Reicht beim Fahre die Kopie oder das Original?

10 Antworten

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Hallo,

auch wenns die Sache erleichtert, Sie müssen immer das Orig. Dokument bei sich führen.

Manche Polizisten drücken ein Auge zu, andere werden Ihnen evtl. eine Verwarnung geben.

Machen Sie die Kopien...und nehmen Sie stets das Orig. mit. Dann sind Sie auf der Sicheren seite.

Gruss Rodium

FragFlo98 
Beitragsersteller
 29.11.2017, 07:37

Ok, so werde ichs machen. Danke

Es muss IMMER der Originalfüherschein vorgelegt werden.

wiki01  29.11.2017, 12:19

Korrekt, aber hier sinnlos, weil er gar keine Fahrerlaubnis besitzt, da er das Mindestalter noch nicht erreicht hat.

Du bist noch keine 16? Und willst fahren? Dann fährst du ohne gültige Fahrerlaubnis, weil du das Mindestalter noch nicht erreicht hast. Das Ablegen der Prüfung berechtigt nicht zum Führen eines Fahrzeugs. Dafür müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.

Jedenfalls geht es hier nicht um Fahren ohne Führerschein, was eine OWi wäre, sondern es geht um eine Verkehrsstraftat. Damit bist du ganz schnell mal vorbestraft. Lies dazu mal den 2. Absatz des §21 StVG. Mit der Strafandrohung bist du weit über 90 Tagessätze, ab der du als vorbestraft giltst.

FragFlo98 
Beitragsersteller
 01.12.2017, 21:11

Wie gesagt, in Sachsen Anhalt gibt es ein Pilotenporjekt, wo man mit 15 FAHREN DARF!!!

claushilbig  01.12.2017, 21:33
@FragFlo98

Wieso "Wie gesagt"? - Das hattest Du bisher eben nicht gesagt, hätte aber unbedingt in der Fragestellung stehen sollen ...

  1. Es muss der Führerschein immer im Original mitgeführt werden. Ansonsten "Fahren ohne Führerschein" (OWI).
  2. Wenn noch kein Führerschein ausgehändigt wurde (was du hast ist die Prüfbescheinigung welche keinen Führerschein darstellt) ist es "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (Straftat).
  3. Wenn du das Mindestalter für den Führerscheinerwerb noch nicht erreicht hast kannst du ihn auch noch nicht erworben haben. Du musst warten bis du die Plastikkarte von der Führerscheinstelle ausgehändigt bekommst - im Tausch gegen die Prüfbescheinigung. 

Anmerkung zu 2.: Beim BF17 erhält man auch noch keinen Führerschein aber die "Prüfungsbescheinigung nach § 48a Abs. 3FeV" welche explizit zum Führen erlaubt (im Inland).

wenn du jetzt fährst ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. du hast nur eine Prüfungsbescheinigung bekommen - mit 16 kannst dir den FS abholen - dann darfst fahren