Rechtstreit mit einem Käufer (Handy Verkauf)
Hallo,
Ich habe folgendes Problem mit einem Käufer.
Vor kurzem habe ich ein gebrauchtes iPhone verkauft. Das Gerät war bis zum Schluss des Verkaufes in einem Vollfunktionalem Zustand!
Alles schön und Gut, doch eine Woche später bekomme ich ein Schreiben von Käufer, dass bei seiner Tochter nach nur drei Tagen der Display sich löste und Apple sich weigert das Gerät zu reparieren.
Er fordert mich auf, im das Geld sofort inkl. "Schmerzensgeld" zurück zu geben. Die Begründung liegt daran, dass ich denn Käufer absichtlich getäuscht habe.
Das Lustige ist, die eigene Tocher vom Käufer hat beim Kauf gesagt, dass Sie unbedigt eine Schutzhülle braucht, weil sie sonst das Handy kaputt macht.
So letztens habe ich nochmals ein Schreiben vom Käufer bekommen, der nebenbei Anwalt ist, er hat mich bei der Polizei wegen Betruges angezeigt und möchte das alles jetzt Gerichtlich regeln.
Ich habe im aus Kulanz schon angeboten, dass ich 50% der Reparaturkosten übernehme, aber er lehnt alles ab.
Kommen wir zurück auf das Display, ich hatte, als ich das Gerät damals bekommen habe einen Schaden. Aber dieser wurde behoben und funktionierte ab da perfekt, ohne Mangel oder beeinträchtigung. Verleugnet habe ich das beim Kauf nicht, sondern nur vergessen (Ehrlich!), weil wir uns im Gespräch veriert haben und es geregnet hat.
Meine vermutung ist, dass die Tochter das iPhone kaputt gemacht hat, und um kosten zu sparen, suchen Sie einen schwarzen Peter.
Der Käufer (Anwalt), ist sich ziemlich sicher, dass er das Verfahren gewinnen wird und gibt mir noch eine Chance, es ohne das Gericht zu klären.
Ich kenne mich damit nicht Richtig aus, deswegen kann ich meine Chancen nicht einschätzen.
Was haltet ihr davon? Soll ich ihm sein Geld zurück geben?
Danke für jede hilfreiche Antwort.
2 Antworten
Hallo,
ich denke ehrlich gesagt nicht, dass der Käufer und der kann Anwalt sein so viel er will, eine Chance hat. Interessant wäre noch zu wissen wie hoch der Kaufpreis war, da ich annehme das es zudem ein Privatverkauf war wäre ich mir nicht mal sicher ob eine Klage überhaupt zugelassen werden würde.
Eine Anzeige wegen Betrug kann nicht greifen, das Gerät wurde zug um zug also Gerät gegen Geld übergeben und funktionierte ja. Bei einem Autokauf muss ich Vorschäden angeben, bei einem Handykauf hingegen nicht, zumal der Schaden ja von einer Fachwerkstatt behoben wurde.
Der Sache würde ich also sehr gelassen entgegen sehen, ich würde ihm anbieten, wie Du es ja gemacht hast, 50% der Reparaturkosten aus Kulanz zu übernehmen, dazu muss aber ein entsprechender Kostenvoranschlag vor der Reparatur vorgelegt werden. Will er das wie ich finde großzügige Angebot nicht annehmen, würde ich ihm mitteilen das er nun zu 100% meine Anwaltkosten tragen darf, da ich die Sache dann einem Anwalt übergeben würde und mich nicht weiter um so einen De..en kümmern würde.
Schmerzensgeld .. haben sie den auf dem Planeten der Affen groß gezogen oder aus welcher Höhle ist der gekrochen? Sry.. aber bei solchen Forderungen kann ich den nicht wirklich ernst nehmen, diese Forderung alleine führt alles weitere ab absurdum.
Hallo,
Ein Betrug liegt ja nicht vor, Betrug wäre wenn das Gerät wissentlich defekt verkauft worden wäre und selbst dann, er hatte ja beim Kauf die Möglichkeit das Gerät zu besichtigen.
Eine Anzeige wegen Betrug also geht definitiv ins Leere. Bleibt das Zivilrecht, aber auch hier steht er auf verlorenen Posten. Vorab müsste er Dir die Möglichkeit zum Nachbessern geben und erst dann, wenn das nicht geht, nicht zum Erfolg führt oder von Dir nicht gemacht wird, könnte er vom Kauf zurücktreten.
Hier gibt es für Ihn dann aber nichts anderes zu holen als den Kaufpreis. Erst wenn sich ein Anwalt und wenn er es selber ist, offiziell um die Sache annimmt können hier Kosten entstehen, aber auch die musst Du nicht tragen wenn nach obigen Punkten verfahren wird.
Allerdings gibt es ein ABER, die Tochter hat das Gerät ja genutzt, wie also ist nun der Schaden entstanden? Hier muss er nun den Beweis antreten das Gerät defekt von Dir bekommen zu haben, wenigstens aber einen versteckten Mangel muss er nachweisen. Logisch wäre ja auch, dass die Tochter das Gerät hat fallen lassen. Wie also, vor allem warum also ist der Schaden aufgetreten?
HIerüber müsste nun im schlimmsten Fall ein Gutachten Auskunft geben. Alleine seine Behauptung das Gerät von Dir defekt bekommen zu haben ist eben das wie man es nennt, eine Behauptung eben.
Nochmal zu den 5% .. die sind vollkommen irrelevant, ein Anruf oder ein Brief hätte genügt um eine Nachbesserung zu verlangen.
Wo kommen wir da hin?
Ein Manager schreibt dann einen Brief für den er 10 Minuten braucht und verlangt dafür € 1.000 weil er angeblich € 6.000 die Stunde verdient oder wie?
Ich selber bin in solchen Sachen eher kulant, resp. verkaufe schon gar keine gebrauchte IT - Technik mehr. Wir tauschen regelmäßig die Hardware im Betrieb aus, verschenkt man die gibts nur Ärger weil einer was bekommen hat und der andere nicht, verkauft man die, gibts nur Ärger weil das und das nicht gehen würde.. ganz ehrlich, da werfe ich die Sachen lieber auf den Müll.
Aber auch eine Privatverkauf ist mit Gewährleistung, dennoch gilt der Nachweis und nicht die Behauptung. Interessant am Rande dürfte hier sein, dass die Anmerkungen bei EBAY "Privatverkauf, keine Rücknahme usw." so eigentlich nicht haltbar sind.
auf keinen Fall! Mache sofort Gegenanzeige bei der Polizei. Ein Gutachter kann in der Regel feststellen wie und durch wen der Schaden entstanden ist. Du wirst 100% ig recht bekommen. Der Typ ist kein Anwalt sondern gibt das nur als Warnung vor. Ein richtiger Anwalt würde das nie machen da dies sich auf seinen Job auswirken kann.
das was dieser Typ als Schmerzensgeld betietelt ist Abzocke vom Feinsten. Schon alleine diese Forderung offenbart dass er kein Anwalt ist
Also Anwalt ist der Gute Mann aufjedenfall.
Der Preis betrug 350€ und war ein Privatverkauf.
In dem Kaufvertrag stand nur drin, dass ich das Gerät nur bei einem Simlock zurück nehmen würde (weil ich nicht wusste, ob es Simlock hat).
Mit Schmerzensgeld (5%) meint er, Zeit, Spritkosten, Anwaltakosten, Postkosten usw.
Ich dachte immer Privatverkauft ist ohne Gewährleistung, doch er mein wegen meines "Betruges", gilt das nicht.
Stimmt das ?