Personalausweis ungültig seit August, müsste ich mit Strafen rechnen z.B bei Verkehrskontrollen?
Hallo ,
mein Freund hat es bisher nicht bemerkt gehabt, daher ist sein Personalausweis seit August bereits abgelaufen.
Heute beantragt er einen neuen. Er meint er kann jetzt vielleicht mit Strafen rechnen, auch be der Verkehrskontrolle. Ich kann mir das nicht vorstellen, es ist ja ein Ausweis da, nur eben abgelaufen.
Wie verhält es sich damit?
8 Antworten
Du solltest umgehend einen neuen beantragen. Eine Strafe gibt es nicht. Sollte deine Identität bei zb. Einer Verkehrskontrolle nicht zweifelsfrei geklärt werden können (auf Grund des abgelaufenen BPA), musst du damit rechnen, mit auf die Polizeiwache genommen zu werden zur Identitätsfeststellung.
Viele Grüße, Alex -Polizeibeamter in NRW
Danke für diese Hilfreiche Antwort Herr Polizeibeamter.
Lieben Gruß aus Magdeburg
Ausweispflicht
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.
Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert.
Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen.
Siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html
Im Prinzip hat die Behörde viele Möglichkeiten deine Identität festzustellen, es sollte im Falle einer Anhaltung, selbstverständlich die Abfrage, ob die Person gesucht, ausgeschrieben oder sonstwas ist, durchgeführt werden. In vielen europäischen Ländern gibt es deswegen keine Ausweispflicht mehr. Nachdem du den Ausweis nicht mitführen musst, kannst du bzw dein Freund zur Vorlage dessen vorgeladen werden und bis dahin wird er den Neuen schon in Händen haben.
Wenn der Neue schon beantragt ist, kommt er mit einer mündlichen verwarnung davon.
Klar bekommt man eine Strafe wenn man keinen gültigen Wisch vorweisen kann, der die Identität bestätigt. Aber da reicht eigentlich auch der Führerschein.
Er soll einfach direkt einen vorläufigen mitnehmen und die Sache ist gegessen.