Pferdefuhrwerk überholen
Hallo Community, vielleicht könnt ihr helfen... Was tun wenn auf einer Landstrasse ein Pferdefuhrwerk vor einem fährt und die Trennlinie zur Gegenspur durchgezogen ist. Somit ist Überholen ja verboten. Der Platz reicht auch nicht, dass das Fuhrwerk nach rechts über die Randbegrenzung könnte. Gibt es eine Sonderregel, die bei geeigneten Verkehrsverhältnissen und guter Sicht das überholen erlaubt oder heisst es im Schritttempo hinterhertuckeln? Danke für eure Hilfe sagt kalala.
5 Antworten
Nein darfst da nicht überholen, nur wenn da diese Schild wäre "Traktoren dürfen überholt werden" das gilt dann sinngemäß auch für andere landwirtschaftliche Fahrzeuge für Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.
Wenn eine solches Schild nicht da ist, darfst Du auch an dem Pferdewagen nicht vorbei,
Wo eine durchgezogene Linie ist (Zeichen 295 StVO) muss nicht unbedingt auch ein Verkehrszeichen mit Überholverbot sein. Ist kein Schild da, dann ist ein Überfahren der durchgezogenen Linie nicht zulässig. Nachzulesen unter: http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php , dort unter der laufenden Nr. 68. Dieses Überfahrverbot gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern für alle Fahrzeuge.
Verstoß: beim Überholen die durchgezogene Linie überfahren: 30.- EURO ohne Punkte (TB-Nr. 141259).
Wenn jetzt noch zusätzlich das Verkehrszeichen "Überholverbot" mit aufgestellt wäre, dann bleibt es trotzdem bei der genannten Ahndung. Das Verkehrszeichen 276 (Überholverbot) verbietet Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Das Pferdefuhrwerk ist aber kein Kraftfahrzeug. Also dürfte dieses trotz Überholverbot durch Verkehrszeichen überholt werden. Aber.... die blöde durchgezogene Linie darf ja nicht überfahren werden .........
Zu obigen Kommentar:
Diese Symbole gelten sinnbildlich auch für andere Fahrzeugarten, ausdrücklich auch für ein landwirtschftliches Gespann - damit wäre auch ein Fuhrwerk gemeint.
Findet man alles in Netz, in den DeJure Foren und Kommentaren und Gerichtsurteilen. (Habe jetzt keine Zeit zum suchen, aber wen es interessiert, wird es finden)
Wenn ich verschiedene Urteile richtig lese, sind unter "landwirtschaftlichen Gespannen" Traktoren/ Zugmaschinen mit Anhänger gemeint. Dann wären wir aber wieder bei Kraftfahrzeugen, so wie wörtlich in § 41 Abs. 2 Nr. 7, Zeichen 276 bzw. 277 gefordert: Überholverbote verbieten Führern von Kraftfahrzeugen aller Art, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Kräder mit Beiwagen zu überholen.
Das Schild "Traktoren dürfen überholt werden" beinhaltet nach §39 StVO alle "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen" ...
Mir ist allerdings neu, dass ein Pferdefuhrwerk ein Kraftfahrzeug ist.
hmmmm - ob das nun sinngemäß übertragen wird habe ich im Netz noch nicht gefunden - Pferdefuhrwerke sind sicher keine Kraftfahrzeuge - daher gelten wohl Promillegrenzen die für Kraftfahrer/-innen gelten nicht für Kutscher/-innen.
Mir ist allerdings neu, dass ein Pferdefuhrwerk ein Kraftfahrzeug ist.
Das nicht, ein Pferdefuhrwerk ist aber ein Zug im verkehrsrechtlichen Sinn.
In der StVZO steht, was unter einem Zug zu verstehen ist. Dort steht in § 32 wörtlich: "Kraftfahrzeuge mit einem oder zwei Anhängern"
Ein Pferdefuhrwerk ist i.S.d. § 23 StVO kein Zug, sondern ein Gespann.
oder heisst es im Schritttempo hinterhertuckeln?
genau das heißt das. Das gilt auch für andere Fahrzeuge die langsam vor dir her fahren!
Dankeschön - nun heisst es demnächst einfach nicht im Auto diskutieren sondern die schöne Landschaft genießen... ;-)
Ich gebe Scientes Recht, aber als begeisterte Kutschfahrerin kann ich sagen, dass wir gerne trotzdem überholt werden, wenn niemand dabei gefährdet wird, schön mit Abstand und nicht den Pferden beim Einscheren die Nasen abfahren ;)
Vorausgesetzt natürlich, dass niemand sonst etwas mitkriegt ...
.....niemals würde ich Pferden die Nase abfahren - und auch das mit dem Überholen überlege ich mir je nach Situation demnächst noch besser. Danke sagt kalala
Nein, abwarten bis die durchgezogene Linie aufhört.
och schaaade - na zum Glück hat uns letztens keiner erwischt ;-) Danke für die schnelle Antwort.
du musst tatsächlich hinterherzuckeln, bis die linie wieder unterbrochen ist oder bis ein verkehrszeichen das überholverbot aufhebt.
Auf solch ein Schild habe ich ja noch gar nicht geachtet - danke für den Tip - nun muss nur noch geklärt werden ob das Schild sinngemäß auf Fuhrwerke übertragen wird. Danke sagt kalala