Rechtsanwaltsfachangestellte Gehalt?
Hallo,
Meine Mutter meint, dass man von dem Bruttogehalt einer Rechtsanwaltsfachangestellten nicht alleine leben könne, da auf irgendeiner Internetseite etwas von 1500 -1700 Brutto stehe.
Gibt es jemanden, der das wirklich weis oder sich da beruflich auskennt?
Generell, kann man von 1500 Brutto wirklich nicht leben? Ich habe da leider keine Dimension von ...
6 Antworten
Natürlich kann man davon leben - alle anderen RA-Fachangestellten können das doch auch. Friseurinnen verdienen wesentlich weniger. Allerdings solltest du, falls möglich, dir tatsächlich einen Beruf suchen, in dem du besser verdienst - und das sind die meisten. Da gebe ich deiner Mutter vollkommen recht.
Ja das mit den 1500 - 1700 € Brutto ist sehr realistisch. Ich denke man kann alleine und in bescheidenen Verhältnissen davon leben.
Wenn man von 1500 € rechnet man erst mal die Steuern weg (ca. 1/3).Das sind dann 1000 die dir netto bleiben. Jetzt musst du noch den Rest abziehen, also Auto 100 €, Versicherungen je nachdem wie du versichert bist, und kleine Wohnung ca. 400 €. Also bleiben dir zum Schluss nicht mehr als 350€ (Lebensmittel mit inbegriffen)
Viel Glück
Ich bin damals während meiner Ausbildung sehr schlecht bezahlt worden, ist aber auch schon 15 Jahre her.
Eine Vollzeitstelle mit weniger als 2.500,- € Bruttogehalt ist Zeitverschwendung.
Das ist auch der Betrag (Inflation außen vor), den man mind. 40 Jahre seines Lebens verdienen sollte, da sonst Altersarmut droht.
Von 1.500,- € Brutto ist es sehr schwer Vermögen aufzubauen, geschweige denn alle Kosten des Lebens problemlos zu decken. Netto landet man damit nämlich etwa bei 1.150,- €.
Es soll Menschen geben die Leben mit wesentlich weniger. Kurz: Ja man kann mit 1500€ Leben. Allerdings kann man sich diversen Luxus einfach nicht mehr leisten. Kinobesuch, Zoobesuch, Abends mal essen gehen. Fällt alles weg.
Zudem kann man das Leben in den größeren Städten vergessen.
Aber Leben kann man
Als Schreibkraft für einfache Vorgänge: o.K.
Als versierte zuverlässige Fachkraft: mindestens das doppelte.