Problem mit gekauften und verbauten Fliesen?

5 Antworten

Der Baumarkt hat mit dem Einbau nichts zu tun. Der liefert Dir höchstens neue Fliesen. Einen Anspruch hast Du höchstens gegen den Fliesenleger, der den Mangel an den Fliesen hätte erkennen und Dich darauf hinweisen müssen.

Du hast Anspruch auf Nacherfüllung, würde ich sagen. Das heißt der Baumarkt liefert dir neue Fliesen anstelle der alten, die qualitativ mangelhaft waren. Was du mit den Fliesen machst ist nicht mehr 'Sphäre des Baumarktes'.

Andre62727 
Beitragsersteller
 28.11.2021, 11:39

Aber Paragraph 439 Abs. 3 BGB

Aber erst jetzt fällt auf , dass diese mangelhaft sind

und wie; bitte schön?

Der Baumarkt akzeptiert das ganze ,

kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen

professionell einbauen lassen.

wohl kaum, ein Fliesenleger prüft die Ware vor Verlegung, und mischt diese aus verschiedenen Paketen.

sind die Fliesen verlegt, kein Anspruch mehr gegen den Baumarkt, wohl aber gegen den Fliesenleger, der hätte fehlerhafte Fliesen gar nicht erst einbauen dürfen

Andre62727 
Beitragsersteller
 28.11.2021, 11:46

Dazu die Entscheidung des EuGH vom 16.06.11 zu den Aus- und Einbaukosten:

Insoweit hat der EuGH entscheiden, dass bei einem Verbrauchsgüterkauf der Verkäufer im Rahmen

seiner Nacherfüllungspflicht in Form der Ersatzlieferung verpflichtet ist, ein mangelhaftes Ver-

brauchsgut auszubauen und die Ersatzsache einzubauen bzw. die dafür erforderlichen Kosten zu tra-

gen. Entscheidend für den EuGH ist die „Unentgeltlichkeit der Herstellung des vertragsgemäßen Zu-

stands des Verbrauchsguts“ i.S.d. Art. 3 Abs. 2 der RL, die „wesentlicher Bestandteil des nach der Richtlinie

gewährleisteten Verbraucherschutzes sei“

peterobm  28.11.2021, 11:55
@Andre62727
und wie; bitte schön?

keine Antwort ist auch ne Antwort

diese für 500 Euro professionell einbauen lassen.

macht dir kein Fachbetrieb, es wird noch Kleber, Fugenmörtel benötigt.

war das etwa Jemand, der bei der Fa. Schwarz u. Freitag gearbeitet hat?? 🤣🤣🤣 der ist nämlich verpflichtet die Fliesen vorher zu prüfen.

wenn, liefert dir der Baumarkt neue Fliesen, dieser Jemand darf die Alten entfernen und die Neuen wieder einbauen.

LouPing  28.11.2021, 13:26
@Andre62727

Also unser Fliesenleger hat das teure Material (Fliesen) VOR dem Einbau gesichtet.

Deinem Handwerker ist während der Arbeit der Mangel nicht aufgefallen, oder gefallen dir die Fliesen nur nicht mehr?

Sollten die Fliesen trotz Mangel verbaut worden sein solltest du dich an den Handwerker wenden, weil das geht den Baumarkt nichts an.

peterobm  28.11.2021, 13:35
@LouPing

was für Mängel, wissen wir bis jetzt immer noch nicht. Trotz Nachfrage

in dem Moment wo die durch den Fachmann verlegt wurden, ist der Baumarkt raus.

LouPing  28.11.2021, 13:39
@peterobm
in dem Moment wo die durch den Fachmann verlegt wurden, ist der Baumarkt raus.

Wobei derart heftige Mängel auch einem Laien während der Arbeit auffallen müssen.
Man darf hier getrost annehmen das die Fliesen an der Wand wohl nicht gefallen…

Der Baumarkt haftet für die Ware..nicht für das verlegen/ gefallen.

peterobm  28.11.2021, 13:42
@LouPing

wenn Fliesen nicht aus verschiedenen Kartons vermischt werden, kann es so sein. der FE möge sich an seinen Fliesenleger wenden

ebenso wenn die Verlegerichtung nicht eingehalten wurde

LouPing  28.11.2021, 13:46
@peterobm

Unser Fliesen -Fachhändler achtet immer darauf das das Material aus einer Charge kommt - so verhindert man u.a. Farbabweichungen.

Stimmt, einem Handwerker fällt sowas während der Arbeit auf..

Verzwickte Sache. Es gibt den Baumarkt, dich und den Profi.

Für mich stellt sich da die Frage: Hätte der Mangel schon vor dem Einbau vom Profi erkannt werden können oder hat er sich erst später gezeigt?

Oder ist der Mangel an den Fliesen erst durch mangelhaften Einbau des Profis entstanden?

Je nachdem was zutrifft ist der Profi oder der Baumarkt für den Schaden verantwortlich, ggf. auch nach BGB §439 (3).

Andre62727 
Beitragsersteller
 28.11.2021, 11:54

Denke ich auch . Ist am Ende wahrscheinlich eine Ermessensfrage, ob die 800 € dann je nachdem noch Verhältnismäßig sind . Danke, dass zumindest einer dieser "Rechtsexperten" Ahnung hat von dem was er sagt und nicht irgendeinen Nonsens im Internet verbreitet

Callidus89  28.11.2021, 12:19
@Andre62727

Als Rechtsexperte würde ich mich nun nicht bezeichnen.

Ich weiß aber, dass genau diese Situation der Grund ist, dass Handwerker es häufig ablehnen andere Fleisen zu verbauen, als die, die sie selbst anbieten. Denn die Haftungsfrage ist eben nicht unbedingt eindeutig.

Andre62727 
Beitragsersteller
 28.11.2021, 12:22
@Callidus89

Ja wird hoffentlich in Zukunft genauer geregelt werden . Habe jetzt schon zahlreiche Falllösungen zu der Thematik im Internet gefunden

Callidus89  28.11.2021, 13:02
@Andre62727

Gesetzlich muss da nichts genauer geregelt werden. Denn es ist schon alles geregelt.
Aber recht haben und recht bekommen ist nunmal nicht das gleiche.

Kommen Fliesen und Einbau vom gleichen Vertragspartner, ist er für Mängel an den Fliesen und für Mängel am Einbau verantwortlich. Einfache Sache.

Kommen Fliesen vom Baumarkt und ein Handwerker baut sie ein, ist der Handwerker erstmal nur für Mängel am Einbau verantwortlich und der Baumarkt nur für Mängel an der Fliese.
Für beide seiten ist es ein leichtes auf den anderen zu zeigen, wenn es um Mängel geht und du stehst zwischen den Fronten und kannst als Laie nichts wirklich beweisen.

Ich würde fast schon sagen, dass du froh sein kannst, dass der Baumarkt dir neue Fliesen zu geben. Immerhin könnte die auch versuchen zu sagen "Unsere Fliesen waren mangelfrei. Der Handwerker hat den Mangel erst bei Einbau verursacht."

Nein, einen solchen Anspruch hast du nicht. Du hättest die Fliesen vor dem Verbau auf ihre Qualität überprüfen können.

peterobm  28.11.2021, 11:42

eher der Fachmann, der Fliesenleger ;)