paypal ins minus nach tod?

3 Antworten

Erster Googletreffer:

"Insbesondere Schenkungen des Erblassers an nahe Angehörige kann ein Insolvenzverwalter nach dem Erbfall mittels Anfechtung wieder rückgängig machen und den Empfänger der Leistung zur Herausgabe auffordern.

Ein solcher Anfechtungsanspruch verjährt nach § 146 InsO in drei Jahren. Diese Frist beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in das die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällt bzw. mit dem Ende des Jahres, in dem der Insolvenzverwalter positive Kenntnis von der Anfechtbarkeit erlangt hat oder ihm die Unkenntnis hiervon als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt wird.

Für eine relativ lange Zeit nach dem Eintritt des Erbfalls können also insbesondere lebzeitige Schenkungen des Erblassers, die innerhalb von vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, rückgängig gemacht werden, § 134 InsO."

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/vermoegen-verschieben.html

Kitsune1999 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 18:32

oh okay... danke

Die Schulden bleiben am Erbe hängen glaube ich.

Da der bekannte das Geld geschenkt bekommen hat darf er es behalten

BedrockIronkekz  22.09.2021, 18:12

der erbe kann das erbe aber auch ablehnen

Kitsune1999 
Beitragsersteller
 22.09.2021, 18:14
@BedrockIronkekz

und was ist wenn derjenige der erbt auch der ist dem das geld geschickt wurde? das zählt dann nicht mit zum erbe oder?

nein das hat dann nichts mit dem erbe zu tuen