PayPal Verzug?
Hallo,
bevor ich anfange, möchte ich darauf hinweisen, dass ich vorher eine Frage schon gestellt habe:
https://www.gutefrage.net/frage/paypal-ksp-was-nun
Bitte dies zuerst lesen.
Ok: Ich bin nun so vorgegangen:
Ich habe die Hauptforderung von 14,48€ beglichen und die Forderungen wie Anwaltskosten und Auslagepauschale mangels Verzug zurückgewiesen.
Das ganze eigentlich nur weil ich im Internet gehört habe, dass die KSP unseriös ist.
Und öfters gesagt wurde, dass ich diese Kosten nicht bezahlen müsse. Eigentlich dachte ich, dass nach dieser Email die ich zu der KSP geschickt habe schluss sei.
" Wertes Inkassobüro, ich habe mein Negativsaldo bereits gedeckt. Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage einer Vollmacht zurück. Ich habe keine Mahnung erhalten. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Im übrigen bestreite ich, dass Paypal ihre Hilfe beim Schreiben von Mahnbriefen benötigt und verweise auf die Schadensminderungspflicht. Weitere Bettelbriefe werden nicht beantwortet."
Dann haben die ein Brief nach mir nach Hause geschickt:
Die sind dann auf meine E-Mail eingegangen und haben sowohl eine Vollmacht beigelegt und haben ebenfalls meine Zahlung an PayPal erwähnt, dass Sie erfolgreich war.
Zitat KSP:
"2.
Sie wenden ein, keine Mahnung erhalten zu haben. Für den Eintritt des Zahlungsverzuges kommt es nicht auf den Erhalt einer Mahnung an. Sie sind mit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges nach Maßgabe von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB - ohne dass es einer Mahnung bedurfte - in Verzug geraten. Sie haben durch die Ermächtigung, den Betrag im Wege des Lastschriftverfahrens einzuziehen, die alsbaldige Leistung ausdrücklich angekündigt, was als Selbstmahnung zu qualifizieren ist. Nachdem die streitgegenständliche Forderung im Wege des Lastschriftverfahrens nicht eingezogen werden konnte, ist im Hinblick auf diese Selbstmahnung Verzug eingetreten."
"Sie sind mit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges...""
Was?? Ich habe nirgendswo meine Kontodaten eingegeben, also was sollen die gemacht haben?
"Sie haben durch die Ermächtigung, den Betrag im Wege des Lastschriftverfahrens einzuziehen, die alsbaldige Leistung ausdrücklich angekündigt, was als Selbstmahnung zu qualifizieren ist."
Naja, darüber kann man sich streiten. Ich habe ledeglich mein PayPal konto aufgefüllt, dass kann man als Ankündigung sehen oder nicht.
Ansonsten verstehe ich in diesem Text nur bahnhof, ich bräuchte echt proffessionelle Hilfe.
Alle briefe kommen bei meiner Mutter an, weil ich meine Addrese bei PayPal nie geändert habe. Ich will ihr keinen Kummer bereiten. Ich bin wirklich am überleben einfach diese 50€ wegzuschmeißen und dafür dann halt irgendwo sparen oder kurz bei einem Nebenjob aushelfen.
Vielen Dank fürs Lesen.
3 Antworten
Irgendwas hast Du da in die falsche Kehle bekommen, und das dürfte Dir nicht gut bekommen. KSP ist keieneswegs ein unseriöses Unternehmen, sondern von die von PayPal beauftragten und anerkannten Anwälte. Was Du von denen zur Antwort bekommen hast, stimmt so. Denke nicht, dass die sich ein von Dir irgendwo abgeschriebenes Laiengeschreibsel zu Herzen nehmen.
Und es nicht so, dass PayPal Hilfe braucht beim Gebühren einfordern oder Mahnungen schreiben, nein, PayPal hat diese Forderung abgegeben an KSP.
Nun sieh mal zu, wie Du das wieder ausbügelst.
Was Du von denen zur Antwort bekommen hast, stimmt so
Wenn der TE nie ein Konto angegeben hat und es nie eine Lastschrift-Abrede gab, dann stimmt es also, wenn KSP das Gegenteil behauptet und behauptet, es hätte eine Rücklastschrift gegeben?
Interessante Haltung hast du. Vielleicht solltest du mal lesen, was der TE schrieb, bevor du diese völlig merkwürdigen Thesen aufstellst.
Dein Problem ist, du hast auf die falschen Leute gehört.
Wenn du eine Rechnung nicht bezahlst, dann stimmt das alles mit der Mahnung und den Inkasso und dem nicht bezahlen.
Aber bei PayPal ist es etwas anderes. Dort bist du bereits mit deinem negativem Konto in Verzug, da sie nicht bereit sind, dir ein Darlehn zu geben.
Deshalb wirst du zahlen müssen.
Welche Art von Vertrag hat denn der Fragesteller, die ihn berechtigt hier Geld zu leihen ?
Wen kümmert das? Der Verzug löst sich nicht einfach so aus dem Nichts aus. Wann der Verzug ausgelöst wird, steht im BGB. Und das "Papal will kein Geld verleihen" ist dort nicht aufgeführt. Ich weiß nicht, wo du deine Behauptungen her hast, aber entweder beschäftigst du dich mit dem Thema und siehst ein, dass du daneben liegst oder du musst weiterhin damit leben, dass du korrigiert wirst. So einfach ist das.
Die Aussage kann ich zurück geben. Lies nach, dann reden wir weiter.
Also. Dann sage mir doch mal, wo im §286 BGB das steht, was du hier erfunden hast. Ich verlinke es dir sogar nochmal: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
Wenn ich dir dein Zugticket klaue und du dann den Zug verpasst, muss du mich dann Mahnen um den Schaden zu bekommen ?
Niemand hat PayPal ein Zugticket geklaut. Wir diskutieren hier weder Straftaten und daraus etwaige sich ergebende Schäden, noch diskutieren wir hier die Forderung selbst. Wir diskutieren den Eintritt des Verzugs und daher bleibe beim konkreten Fall.
Bezogen auf den Verzug: Ja, du musst mahnen, wenn du weitere Schäden, wie Anwaltskosten für die Forderungsbetreibung, ersetzt haben willst.
Du warst nicht bereit die Rechtsnatur zu klären, also haben wir keinen Konkreten Fall. Anderes Beispiel. Ich fahre dein Auto an. Darfst du dir einen Anwalt nehmen, den ich zahlen muss oder musst du mich erst mahnen ?
Wieso sollte ein Anwalt bezahlt werden, wenn ich beispielsweise von vornherein zusage, jeglichen Schaden zu bezahlen? Ein Anwalt wird erst nötig, wenn ich nicht bezahle. Du hast schon einmal etwas von einer allgemeinen Schadensminderungspflicht gehört? Soll ich dir auch noch angeben, wo sich das herleitet?
Ansonsten wiederhole ich: Bleibe beim konkreten Fall. Du kannst nicht wild irgendwelche Beispiele zusammen dichten, dort dieselben Grundfehler machen und dann so tun, als würde Paypal gegen das BGB verstoßen dürfen.
Wann der Verzug ausgelöst wird, steht im BGB. Ohne Ausnahme. Egal wie viele Beispiele du noch dazu bringst. Und das Argument "Paypal vergibt keine Kredite" löst immer noch keinen Verzug automatisch aus. Egal wie viele Beispiele du finden willst, deine Aussage ist und bleibt einfach falsch.
Wo hast du denn deine frei erfundene Ansicht her? Würde mich wirklich mal interessieren. Die einzigen, die ich kenne, die dieses "Man braucht nie mehr zu mahnen" ständig verzapfen, sind Inkassobüros. Arbeitest du womöglich am Ende für diese Branche? Ist das, was du hier machst, erkaufte Image-Pflege oder weißt du es wirklich nicht besser? Möchte einfach nur verstehen, ob es Sinn macht, mit dir irgendwie zu diskutieren, weil du Chancen hast, einsichtig zu sein, oder ob du von Berufswegen absichtlich diese Falschinfos verbreiten willst.
Schadenminderungspflicht ergibt sich aus § 254 BGB.
Allerdings verkennst du gerade bei dem Autobeispiel, dass es völlig unstrittig ist, dass man bei einem Unfall jederzeit einen Anwalt auf Kosten des Verursachers beauftragen darf.
Also ein klares Gegenbeispiel gegen deine Argumentation.
Nun, vielleicht solltest du dir angewöhnen, mal genau zu lesen. Ich schrieb folgendes:
Wieso sollte ein Anwalt bezahlt werden, wenn ich beispielsweise von vornherein zusage, jeglichen Schaden zu bezahlen?
Du machst auch hier einen gewaltigen Denkfehler. Du hast gefragt, ob ich (also ich als Privatperson/ Unfallverursacher) die Anwaltskosten zu bezahlen habe und ich habe den fall genannt, wo ich (als Privatperson und Unfallverursacher) sofort jede Schadensbegleichung zusage.
Warum wird bei einem Verkehrsunfall also nun üblicherweise der Anwalt bezahlt?
Weil das Hauptargument ist, dass die Einschaltung eines Anwalts bei der Schadensregulierung gegenüber der Haftpflichtversicherung (und gerade nicht gegenüber dem Unfallverursacher selbst!!!) eine durchaus notwendige Maßnahme ist, weil man so überhaupt erst für eine gewisse Waffengleichheit sorgen kann. Der BGH hat das überdeutlich schon mehrfach klargestellt. Die genauen juristischen Wendungen sind hier "zweckdienlich und erforderlich".
Bezogen auf den Paypal-Fall kannst du nicht falscher liegen. Wieso genau benötigt hier Paypal also einen Anwalt, um eine Waffengleichheit herzustellen? Wieso ist Paypal dem Verbraucher hier unterlegen? Wieso war die Einschaltung eines Anwalts ohne Mahnung und ohne Verzug notwendig?
Und vor allem: was alles hat das mit deiner falschen Grundaussage zu tun, dass Paypal keine Kredit vergibt und man deswegen immer sofort automatisch in Verzug gerät?
Sollen wir mit der Diskussion weiter machen oder siehst du ein, dass du vollkommen falsch liegst.
Du brauchst nicht zu denken, dass ich hier auf deine Verwirrungstaktik reinfalle. Im Gegenteil: Ich spiele diese Spiele gerne mit. Wenn du weiterhin denkst, absurde Beispiele zu benennen, die vollkommen falsch wiedergegeben sind, mit der Realität nichts zu tun haben und mit dem Grundproblem, dann mache ruhig. Ab und zu macht so ein Spiel wirklich Spaß.
Magst du dir diesen Artikel vielleicht einmal durchlesen ? Und falls du dann immer noch der Meinung bist, du liegst richtig, dann können wir gerne weiter machen ;)
Dann lies doch nochmal, was der TE schrieb. Er schrieb, dass er nie ein Konto hinterlegt hat, es nie eine Lastschriftabrede gibt und demzufolge kann es auch nie ein durch Rücklastschrift ausgelöstes Selbstmahnen geben und keinen Verzug aus dieser Selbst-Mahnung.
Nichts desto trotz: Auch das ist immer noch kein Beleg dafür, dass deine Grundaussage, man würde bei Paypal automatisch einfach so sofort in Verzug geraten, richtig ist. Das ist und bleibt immer noch vollkommen falsch.
Der Fragesteller hat 3 Geldeingänge auf sein Konto erhalten, schrieb er. Dann war sein Konto aber leer, als einer dieser Beträge zurück gebucht wurde.
Wie wurde denn dieses Konto so wundersam auf 0 gesetzt ?
Vielleicht weil er es sich hat auszahlen lassen ? Nur so ein Gedanke ...
Oder er hat es anderweitig verbraucht oder an einen Freund gesendet. Nur so ein Gedanke.
Aber wieso ergibt sich aus dem auszahlen des Guthaben automatisch ein SEPA Mandat?
Und auch dieser Gedankengang hat nichts mit deiner ursprünglichen Aussage zu tun dass PayPal sonderrechte hat und sich der verzug von selbst auslöst.
Für welches Inkasso arbeitest du gleich wieder? Sitzt du in Baden Baden? Verl? Hamburg? Oder in modenbach?
Mach dir keine all zu großen Gedanken. Das sind nur irgendwelche 400€ Billiglöhner, die ohne Kenntnisse und Hintergrundwissen irgendwelche unsinnigen Textbausteine zusammen klicken.
Ich würde darauf nicht weiter reagieren. Sollen sie doch klagen und vor Gericht die gleiche Begründung liefern, dann kann man wenigstens mit einem Lachen reagieren und genau das Argument liefern, dass es nie eine Lastschriftabrede gab und nie eine Rücklastschrift und die Begründung zum Verzug damit frei erfunden ist.
Ich will ihr keinen Kummer bereiten
Dann teile denen deine aktuelle Adresse mit. Nach dem Motto "Sie sollten ihren Brief mit frei erfundenen Behauptungen inhaltlich überdenken oder ihren ungelernten 400€ Minijobbern mal beibringen, zuerst die Sachlage zu prüfen, bevor sie unsinnige Textbausteine zusammenklicken. Im übrigen finden Sie mich unter der Adresse ABC."
Ich würde darauf nicht weiter reagieren. Sollen sie doch klagen und vor Gericht die gleiche Begründung liefern, dann kann man wenigstens mit einem Lachen reagieren und genau das Argument liefern, dass es nie eine Lastschriftabrede gab und nie eine Rücklastschrift und die Begründung zum Verzug damit frei erfunden ist.
Das ist leicht daher gesagt, jedoch kann ich mir weder einen Anwalt noch eine Gerichtssitzung leisten.
Ich würde gerne noch mehr hilfe bekommen
Du setzt voraus, dass es jemals vor Gericht geht. Das wird es aber nicht. Denn frühestens bei Schreiben der Klage schaut sich das ein Anwalt an und dann merkt er, wie viel die Billiglöhner wieder falsch gemacht haben und du hörst nie wieder was.
Ansonsten: Wenn du Geringverdiener bist bzw. H4-Empfänger bekommst du ggf. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. "Kann ich mir nicht leisten" ist somit kein Argument.
So oder so: In 99% der Fälle kommen ein paar Bettelbriefe, dann aber nichts mehr. Die wissen genau, dass das nicht eingeklagt werden kann. Das ist ein riesiger Bluff, nichts weiter.
Ich habe sehr viel geschrieben, vielleicht ist deswegen etwas unklar geworden.
Und ich habe vielleicht etwas nicht 100% erklärt. Ich schreibe kurz den kompletten weg auf.
PayPal Konto eröffnet -> Jahre später erhielt ich Geld weil ich etwas verkauft habe (15€) (dafür habe ich leider keine Beweise) -> Der Käufer hat anscheinend ein geklautes PayPal konto benutzt, deswegen erhielt der Besitzer sein Geld wieder -> Ich habe nur E-Mails bekommen wie "Problem wegen Unatorisertem Benutzen" und dass ich dazu stellung nehmen soll -> Also keine Mahnung. -> Habe ich alles übersehen, weil ich üblicherweise kein PayPal nutze. -> PayPal -15€ Kontostand -> 1 Monat später kommt jetzt alles.
Ich hoffe das ist etwas übersichtlicher als die langen texte, die ich geschrieben habe
Mir ist der Werdegang schon klar. Ich hatte dir auch auf dem ursprünglichen Thema entsprechend geantwortet.
Du hast dich entschieden, nicht von Paypal Beweise für den unautorisierten Kontozugriff zu verlangen. Das ist OK, deine Sache.
Entscheidend ist für den Moment, dass es keine Mahnung gab und damit erst mal kein Verzug. Denn jegliche Inkassokosten oder Anwaltskosten gehören hier zu den Verzugsschäden, die nur zu bezahlen sind, wenn es Verzug gab.
Ich habe im Internet auch irgendwas gefunden zu "nach 30 Tagen ist man automatisch im Verzug"
Bei Verbrauchern nur bei einer auf der Rechnung und dergleichen befindlichen ordentlichen Belehrung. Und ganz ehrlich? Ich gabe das bisher so gut wie noch nie jenanden richtig machen sehen.
Das ist leider frei erfunden, was du da schreibst. Paypal ist keine gottähnliche Macht. Die können sich nicht über das BGB hinweg setzen und das BGB gibt deine frei erfundene Begründung, warum da Verzug herrschen soll, schlichtweg nicht her.