Rechtsanwalt verstorben - wer kennt sich aus?

11 Antworten

§ 50 Bundesrechtsanwaltsordnung

Handakten des Rechtsanwalts

(1) Der Rechtsanwalt muß durch Anlegung von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben können.
(2) 1Der Rechtsanwalt hat die Handakten auf die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren.

...

§ 54

Rechtshandlungen des Vertreters nach dem Tode des Rechtsanwalts

1Ist ein Rechtsanwalt, für den ein Vertreter bestellt ist, gestorben, so sind Rechtshandlungen, die der Vertreter vor der Löschung des Rechtsanwalts noch vorgenommen hat, nicht deshalb unwirksam, weil der Rechtsanwalt zur Zeit der Bestellung des Vertreters oder zur Zeit der Vornahme der Handlung nicht mehr gelebt hat.

Guppy194  19.02.2009, 15:46

für die Abwicklung kann durch Anwaltskammer ein Rechtsanwalt bestellt werden; der übernimmt dann die Kanzlei und wickelt die Verfahren ab

Frag doch mal beim zuständigen Amtsgericht nach, die müssten dir weiter helfen können.

Hexe07 
Beitragsersteller
 19.02.2009, 12:22

ist Amtsgericht und Anwaltskammer das gleiche?

dackelnero  19.02.2009, 14:25
@Hexe07

...also, nein, ist es nicht. Die Anwaltskammer ist der Berufsverband der Rechtsanwälte. Ebenso wie die WP-Kammer für Wirtschaftsprüfer und StB-Kammer für Steuerberater.

Das Amtsgericht ist das unterste Ebene der Judikative.

Deshalb wird das AG mal ganz genau nichts wissen, es geht das AG ja auch nichts an.

Hallo, fragen Sie doch einmal bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer nach - die müssten Ihnen weiterhelfen und Auskünft geben können, wer die Abwicklung der Kanzlei vornimmt. MfG

nimm dir einen neuen Anwalt der wird schon wissen wo die Akten von dem verstorbenen lagern

Es gibt immer einen Nachfolger. Wende dich mal an die Anwaltskammer.