Reha Bewilligung in der Probezeit
Ich stecke gerade in einer wirklichen Zwickmühle. Ich habe vor keinen 4 Wochen eine Reha beantragt, die glücklicherweise auch bewilligt worden ist. Allerdings hatte ich vom hören sagen mitbekommen das diese normalerweise länger dauert und habe tatsächlich nicht so schnell mit der Antwort gerechnet. denn hier ist de Knackpunkt. Ich habe noch 2 Wochen Probezeit. In dem Bewilligungsschreiben stand drin das man den AG unverzüglich dies mitteilen muss, was für mich eine halbe Katastrophe wäre. Ich kann sagen das ich meinen Traumjob habe und diesen nicht verlieren möchte. Also habe ich gestern bei der Rentenkasse angerufen und mir wurde geraten den Termin mit der Klinik dann erst so in ca. 5 Wochen auszumachen, dann würde es ja reichen nach Ablauf der Probezeit (PZ) dem AG bescheid zu sagen. Aber nun meine Frage: Ist das denn rechtlich OK. Im Bewilligungsschreiben steht zwar "unverzüglich ist es dem AG mitzuteilen" allerdings auch der Termin, doch den habe ich ja noch nicht, weil dieser nicht vom Rentenverbund mitgeteilt wird sondern immer von der jeweiligen Rehaklinik. Könnte ich also mit den abmachen das sie mir den Termin dann erst zum 1.9 schicken wenn die PZ rum ist?
Ich wäre über einen Tipp wie ich agieren soll sehr dankbar.
1 Antwort
also dein job ist unabhängig von einer reha. kein arbeitgeber darf dir kündigen etc, wenn du in eine reha fährst.
es gibt zuständige ämter, die dir auch telefonisch die passenden worte sagen können.
es stellt sich meistens während einer reha erst heraus, wie lange die maßnahmen dauern. daher ist es normal, dass sich ein termin verlängert, oder auch verkürzen kann. sogar der starttermin ist absolut variabel. den kannst du also auch mitbestimmen, sogar zu recht. denn deine arbeitsfähigkeit soll aufrecht erhalten bleiben, und ein job trägt ja dazu bei.
ruhisch bleiben, et läuft.
Der Träger deiner Reha kann dir ausführliche Antworten geben.
Generell darf dich dein Arbeitgeber wegen einer medizinischen Reha nicht kündigen (unabhängig davon, ob du ihm nur davon mitteilst oder sie schon antrittst). Das gilt auch in der Probezeit. Sollte dein Arbeitgeber das allerdings tun (in der PZ muss ja kein Grund angegeben werden) und du hast den Verdacht, es liegt daran, würde ich an deiner Stelle rechtliche Schritte einleiten, indem du zum Anwalt gehst. Ich meine aber auch, dass dich ein AG generell nicht kündigen kann, so lange du arbeitsunfähig bist, egal aus welchen Gründen oder ob in der PZ. Und während einer ganztägigen Reha (wenn du also nicht arbeiten gehen kannst, weil du zur Reha musst), bist du arbeitsunfähig.
Du kannst deinem AG natürlich sagen, dass du eine Reha machen wirst, aber noch nicht weißt, wann sie ist und wie lange sie gehen wird. Dann kannst du mit der Rehaklinik ausmachen, dass du erst nach deiner PZ anfängst. Du kannst deinem AG aber auch erst etwas davon erzählen, wenn deine PZ vorbei ist. Es geht bei der Mitteilungspflicht ja darum, dass der AG sich notfalls eine Vertretung für dich in der Zeit besorgen kann und das klappt meist ja nicht von heute auf morgen, verstehst du?
Welche Ämter können kompetente Ratschläge erteilen? Mir geht es ähnlich. Ich bin auch noch in der Probezeit und soll die Kur nächste Woche antreten. Ich werde verschieben, aber die Probezeit endet erst Ende Juni. Ich nehme an, dass mein AG mir kündigen kann, sollte ich die Kur noch während der Probezeit antreten.
Wie sieht es auch aus, wenn ich jetzt schon weiss, dass ich in Kur gehen werde, dies aber erst nach Ende der Probezeit mitteile. Wohl fühle ich mich dabei nicht, aber die Kur ist meganotwendig. Ich warte schon lange auf diese Gelegenheit. Aber auch ich habe den Antrag letztendlich erst vor kurzem gestellt....