Personenaufnahme in einer Wohnung?
Ich habe eine Frage an Euch, vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Eine etwas längere Vorgeschichte: Ich bewohne eine 3-Zimmer Wohnung. Mein Sohn, 49 J., liegt zur Zeit noch in einer Klinik, Burnout-Syndrom, auf Anraten der Ärzte hat er sich von seiner Lebensgefährtin getrennt. Nach der Entlassung, am kommenden Samstag, ist er theoretisch obdachlos. Er ist aber in einem festen Arbeitsverhältnis. Zur Zeit bin ich auch auf der Suche nach einer kleinen Wohnung für ihn. Nur bis diese gefunden ist, will ich meinen Sohn bei mir aufnehmen, anstatt in ein Obdachlosenheim. Wie lange darf mein Sohn bei mir wohnen, ohne dass ich Probleme mit meinem Vermieter bekomme? Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.
10 Antworten
Gibt es eine Möglichkeit, dass du ganz offen mit deinem Vermieter darüber sprechen kannst - ich würde es zwischenmenschlich darstellen und versuchen
Hab ich auch schon dran gedacht, aber ganz ehrlich, habe etwas Angst vor einer vielleicht unangenehmen Reaktion, denn es ist kein Privatvermieter sondern eine Gesellschaft
Die bisherigen Antworten sind leider nicht ganz korrekt. daher möchte ich es gern richtig stellen.
Grundsätzlich vorweg, der Vermieter kann es nicht verhindern, dass du deinen Sohn aufnimmst. Das darf er dir nicht verbieten.
Allerdings, wenn man das Gesetz genau nehmen möchte, dann musst du in jedem Fall den Vermieter um eine Genehmigung bitten. Einfach nur eine Mitteilung genügt nicht. Diese Genehmigung darf er aber nicht verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Und ein berechtigtes Interesse besteht, wenn es um einen nahen Familienangehörigen geht.
Mehr Miete zu bezahlen brauchst du nicht anzubieten, denn nur weil eine Person mehr darin wohnt, rechtfertigt das keine Mieterhöhung. Da müßte der Vermieter schon andere Gründe anführen, sollte er eine Erhöhung verlangen. (Ich spreche dabei jetzt nicht von den Nebenkosten, sondern nur von der Kaltmiete)
Allerdings, wenn man das Gesetz genau nehmen möchte, dann musst du in jedem Fall den Vermieter um eine Genehmigung bitten. Einfach nur eine Mitteilung genügt nicht.
Deine Antwort ist nicht korrekt! Eine Zustimmung des Vermieters ist nicht erforderlich. Es handelt sich um den Sohn der FS. Gleiches gälte für einen Ehegatten oder Vater oder Mutter.
Die bisherigen Antworten sind leider nicht ganz korrekt.
Deine auch nicht. :-)
Du irrst. Für enge Familienangehörige, wie Kinder oder Eltern, reicht es, dem Vermieter die Aufnahme anzuzeigen. Für entfernte Familienangehörige, wie z. B. Neffen oder Nichten, bedarf es der Genehmigung des Vermieters, die dieser wiederum nicht verweigern kann.
Danke, werde ich machen
Wie lange darf mein Sohn bei mir wohnen, ohne dass ich Probleme mit meinem Vermieter bekomme?
unbegrenzt. Es handelt sich hierbei um einen nahen Familienangehörigen, dessen Einzug der Vermieter dulden muss.
Setze einfach den Vermieter - am Besten auch schriftlich - in Kenntnis. Weise doch auch gleich darauf hin, daß es sich um eine vorübergehende Lösung handelt, bis Dein Sohn eine Wohnung gefunden hat. Vorschlag:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem ... wird mein Sohn vorübergehend in die von mir gemietete Wohnung ziehen, bis er eine Wohnung gefunden hat. Dies zu Ihrer Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen"
Das reicht.
Danke super, das werde ich sofort dann am Montag machen.
6 Wochen am Stück.
Oder du machst es wie es sonst üblich ist und zahlst 5€ mehr miete wen eine zweite Person länger einzieht warte also erst-mal ca5 1/2" Wochen ab und dann sprich den Vermieter an!das gibt dann kein ärger wen er dann länger für die suche als 6 Wochen braucht!Das ist auch die Regel bei einer Genossenschaft!Weise drauf hin das das ein Familien -mietglied ist!Oder er geht nach 6 Wochen 1-3 tage wo anders hin und kommt dann wieder für 6 Wochen!
6 Wochen am Stück.
Das gilt bei Besuch. Der Sohn ist aber ein Familienangehöriger und da zählt das nicht.
Und wo
zahlst 5€ mehr miete
ist das üblich?
Oder du machst es wie es sonst üblich ist und zahlst 5€ mehr miete
in welchem Land soll das denn üblich sein???
Eine Mieterhöhung, weil eine weitere Person einzieht, ist unzulässig. Ist ja auch klar, die Wohnung ist deswegen ja nicht größer
ich sehe keinen Grund die Miete anzupassen, ggfs aber die Nebenkosten, wenn da Positionen abgrechnet werden die nicht nach Verbrach sondern nach Personenzahl abgerechnet werden, wie z.B. Müll.
Danke, ok ist eine Möglichkeit
Deinen Sohn darfst du unbefristet in deine Wohnung aufnehmen. Eine Erlaubnis dazu seitens des Vermieters ist nicht erforderlich. Es reicht eine diesbezügliche Information. Eine Mieterhöhung deshalb wäre nicht machbar. Bei Betriebskosten wäre eine Anpassung nur für solche mit Personenschlüssel zulässig.
Für deinen Sohn müsstest du die Wohnungsgeberbestätigung für die Vorlage beim Meldeamt ausfertigen. Diese muss er bei seiner Anmeldung dort vorlegen. Einen Mietvertrag braucht er nicht.
Du brauchst natürlich mit deinem Sohn auch keinen Untermietvertrag abschließen, ein solches Ansinnen deines Vermieters zurückweisen für den Fall, dass er das wünscht oder fordert.