Roller fahren ohne Führerschein ab 1965 geboren
Hallo,
Ich hatte letztens eine Disskusion mit einem Bekannten wo es darum ging, dass er der Meinung ist, wenn man vor 65 geboren ist darf man Roller ohne Führerschein fahren.
Er ist 61 geboren. Hat Fahrerlaubnis 1985 für PKW gemacht und 2005 wurde sie ihm wieder wegen Alkohol am Steuer entzogen. Seitdem hat er weder MPU oder ähnliches gemacht.
Nun fährt er aber wieder Roller und meint er darf es, weil er vor 1965 geboren ist. Was sagt ihr, stimmt das?
Danke für Antworten
6 Antworten
Nein, das stimmt nicht. Man muss zwar nicht speziell einen Rollerführerschein haben, aber man muss mind. einen Führerschein haben!
EPIC FAIL
Leider vollkommen falsch!
Nein, das stimmt nicht. Man muss zwar nicht speziell einen Rollerführerschein haben, aber man muss mind. einen Führerschein haben!
Junge, Junge
Was ist ein "Rollerführerschein"? Bitte erkläre mir diesen Begriff mal!
P.S.: Für meinen Motorroller benötige ich den Motorradführerschein, da dieser als Motorrad zugelassen ist ....
Dein Bekannter darf - da vor dem 1. April 1965 geboren - ein Mofa oder ein (auf 25 km/h gedrosseltes) Kleinkraftrad ohne Prüfbescheinigung oder Führerschein lenken.
Hintergrund: Bis zum 1. April 1980 waren Mofas sowohl zulassungs- als auch prüfungsfreie Fahrzeuge, konnten also von jedem(!), der 15 Jahre alt war, gefahren werden.
Da man die damaligen Mofafahrer nicht zu einer nachträglichen Mofaprüfung "verdonnern" konnte (Stichwort: Besitzstandswahrung), wurde beschlossen, daß jeder, der zum Zeitpunkt der Einführung der Mofaprüfbescheinigung mind. 15 Jahre alt war, keine Prüfung ablegen muß.
Und 1.4.1980 - 15 Jahre macht genau den 1.4.1965.
in welchem Land soll diese Regel gelten?
in der Bundesrepublik Deutschland! Siehe Antworten oben
wenn ihm die "Erlaubniss zu fahren" entzogen wurde darf er garnichts ausser fahrrad fahren. auch wenn er 18 70 geboren wurde. entzug der fahrerlaubniss heist nichts anderes das er nicht fähig ist ein motorbetriebenes fahrzeug zu führen.
gruss
Das ist leider einfach nur falsch...
und raus! Du hast das mit einem Fahrverbot verwechselt. Der Mofaschein ist kein Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung und wer vor dem 1.4.65 geboren ist, brauch die auch nicht.
wenn ihm die "Erlaubniss zu fahren" entzogen wurde darf er garnichts ausser fahrrad fahren. auch wenn er 18 70 geboren wurde
Unsinn
entzug der fahrerlaubniss heist nichts anderes das er nicht fähig ist ein motorbetriebenes fahrzeug zu führen.
Entzug der Fahrerlaubnis heißt, dass es ihm verboten ist fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge zu fahren.
ein Mofa ist ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug!!
und wieso darf ich mit 65 fahren ohne Fahrerlaubnis und mit BJ 66 nicht mehr?
irgendwo muss doch eine grenze gezogen werden:-)
wenn ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde darf er ohne Prüfbescheinigung ein Mofa fahren.
auch ein Roller (Bauart eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs) kann ein Mofa sein!