Produkte verkaufen, die man beim Gewinnspiel gewonnen hat?

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Wenn du etwas verkaufst, das du gewonnen hast, kannst du natürlich die Garantieansprüche entsprechend übertragen, die sind an die Sache gebunden, und nicht an die Person, die gewonnen hat. Du solltest nur festhalten, das du selbst als Privatperson verkaufst, und nach neuem EU Recht alle Gewährleistungsansprüche an dich ausschließt. Die Restgarantie des Herstellers sollte davon unberührt bleiben. Im Notffall soll der Käufer sich an dich wenden, und du schickst das ganze dann weg, dürfte auch kein Problem sein...

LG Frank The Tank

Alles , was du rechtmäßig erworben hast, kannst du selbstverständlich weiter verkaufen. Eine Gewährleistung muss der Verkäufer nur dem Erstkäufer einräumen. Du wiederum haftetst bei einem privaten Verkauf, deinem Käufer gegenüber nur, wenn der Ware, zugesicherte Eigenschaften fehlen

nein, darauf steht mindestens bewehrung oderhohe geldstrafe.

Es ist erlaubt! Gewinne ich ein Auto und habe keinen Führerschein verkaufe ich es ganz legal, da ich der Eigentümer bin. Die Garantie gehört zum Produkt und ist nicht auf einzelne Personen zugewiesen...