Recht auf Schadensersatz bei Betrug?

6 Antworten

ich bin Opfer eines Betruges geworden, von einem nicht all zu schlauen Mann.

Sorry aber dann sind wohl erkennbar 2 nicht ganz so schlaue aufeinandergetroffen.

Denn dieses Portal ist ähnlich einer Kleinanzeige in einer Zeitung dazu da Sachen anzuschauen, vor Ort zu prüfen und folgend nach Bezahlung mitzunehmen.

Und die Aussage des Polizisten kann ich nur als "lächerlich" bewerten, denn sehr viele dieser Anzeigen führen letztendlich für den Geschädigten nicht zum Ziel. Denn seinen wirtschaftlichen Schaden muss er zivilrechtlich durchsetzen. Und da wo nichts mehr zu holen ist, macht der Geschädigte eine "lange Nase".

Tja - Dein Schaden 140 Euro -- und wie hoch ist Deine Selbstbeteiligung bei Deiner Rechtschutzversicherung? ( RS als 18-jähriger ?? )

Abhaken als Lehrgeld, denn ganz so schlau warst Du auch nicht. Verkauf bei Kleinanzeigen nur Abholung und bar gegen Ware. Ansonsten, wenn zu weit weg, Finger weg. So günstig kann das Angebot nämlich nie sein, das man dafür genau so etwas riskiert, was dir jetzt passiert ist.

Wenn Du deinen Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages durchsetzen willst mußt Du dir einen Anwalt suchen und Klage erheben. Außerdem ist es mit Sicherheit so, das zum einen der Selbstkostenanteil deiner Rechtsschutzversicherung, sowie die eigentlichen Kosten für den Anwalt schon den Streitwert überschreiten. Und dafür eine Kündigung der Versicherung zu riskieren, das mußt Du nun dann selber für dich entscheiden.

Die Strafanzeige wegen Betrug hat nichts mit der Beschaffung des Geldes oder der Ware zu tun. Das sind zwei Paar Schuhe, das paßt in dem Fall sogar.

ZuumZuum  19.02.2018, 11:15

Hatte noch vergessen, selbst wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, der Beklagte nicht zahlen kann, siehst Du dein Geld nicht wieder. Du bekomst ein Stück Papier auf dem Steht das Du 30 Jahre lang die Forderung wiederholt gelten machen kannst. Und obendrein die Rechnung für das Verfahren, obwohl du obsiegt hast. Diese Kosten mußt Du dann wiederrum beim Beklagten einklagen, usw. usw. usw.

Frag doch bei der Polizei nch, ob die Daten verifiziert wurden.

Dann kannst du das Geld zivilrechtlich zurückfordern. Die Polizei ist nur für die Ermittlung zuständig, die bringt dir dein Geld nicht zurück.

Es ist allerdings auch ziemlichlich dumm, einfach zu überweisen. Ohne jede Absicherung.

Ja ohne Anwalt kein Schadensersatz.

Wenn du sogar eine Versicherung hast dann ist ja alles gut.

ZuumZuum  19.02.2018, 11:11

Lohnt sich nicht in Anspruch zu nehmen nur um evtl. zu obliegen. Der Streitwert ist geringer als der Selbstkostenanteil. Und wenn beim Beklagten nichts zu holen ist kann der Kläger auch noch für die Kosten des Beklagten zur Kasse gebeten weden. Würde heißen, nochmal zahlen für Nichts.

eine strafanzeige bringt dir dein geld im übrigen nicht wieder.

da musst du schon zivilrechtlich vorgehen.. bspw.mit einem anwalt...

ZuumZuum  19.02.2018, 11:12

einfache Kosten - Nutzen-Rechnung...nehme ich noch mehr Geld in die Hand um evtl kein Geld zurück zu erhalten...