Post beim Nachbarn abholen. Hausfriedensbruch?

12 Antworten

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Hallo IrgendwerNunI,

um Deine Frage zu beantworten muss man doch nur mal in das entsprechende Gesetz schauen.


§ 123 StGB - Hausfriedensbruch 

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Ob Du widerrechtlich in die Wohnung eingedrungen bist, hängt davon ab, ob Dich der Nachbar berechtigt hat seine Wohnung zu betreten. Wenn Du schreibst:

Daraufhin habe ich mich erinnert, dass ich einen Zweitschlüssel für ihre Wohnung besitze.

Ist liegt es ja durchaus im Rahmen des Möglichen, dass er Dir gesagt hat, dass Du seine Wohnung betreten darfst, wenn das erforderlich ist.

Aber wenn das nicht der Fall war, hättest Du die die Wohnung auch nicht nur kurz betreten dürfen.

Aber davon mal abgesehen, würde Dein Nachbar denn überhaupt einen Strafantrag stellen? Denn nur wenn er diesen Strafantrag stellt ist überhaupt eine Verurteilung [siehe Absatz 2 des § 123 StGB) möglich.

Schöne Grüße
TheGrow

Normalerweise würde ich nie ohne vorherige Absprache in eine fremde Wohnung gehen, auch wenn ich den Schlüssel habe, ausser natürlich in einem echten Notfall. (Gasgeruch, Wasser etc.).

Aber in Deinem Fall würde ich mich das schon trauen, denn 1 Woche ist schon lang, um auf das Paket zu warten. Wie hast Du erfahren, dass die Nachbarin es hat? Vermutl. durch einen Zettel des Zustellers?

Dann würde ich Dir raten, schließ kurz auf, geh schnell rein und hol Dir Dein Paket. Leg nen Zettel hin, dass Du das so gemacht hast. Und noch was: Besser Du nimmst jemand mit als Zeuge, dann bist Du auf der sicheren Seite, nicht dass hinterher etwas fehlt und man es Dir anlasten will.

Gruß gigunelsa

IrgendwerNunI 
Beitragsersteller
 29.05.2015, 12:41

Ja, die Post hat diesen üblichen Zettel bei uns eingeworfen, den man in diesen Fällen bekommt. Das muss ja dokumentiert werden, wo genau die Post hingebracht wurde.

Mignon1  29.05.2015, 12:50
@IrgendwerNunI

Es ist immer noch die Entscheidung der Wohnungsinhaberin, wer wann ihre Wohnung betritt. Im Notfall ist die Situation klar. Aber hier liegt kein Notfall vor. Ein Päckchen begründet keine Situation dafür, dass die Wohnung betreten werden darf. Oberste Priorität hat das Recht der Wohnunginhaberin. Der Päckcheninhaber hat keinerlei gesetzliches Recht, die Wohnung eigenmächtig zu betreten.

Vielleicht hat der Nachbar ja jemand anderes damit beauftragt, der während seines Urlaubs Blumen gießt, Briefkasten leert etc. Und vielleicht ist dieser jemand ja auch beauftragt worden, dir das Paket auszuhändigen. Ich würde nicht mal bei Freunden einfach so ohne deren Erlaubnis in die Wohnung gehen...

Da der Schlüssel nicht zurückverlangt wurde, finde ich es vertretbar, aber hol nur dein Päckchen, leg einen Zettel hin:" ich habe mein Päckchen eben rausgeholt, vielen Dank fürs Annehmen", mal noch nen netten Smiley dazu und verschließ alles ordentlich. Wenn die Nachbar wieder kommen, nochmal bedanken, fürs Annehmen. Da kann dann keiner böse sein, oder er würde es dann direkt sagen.

Mignon1  29.05.2015, 12:44

Nein, man kann nicht eigenmächtig eine andere Wohnung betreten, nur weil man einen Schlüssel hat. Ich würde nie wieder ein Paket meiner Nachbarn annehmen, wenn ich feststelle, dass meine Nachbarn und nicht ich entscheiden, wann sie meine Wohnung betreten.

Annuk  29.05.2015, 12:45
@Mignon1

Man nimmt auch kein Paket an und fährt dann weg. Stell dir vor, es wäre Insulin drin!!!!

Denke der kommt wieder und sagt: Hättest du ja rausholen können, du hast doch den Schlüssel.

Recht steht im Buch, aber das soziale Leben läuft nicht immer danach.

Mignon1  29.05.2015, 12:53
@Annuk

Ja, es ist unglücklich gelaufen. Das hatte ich ja oben schon erwähnt. Aber wir beantworten hier diesen speziellen Fall. Eine Notsituation ist nicht gegeben. Das Recht der Wohnungsinhaberin steht über dem Recht des "Päckcheninhabers". Gerade bei solchen Fragen geht es um das Recht und nicht um soziale Verbindungen.

Annuk  29.05.2015, 12:54
@Mignon1

je nach Abmachung bei Schlüsselübergabe ;)

Mignon1  29.05.2015, 12:56
@Annuk

Ja, schrieb ich ja in meinem längeren Kommentar. Wenn er den Auftrag hat, ihre Blumen zu begießen, muß er die Wohnung ohnehin betreten. Dann kann er sein Päckchen mitnehmen. Aber eben auch nur dann.

Annuk  29.05.2015, 12:59
@Mignon1

würde ich so nicht sehen und ich denke, diejenigen meiner nachbarn, deren schlüssel ich hab, würden es völlig okay finden.

Mignon1  29.05.2015, 13:19
@Annuk

Mag sein. Das kannst du aber nicht verallgemeinern. Grundsätzlich betritt man keine fremde Wohnung ohne besonderen Auftrag.

Annuk  29.05.2015, 13:21
@Mignon1

Ach du. Man dann die Menschheit nicht mit dem Rechenschieber vermessen :) Das geht nicht, und wenn es noch so viele Regeln gibt, es gibt immer "Abers". Und ich bin hier einfach für das Aber :)

Mignon1  29.05.2015, 13:55
@Annuk

Lach! Klar, es gibt schöne "Abers", verstehe ich ja vollkommen! :-)

Nein, auf gar keinen Fall. Ich würde deswegen Strafanzeige stellen