Ratenzahlung der Mietkaution abgelehnt?
Hallo
Ich habe nach Monate langer suche endlich eine Wohnung gefunden
Jjetzt aber zu meiner eigentlichen Frage
Es ist meine erste Wohnung und ich ziehe zum 01.07 ein
Der Vermieter bzw die wohngenossenschaft will die Mietkaution dann aber komplett haben
Meine frage ist also ist das rechtlich zugelassen das die ratenzahlung abgelehnt wird da die wohngenossenschaft angeblich viele schlechte Erfahrungen gemacht hat oder kann ich da irgendwas machen ?
13 Antworten
Die Kaution kann in 3 gleichen Monatsraten entrichtet werden. Das ist gesetzlich geregelt.
Allerdings kannst du keinen Vermieter zwingen, dir einen Mietvertrag zu geben, wenn du nicht die Kaution vorab bezahlst.
Du kannst also nur bei deiner Bank ein Darlehen aufnehmen, wenn die Wohnungsgesellschaft dir sonst keinen Mietvertrag gibt.
Das kann dir nur diese Wohnungsgesellschaft mit Sicherheit sagen.
Das steht im Mietvertrag. In der Regel vor Einzug bzw. Übergabe.
Du musst dazu gar nicht um Genehmigung fragen, denn das Gesetz erlaubt es dir.
Die Kaution brauchst du auch nicht zur Vertragsunterzeichnung mitbringen. Vom Gesetz her heißt es zu Mietbeginn, es kann aber für die Schlüsselübergabe vereinbart werden.
Hier das Gesetz dazu in §551 Abs.2 BGB, auf das du den Vermieter verweisen kannst:
Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
Du solltest für die Vertragsunterzeichnung also davon noch gar nchts erwähnen. Denn sonst bekommst du vielleicht den Vertrag nicht wenn es blöd läuft. Sage einfach nur, du legst das Geld zur Schlüsselübergabe vor. Wenn du dann nur 1/3 des Betrags dabei hast, kann der Vermieter nichts dagegen machen.
In der Frage steht Genossenschaft. Das nur als Hinweis.
Danke für den Hinweis. Falle immer wieder drauf rein bei diesem "Verein" und denke nicht dran :)
Interssante Empfehlung, wenn auch ein wenig realitätsfern!
Nur was macht denn der Frageseteller, wenn der Sachbearbetier ihn bitte erst mal die Kaution hinzublättern und anschließend den Vertrag zur Unterzeichnung rüberschiebt!?!
Da kann dann der potentielle Mieter "nichts machen"!
Es gibt reichlich Wohnungssuchende mit ausreichend Geld!
Kaution hinzublättern und anschließend den Vertrag zur Unterzeichnung rüberschiebt
Ohne einer vertraglichen Vereinbarung besteht überhaupt keine Verpflichtung zur Zahlung einer Kaution. Diese entsteht erst mit dem Vertrag. Also warum sollte man etwas zahlen ohne einen Rechtsanspruch.
Es ist realitätsfern wenn du sagst, dass es üblich ist, vor der Unterzeichnung eine Kaution zahlen zu müssen. Das ist eher unseriös.
Üblich ist, dass die Kaution spätestens mit der Schlüsselübergabe zu leisten ist.
Frage mal bei der Wohngenossenschaft an, ob statt der Barkaution auch eine Kautionsversicherung akzeptiert wird. Dann musst Du nur die monatlichen Gebühren zahlen.
Kannst Du nicht statt einer Barkaution so eine Mietkautionsversicherung (Bankbürgschaft) nutzen? Dafür zahlst Du monatlich nur einen kleinen Betrag an die Bank.
Das bieten mittlerweile die meisten Vermieter an.
Das bieten mittlerweile die meisten Vermieter an.
Das Gegenteil ist der Fall.
Nur Bares ist Wahres, wenn es um die Kaution geht.
also gut: Das bieten alle Vermieter an, mit denen ich in den letzten Jahren zu tun hatte. Und dazu gehören auch welche, die sonst alle Regelungen zum Vorteil des Vermieters nutzen (Staffelmiete, Vertrag von Haus & Grund etc.).
Eigentlich ist die Bankbürgschaft für den Vermieter sogar besser. Er hat damit keinen Verwaltungsaufwand und muss die Kaution auch nicht als "Sondervermögen" führen. "Bares" muss er ja für den Mieter extra verzinslich anlegen. Dabei könnte der Mieter ihn später sogar haftbar machen, wenn er das nicht mit der nötigen Sorgfaltspflicht gemacht hat.
"Bares" muss er ja für den Mieter extra verzinslich anlegen.
Habe ich das Bargeld, gehe ich damit zu meiner Bank und bitte sie um die Eröffnung eines Mietkautionssparbuchs. Mehr ist nicht verlangt. Die Bank macht das und schickt jährlich die Zinsbescheinigungen, die man dann zur Betriebskostenabrechnung legt. Wo ist das Problem?
Ich weiß als Vermieter vor allem im voraus schon, dass ich im Fall des Falles auch wirklich völlig unproblematisch auf die Kaution zugreifen kann und mich nicht mit fremden Banken und deren Bürokratie, irgendwelchen Versicherungsgesellschaften und deren Bürokratie oder sonstigen rechtlichen Fallstricken auseinander setzen muss, die evtl. sogar heimlich eingebaut wurden.
Das ist mir vollkommen klar. Deshalb ja die Einschränkung "Eigentlich"
Schlechte Erfahrungen hin oder her. Dein Vermieter kann das Gesetz nicht aushebeln. Weise deinen Vermieter auf §551, Abs. 2, BGB hin.
https://deutschesmietrecht.de/kaution/65-kaution-zahlungsfrist.html
Aber dann die Ratenzahlungen auch wirklich einhalten.
Ich unterzeichne am Donnerstag den Mietvertrag , muss ich dann schon die Kaution bezahlen oder wird das erst fällig wenn ich dort einziehe
Ich ziehe ja erst zum 01.07 ein