Polizeiausbildung trotz Bewährung?
Hallo ihr Lieben,
Leider habe ich ein drastisches Problem. Ich habe mich im Mai für den mittleren Polizeidienst beworben und mein sauberes Führungszeugnis abgeschickt. Ich hatte noch nie eine Anzeige oder fiel negativ in meinem Leben auf. Im Februar kam es zu einer Auseinandersetzung mit zwei Herren auf der Straße, ich habe die zwei Männer lediglich auseinanderhalten wollen und Zivilcourage geleistet. Der Mann der auf den älteren Mann schlug ist „abgehauen“ als die Polizei eintraf. Daraufhin habe ich der Polizei gesagt, dass ich die Personen bloß auseinander halten wollte, dann der Schock. Die Frau vom Mann hat angegeben dass ich den Mann festgehalten habe damit der andere in gemütlich schlagen kann. Ich ging davon aus dass ich davon komme, habe mir auch einen Anwalt genommen, allerdings erfolglos… heute war der Prozess und mir wurde heute von der Richterin 2000€ Schmerzensgeld und 2 Jahre Bewährung gegeben, für etwas was ich niemals getan habe. Kann ich trotz dieser „Straftat“ meine Ausbildung antreten.. Ich bin total planlos und traurig darüber wie ungerecht alles ablief.. und hoffe sehr dass ich meine Ausbildung trotz diesen Dingen antreten kann.
5 Antworten
Kann ich trotz dieser „Straftat“ meine Ausbildung antreten.
Das kannst du vergessen. Eine Verurteilung zu 2 Jahren, egal ob mit Bewährung oder nicht, bedeutet, dass du nicht Polizist wirst.
Du kannst nur in Berufung gehen und hoffen, dass dabei ein Freispruch herauskommt. Alles andere führt zur Ablehnung. Ganz sicher.
Vielleicht kann man in Berufung gehen und das Urteil anfechten.
Dreh den Spieß um und zeige die Frau wegen falsche Aussage an.
Hast du es gemeldet? Das hättest du sofort tun müssen! Schon, als das Verfahren begann.
Das sieht nicht so gut aus. Wenn dich nicht schon allein die Verurteilung kickt, dann deine Verschleierung. Schmerzensgeld ist doch Zivilrecht. Das läuft ja schon seit Monaten!
Wenn du in Berufung gehst, ruht deine Bewerbung bis zum Abschluss.
Klär das sofort.
Gruß S.
Wenn dem nicht so sein sollte, hätte die Frau der Älteren Person nicht argumentiert, das du Ihn festgehalten hast. Normalerweise zieht man den Agressor weg und nicht das Opfer.2 Jahre auf Bewährung bekommt man nicht umsonnst!
Von daher, Pech gehabt. Außer Berufung kannst du nichts machen. Wenn dein Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kannst du dagegen angehen. Wenn doch, keine Chance mehr.
Wage Behauptung, dass es hier nur ums Schmerzensgeld geht. Die jeweiligen Abstammungen interessieren mich nicht, ich weiß auch nicht, was das mit dem Thema zu tun hat.
Außerdem habe ich geschrieben "Die Frau der älteren Person". Zum vergleich, deine Wortwahl: "Die Frau vom Mann". Merkste selbst, ziemlich identisch. Verstehe trotzdem den Verweis von dir nicht.
Ich hoffe wenigstens, du hast die Polizei gerufen anstatt sich nur wild einzumischen.
Wie dem auch sei, viel Glück.
Natürlich nicht. Das wäre ja auch noch schöner.
Das war seine EHEFRAU! nicht irgendeine Frau! Zu dem habe ich beide auseinander gehalten und habe den aggressor wie du sagst auch zurück gehalten, zwischen den beiden Lagen schätzungsweise 5 Jahre! Die türkische Familie wollte einfach jemanden als Täter aussehen lassen um Schmerzensgeld einzusacken und sie haben es geschafft!