Reifen zerstochen - Sachbeschädigung
mir wurden an mehreren Fahrzeugen die Reifen zerstochen.
Dies wurde angezeigt und zum Glück konnte der Täter ermittelt werden.
Meine Frage
muss derjenige nur die Reifen zahlen?
Oder ist er für die Komplett entstandenen Kosten wie Montage, wuchten, Arbeitszeit, Altreifen Entsorgung auch zu belangen?
Kann mir jemand eine Antwort geben?
Über eine kompetent Antwort wäre ich dankbar
Grüße aus dem ALLGÄU
8 Antworten
Du musst durch den Schadenersatz des Täters so gestellt werden, als wäre der Vorfall nie geschehen. Demnach müssen Dir alle Aufwendungen ersetzt werden, die aus der verbotenen Handlung entstehen bzw. entstanden sind. § 823 BGB.
Du kaufst Dir neue Reifen, lässt sie wechseln und diese Rechnung muss er zahlen. Wenn er verurteilt wird und wenn er Geld hat.
Der Täter muss für alle entstehenden Kosten aufkommen. Ich denke es ist wie bei einem Unfall geregelt. Der eine macht das Auto kaputt und muss die Reparatur bezahlen.
Und da der Täter ja montierte, gewuchtete Reifen kaputt gemacht hat, muss er jetzt auch dafür sorgen, dass wieder gewuchtete Reifen an deinem Wagen sind. (sorgen=bezahlen, nicht das Auto zur Werkstatt bringen und in der Werkstadt warten bis es fertig ist)
Aber es hängt natürlich davon ab, was das Gericht dazu sagt.
Bitte auch noch an Nutzungsausfall etc. denken.
Man muss sich allerdings selbst darum kümmern, dass der Täter zahlt. Entweder im Adhäsionsverfahren vor dem Strafrchter oder man klagt das in einem separaten Verfahren ein.
Selbstverständlich ALLES was im Zusammenhang mit dem von ihm verursachten Schäden steht! Also auch einen evt. notwendig gewordenen Mietwagen oder eine Taxifahrt. Und ein etwaiger Vermögensschaden (Arbeitsausfall, verpasster Flug, entgangener Gewinn - muss aber genau belegt sein)
Aber keine bereits vorhandenen Schäden oder die Aufwertung von "blanken" Reifen zu Neureifen. Wobei das nicht centgenau ermittelt werden kann. Er sollte m.E. daher die neuen Reifen vollständig bezahlen - wird sich sicher auch positiv auf seine Strafe auswirken.
Die Kosten musst du, falls er nicht bezahlen will oder alles bezahlen will zivilrechtlich einklagen. Von selber passiert das nicht.
Stelle ihm also eine Rechnung - zahlt er die nicht, dann gehst du vor Gericht. Natürlich ist es am Einfachsten, du gibst die Ansprüche gleich deinem Anwalt.