Ratenzahlung wurde abgelehnt!

8 Antworten

Natürlich ist es möglich, die Anlage auf Deine Freundin umzumelden. Da Du leider nicht schreibst um welches EVU es sich handelt, musst Du anrufen, und fragen wie eine Ummeldung gehandhabt wird. Wohnen muss Deine Freundin nicht zwingend bei Dir. Nur eine Anmerkung. Du hast den Strom nicht bezahlt, und jetzt soll eine Freundin für Dich einspringen? Wirst Du Ihr das Geld erstatten, oder bleibt sie auf Deinen Stromschulden sitzen? Ich hoffe Deine Freundin wird nicht enttäuscht

Gruss FVEFVE

Ja das reicht für eine höhere Nebenkostenabrechnung, weil ja jetzt 2 Personen bei Dir gemeldet sein müßen. Außerdem sind die Energieversorger total bescheuert und werden nicht nach wie vor die Rechnung zuzüglich der Zwangsabschaltung von Dir bezahlt bekommen wollen (Die Rechtsabteilung von denen wetzt bestimmt schon die Messer). Mal davon abgesehen das Deine Freindin den Neuanschluß bezahlen wird. Und wenn da auch nix gezahlt wird hast sie 2 Monate später genau auch Dein Problem.

Jetzt mal ein paar klare Worte:

Du nimmst eine Leistung Deines Energieversorgers in Anspruch. Dafür mußt Du bezahlen. Das sollte doch wohl hundertprozentig klar sein. Und wenn Du dafür nicht bezahlst, wird irgendwann der Energieversorger einen Mahnbescheid schicken, Dich verklagen und mit einem Titel zur Zwangsvollstreckung vor Deiner Türe stehen.

Du kannst durchaus mit den Stadtwerken Ratenzahlung vereinbaren, aber die Raten wirst Du nicht beliebig klein halten können. Ich kann mir nicht gut denken, daß sie Ratenzahlung generell ablehnen.

"Denen einen beibiegen" indem die Freundin einen Vertrag abschließt, entbindet Dich nicht von der Verpflichtung, die Schulden zu bezahlen.

Als Freundin würde ich mir außerdem generell überlegen, ob ich einen Vertrag eingehe, bei der Du die Leistung beanspruchst und ich bezahle. Plötzlich kommst Du dann auf die Idee, auch bei mir nicht mehr zu bezahlen (denn schenken würde ich Dir so viel nicht!). Was glaubst Du, was ich dann tät? Genau: den Strom wieder abmelden.

Auf diese Weise drehst Du Dich im Kreis.

Sieh zu, daß Du die Schulden begleichst. Damit vermeidest Du weiteren Ärger. Schmarotzer gibt es schon genug.

Nach meinem Dafürhalten, kann jeder einen Vertrag für einen Anschluß abschließen. Warum sollte ich nicht für Deinen Verbrauch zahlen können und was sollte dagegen sprechen? Dazu brauchst Du auch nicht meinen Namen an Deinem Klingelschild.

Allerdings muss der Anschluss natürlich frei sein, d.h. der Vorgänger muss seinen Vertrag gekündigt haben bzw. der Vertrag muss aufgehoben sein.
Damit wirst Du natürlich nicht Deine Forderungen los.
Und damit "biegst Du Ihnen auch keine bei".
Aus deren Sicht: sie erbringen eine Leistung und die wird bezahlt. Basta.

anjanni  03.09.2008, 09:10

Ganz genau.

Fontainebleau  02.09.2008, 16:52

völlig korrekt! auch meine meinung!

Nun zu dem Thema. Die sind berechtigt bei Zahlungsrückständen den " Saft " ab zu drehen . Auf Ratenzahlung lassen die sich normal ein. Man muß denen aber schon schonend beibringen wie diese bezahlt werden soll ! Auf Deine Freundin kannst Du das neu anmelden , wenn sie Mitmieterin ist und dies per Mietvertrag auch nachweisen kann ! Ich würde zu den Stadtwerken gehen und vernünftig "SOFT" mit denen reden. Denn die wollen auch nur Ihre ausstehenden Zahlungen haben. Bestimmt haben die ja schon ein paar Mahnungen geschickt ! Warum hast Du da nicht gleich darauf reagiert ??? Denn Eines muß Dir klar sein. Miete , Strom , Wasser und Nebenkosten sollte man immer bezahlen. Also geh hin rede mit denen. Wenn die einen Gerichtsvollzieher beauftragen dann bist das Doppelte los !