Parken auf eigene Gefahr & ist dieser Parkplatz kostenpflichtig?
Servus,
ich war letztens in Düsseldorf und wir waren uns nicht ganz sicher. Deshalb hier meine Situation:
In der Bachstraße (Düsseldorf), Kreuzung Kronprinzenstraße, ist eine kleine "Insel" auf der Autos parken. In diesem Gebiet ist es schwer einen Parkplatz zu finden, bei dem ich kein parkschein benötige. Auf der einen Seite der Insel steht ein Schild mit "Parken auf eigene Gefahr" und auf der anderen Seite steht "Parken verboten / Auf dem Seitenstreifen / Mo-Fr 11-18 Uhr / Parken nur mit parkschein". Falls jemand nachsehen möchte, bei der Straße gibt es auch Streetview Bilder.
Jetzt ist meine Frage: Darf ich AUF der Insel (egal welche Seite) ohne Parkschein parken? Wenn ja, worauf weißt mich das Schild "Parken auf eigene Gefahr hin? Bzw. Wo liegt der Unterschied zu einem Parkplatz mit und ohne diesem Schild.
Vielen Dank für die Antworten!
1 Antwort
Das ist in der Tat sehr verwirrend. Ich persönlich würde es darauf ankommen lassen und davon ausgehen, dass die Schilder auf jeder Seite nur für die entsprechende Seite gelten. Es kann von einem nicht verlangt werden, einmal um den Block zu gehen um zu erkennen wo man parken darf, und wo nicht.
1.) Auf der Backstraße (Hauptseite) ist "Absolutes Haltverbot", du darfst also nicht auf der Farbahn halten. Der Platz ist als "Parkplatz" ausgeschildert. Das Zusatzschild "auf eigene Gefahr" macht in dem Fall nur die Rechtslage klar. Ich vermute, dass dieses Schild wegen den Bäumen angebracht ist, so dass du den Eigentümer (die Stadt?) nicht verklagen kannst, falls durch Astbruch dein Auto zu schaden kommt. Siehe dazu auch die Links [1] - [6] mit Internetbeiträgen zum Thema "Parken auf eigene Gefahr"
2.) Auf der Nebenseite (Einbahnstraße) interpretiere ich die Schilder wie folgt:
- Mo-Fr zwischen 11 und 18 Uhr gilt Parkverbot auf dem Seitenstreifen (= auf der Fläche)
- Ausserhalb der Zeiten darfst du Parken!
- Innerhalb der Zeiten darfst du nur mit Parkschein Parken.
Heißt also: Parkschein nur in der angegebenen Zeit notwendig. Das könnte meiner Ansicht nach ebenfalls eine rechtliche Umgehung sein, um kein "Parkschild" anzubringen und dann die damit verbundenen Sicherungspflichten erfüllen zu müssen..
[1]http://www.wer-weiss-was.de/t/schild-parken-auf-eigene-gefahr/6593096
[4] http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-brandenburg-parken-auf-eigene-gefahr/
[5] http://www.promobil.de/aktuell/parken-auf-eigene-gefahr-103648.html