Richtige Post Zustellung?

6 Antworten

Von mir sind wichtige Gerichtliche unterlagen verschwunden.

Wichtige Brief werden in der regel durch  Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein geschickt.

Wenn Du sicher gehen willst das die Post bei Dir ankommt, dann miete ein Postfach.

muß der Vermieter für Briefkästen sorgen, die Außerhalb angebracht sind, wo der Briefträge richtig ankommt

Nein, muss er nicht.

Wenn keiner die Tür öffnet wird die Post in den Schlitz gesteckt wo auch Zeitungen und Reklame ist.

Da bleibt dem Postboten ja auch nichts anderes übrig.

MfG

johnnymcmuff

Zugestellt ist zugestellt, so die Gerichte hier bei uns. Und alle Zustellfirmen können nun einmal keine Schlüssel bekommen und somit haben wir  die Haustür eben immer offen, alles doch ganz einfach.

albatros  17.05.2016, 02:10

Zugestellt ist zugestellt,
Seltsames Rechtsverständnis. Nur bei Einwurf in den Briefkasten des Empfängers ist der Brief zugestellt und nicht durch Einwurf in einen Gemeinschaftschlitz, wo jeder sich bedienen kann oder den Haufen in die blaue Tonne wirft.

schleudermaxe  17.05.2016, 08:15
@albatros

Hat der beklagte Mieter dem Richter auch gesagt und wurde entsprechend abgebürstet. Ist eben Recht, hier bei uns, und Verständnis benötige ich nicht. Ich habe ja das Verfahren gewonnen.

Eigentlich schon, ja. 

Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf einen von außen zugänglichen Briefkasten für Mieter im Mehrfamilienhaus.

Da der Vermieter verpflichtet ist, für jede Mietpartei einen Brifkasten in ausreichender Größe zu stellen, muss er auch den Zugang für den Zusteller gewährleisten. Das bedeutet, er muss dem Briefträger einen Haustürschlüssel geben. Alternative wäre die Briefkästen nach außen zu verlegen. Bei gegenwärtigem Zustand wäre eine Mietminderung von bis zu drei% angemessen, da de facto ja die Briefkästen nicht vorhanden sind.

Es muss die Wahrung des Postgeheimnisses gewährleistet werden. Werbung, Zeitungen, Zeitschriften und Briefpost und Benachrichtigungen alles in einen Schlitz - das geht gar nicht. Der Vermieter könnte u. U. auf Schadenersatz verklagt werden, wenn wichtige Post verschwindet.