Polizei trotz Vorerkrankung?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, du musst es angeben. Es ist zum einen eine medizinische Selbstauskunft auszufüllen und auch ein Diagnosebogen von deinem Hausarzt, wo die Ereignisse er letzten 3-5 Jahre (ja nach BL) aufgeführt werden müssen. Dazu entbindet man den Arzt von der Schweigepflicht, aber NUR für diesen Zettel, sonst besteht sie weiterhin.

Deine Krankenakte wird nicht von der Polizei geprüft, dazu hätten sie kein Recht. Aber sie können Befunde oder Atteste nachfordern.

Während des Eignungs- und Auswahlverfahren führen sie ihre eigene beamtenrechtliche Gesundheitsprüfung auf PDT durch. Sie werden also eh alles herausfinden.

Man kann entscheiden, ob man das möchte oder nicht. Dabei kann man nicht von Zwang reden, denn niemand zwingt dich, bei der Polizei zu arbeiten. Es kann dich auch niemand zwingen, ein Schwein zu schlachten, aber wenn du Schlachter werden willst ....

Bei diesen Untersuchungen geht es zum einen um die Belastbarkeit des Bewerbers, zum anderen aber auch um den Kostenstatus evtl. bestehender Einschränkungen. Dein Gehalt, deine Arbeitskleidung, deine Versorgung bei Großeinsatzlagen, deine medizinische Versorgung - all das bezahlt in Zukunft das Land, bzw. dessen Bürger. Man möchte dem Steuerzahler keine frisch eingestellten Anwärter präsentieren, die bereits Kosten mitbringen, weil sie Medikamente brauchen, sich in einer Nach- oder Dauerbehandlung befinden oder vorraussichtlich erkranken, weil es Risikofaktoren gibt.

OP´s sind kein ausdrückliches KO-Kriterium, können es aber sein. Manchmal gibt es eine Wartezeit bis zur vollständigen Wiederherstellung. Es gibt aber auch OP´s, die eine PDU zur Folge haben. Insbesondere korrigierende Gelenk-OP´s oder operationswürdige Organfunktionsstörungen (Magen, Herz, Schilddrüse ...) Bei anderen Dingen gilt es als erledigt, Haken dran ... es kommt drauf an, du wirst es einschätzen können.

Nebenbei sei gesagt, daß es ein absolutes KO-Kriterium ist, nicht ehrlich und loyal zu sein. Dein zukünftiger Dienstherr wird ungern beschissen. Sowas nimmt er übel und du wärest raus. Wenn sie an der Gesinnung zweifeln, zucken sie nicht mit der Wimper.

Also: Angeben, abwarten, ggf. Widerspruch einlegen - Viel Glück

Gruß S.

Dui321  13.10.2018, 19:03

Wenn ich alles angeben von meinem hausarzt und von anderen ärzten nicht...wie bekommen die das denn raus?

Sirius66  13.10.2018, 19:07
@Dui321

Dein Hausarzt weiß das doch! Entweder überweist er dich oder er bekommt Berichte.

Dui321  13.10.2018, 19:22
@Sirius66

Mein hausarzt hat doch nicht die berichte von meinem HNO arzt

Sirius66  13.10.2018, 19:47
@Dui321

Na wieso denn nicht? Das Hausarztprogramm fahren so ziemlich alle Kassen.

Dui321  13.10.2018, 20:54
@Sirius66

Nein ebend nicht! Der hausarzt hat nur seine behandlungen... er kann berichte verlangen von den jeweiligen ärzten! Aber auch nur für wichtige krankheiten! Ausserdem stehen in krankenkassen keine krankheiten! Nur angaben über die person! Mittlerweile stehen in den neuen karten NUR grosse krankheiten und wichtige Op's ansonsten nichts! Ich kenne viele die bei der Polizei einigies verschwiegen haben! Ist aber keine empfehlung! Ausserdem muss der Hausarzt nur KRANKHEITEN angeben von den letzten 3-5 jahren(je nach BL) ansonsten nichts! Der Hausarzt muss keine Blutabnahmen oder ähnliches angeben wirklich nur KRANKHEITEN...oder ebend ob man sich was gebrochen hat.... den rest muss man eh selber ausfüllen...die tabelle mit den unzähligen diagnosen etc... die Polizei hat durch eine kleine unterschrifft das recht in all meine akten einzusehen bzw.kontakt mit den ärzten zu nehmen, wenn man etwas nicht angibt Hno Augenarzt etcc...braucht man nur etwas glück...nur der Karidologe schickt alles weiter zum Hausarzt ! Und ebend krankenhäuser je nachdem!

Dui321  13.10.2018, 21:52
@Dui321

Ausserdem schafft sich die Polizei zugriff in die krankenakte bei *EHEMALIGEN BEAMTEN* DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES BZW AUCH BUNDESPOLIZEI! SIEHE ÄRZTLICHE FORMULARE NUMMER 4 NRW

Sirius66  14.10.2018, 07:30
@Dui321

So ein Schmarrn. Und du schreist schon wieder. Wenn du alles weißt, muss du ja nicht fragen. Ich bin raus.

Dui321  14.10.2018, 08:08
@Sirius66

Sirius ich schreie Nicht! Mein handy tippt halt so. Ist auch nicht das BEste... warum ist es denn ein schmarn...lade dir mal die BEWERBUNG der Polizei NRW runter

Sirius66  14.10.2018, 08:11
@Dui321

Weil es da um die Tauglichkeitsuntersuchungen geht. Die werden teilweise ausgetauscht, weil sie bundesweit gelten.

Himmel - füll den Mist aus und warte ab. Bescheiß, wenn du meinst, dass das richtig ist. Ist mir wumpe.

Dui321  14.10.2018, 18:29
@Sirius66

Ich glaube du verstehst mich nicht!

Dui321  14.10.2018, 18:42
@Dui321

Ich will hier ausserdem niemanden bescheissen! Aber du solltest dir mal die formulare der Polizei NRW durchlesen...da steht " ich gebe alles im besten wissen an etcc...wenn es raus kommt dann bin ich weg PVD" dann da drunter in dick " NUR FÜR EHEMALIGE BEAMTE entbindung der schweigepflicht der kranken, bewerbung und musterunsakte"

Nein, es ist kein ko - Kriterium. Sicher mag es Erkrankungen geben die einen Polizeidienst unmöglich machen, normale Eingriffe aber, die das Leben eben so mit sich bringt, gehören da nicht dazu. Prüfen wird man Deine Krankenakte nicht, Deine Angeben wird man aber heranziehen wenn es im Falle einer Einstellung zu Problemen kommt die auf eine Vorerkrankung zurückzuführen sind. Hast Du dann falsche Angaben gemacht kann das Probleme verursachen.

Grundsätzlich bist du erstmal nicht dazu verpflichtet, aber im Normalfall kommt so oder so eine Amtsärztliche Tauglichkeitsprüfung auf dich zu, bei der du natürlich wahrheitsgemäße Angaben machen musst und je nach dem was das für eine Erkrankung ist kann das natürlich dazu führen, dass du dienstuntauglich bist.

Wenn es aber um sowas banales wie eine Apendektomie (Blinddarmentfernung) oder solche Späße geht, interessiert die das meist recht wenig und dann brauchst du dir keine Gedanken darüber zu machen.

kayo1548  12.07.2014, 02:33

"Grundsätzlich bist du erstmal nicht dazu verpflichtet"

das nicht, genausowenig wie man auf dem Bogen die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden muss. Tut man das aber nicht kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden und macht man falsche Angaben (was mit hoher Wahrscheinlichkeit rauskommt) wars das auch.

Kommt darauf an was die Grunderkrankung ist. Wenn es etwas banales ist und zu keiner Beeinträchtigung führt und auch nicht die Wahrscheinlichkeit besteht das es einmal dazu führen könnte dürfte das kein Problem sein.

Sicher musst du es, wenn es nicht nur eine Bagatell-Op war und vielleicht sogar dann.

Meinst du nicht, dass die mögliche Einstellung von der Art und Schwere der Op abhängen könnte? Blinddarm wird nicht so schlimm sein. Herz oder Lunge schon eher.