Reisepass - Ausstellendes Land?
Hallo,
ich bin französischer Staatsbürger und habe meinen Reisepass in der Französischen Bootschaft in Berlin beantragt. Bei meiner Flugbuchung werde ich nach dem "Ausstellenden Land" des Passes gefragt.
Ist das Deutschland oder Frankreich?
4 Antworten
Als ausstellendes Land ist hier tatsächlich das Land gemeint welchem der Pass gehört. Das wäre dann natürlich Frankreich.
In deutschen Pässen ist die ausstellende Behörde anzugeben. Das wäre dann, wenn die Rechtsgrundlage für franz. Pässe ähnlich ist, die franz. Botschaft in Berlin.
Frankreich - ein Botschaft(sgebäude) stellt "exterritoriales" Gelände dar.
ein Botschaft(sgebäude) stellt "exterritoriales" Gelände dar
Das zwar gerade nicht, es beheimatet aber eine auslaendische Behoerde. Diese hat den Pass dann zwar auf deutschem Boden ausgestellt, das aendert aber nichts daran, dass der Pass von der betreffenden auslaendischen Behoerde - also dem auslaendischen Staat - ausgestellt wurde und eben nicht von dem Staat, auf dessen Boden sich die ausstellende Behoerde befindet.
Anders waere die Frage nach dem Ausstellungsort zu beantworten. Der waere in diesem Fall tatsaechlich Berlin.
Frankreich hat den Pass ausgestellt.
Frankreich.