beitragsersteller
 19.01.2018, 17:39
@nurromanus

Sätze wie:

"Du kannst gar nichts tun, ausser vielleicht zu versuchen, Dein Auto noch zu geniessen, bis die entsprechende Post kommt."

oder

"Wenn Du dies als generelles Problem in Deinem Verhalten im Strassenverkehr siehst, dann wirst Du jetzt bald einige Monate Zeit bekommen, darüber nachzudenken, ob Du in Zukunft überhaupt noch Autofahren willst."

Bevor du sagt, ich solle mein Auto noch geniessen und ich hätte bald einige Monate Zeit mir gedanken zu machen, liest bitte erstmal meinen Text. Es ist noch nicht mal klar, ob ich überhaupt geblizt wurde! Es kann sehr gut sein, dass es bei meiner Durchfahrt schon wieder grün war - jedenfalls hab ich nirgendwo einen Blitz gesehen; zumal Rotlicht-Blitzer zwei mal blitzen.

Jeder hat mal solche Situationen beim Autofahren und lenkt sich durch irgendwas ab. Noch lange kein Grund sich psychologische Hilfe zu suchen. Und nein, ich hab den Fussgänger nicht fast umgefahren, weder noch.

Vielleicht versteht du meine Sicht nun besser.

Freundliche Grüsse

swampoon 
Beitragsersteller
 24.01.2018, 18:14
@swampoon

#update

Ich hab bis jetzt keine Post bekommen. Bei Blitzern geht das im sehr schnell.

Idemfall ist das Thema hier für mich abgeschlossen.

Schönen Abend.

Freundliche Grüsse

Dir macht der gedanke daran, dass du eventuell geblitzt worden bist mehr zu schaffen als die Tatsache, dass du fast jemanden überfahren hast? Das nenn ich mal interessante Denkweise.

swampoon 
Beitragsersteller
 18.01.2018, 22:40

Danke dass du das ansprichst. Das ist das, was mir anfangs natürlich am meisten zu schaffen gemacht hat. Ich hab schon seit Ewigkeiten das Problem, dass ich beim Autofahren extrem schnell ablenken lassen - natürlich ungewollt. Glaub mir, dass macht riesig zu schaffen.

Im Nachhinein hab ich mir sogar überlegt anzuhalten und mit ihm zu reden, weil mir mein schlechtes Gewissen so zu Kopf gestiegen ist.

Ich habe erst beim nachhausefahren gerade eben realisiert, dass da ein Blitzer ist. Davor hatte ich die Idee, hier einen Beitrag darüber zu schreiben, was ich tun kann wenn ich mich beim Autofahren schlecht konzentrieren kann.

Trotzdem danke für deinen Beitrag!