Rezept für Medikamente. Geld zurück- aber wie?

8 Antworten

gesetzlich Versicherte müssen nur die Rezeptgebühr bezahlen und da gibt es keine Rückerstattung, Privatversicherte bekommen die Kosten für die Medikamente von der privaten Krankenversicherung und Beamte auch von einer Beihilfestelle zurück, wobei die Beamten auch die Rezeptgebühr bezahlen müssen.

Hallo :)

Geh einfach in die Apotheke mit dem Kassenbon und dem Medikament zurück und argumentiere, dass du das Medikament ja nicht geöffnet hast und ob sie "bitte" es umtauschen würden.

Hab ich auch mal gemacht und es hat geklappt.

Liebe Grüße,

LoveHidalgo :)

  • Gesetzlich Versicherte müssen den Preis des Medikaments nicht auslegen, sondern bekommen das Medikament ohne zu bezahlen direkt von der Apotheke, die dann selbst mit der Krankenkasse abrechnet. Die Rezeptgebühr von Euro 5,00 wird nicht erstattet.
  • Privat Versicherte müssen die Quittung bei ihrer Versicherung einreichen und bekommen das Geld dann zurück. Im allgemeinen muss der Versicherungsnehmer das Einreichen übernehmen, also hier womöglich Dein Vater.

Du forderst während du bezahlst in der Apotheke den Bon an und dieser muss in der nächsten Steuererklärung mit abgegeben werden, dann bekommt man aber nur einen Bruchteil aller Medizinisches Rechnungen wieder

Achso. Also geht das über die Krankenkasse und ich bezahle höchstens die Rezept Gebühr selber.