Organspende im Islam erlaubt?

erlaub 54%
haram 46%

26 Stimmen

14 Antworten

erlaub

Danke LaFlor für die kompetente Antwort - wohltuend unter den eher sehr subjektiven Antworten.

Organspenden sind selbstverständlich erlaubt (unter oben angegebenen Voraussetzungen) - auf der Grundlage, "wer ein Leben rettet (durch die freiwillige Organspende) ist wie einer, der die ganze Menschheit rettet."

Von toten Gefangenen Organe zu verwenden ist allerdings aus nachvollziehbaren Gründen verboten.

haram

Das Thema ist zwar schon lange her, ich möchte trotzdem nochwas dazu schreiben. Bevor man der halal-haram-frage nachgehen kann sollte man sich gut informieren, was die Organentnahme bedeutet: Organe von Toten können nicht zur Spende entnommen werden, nur von sogenannten Hirntoten!! Der Tod, indem das Leben aus dem KKörper weicht und die Leichenstarre Eintritt passiert erst durch die Organentnahme! Der Mensch lebt!!! Berichten zufolge müssen "tote" Organspender festgeschnallt werden, damit sie sich vor dem Eingriff nicht wehren. Für mich klingt das nach Mord. Zumal die Definition des Hirntodes erst nach der Entwivklung von Organspenden vorgenommen wurde... Außerdem gibt es seltene Fälle, wo Komapatienten ohne Hirnaktivität wieder aufgewacht sind.

bitte lest diesen link, bevor ihr für euch entscheidet ob Organentnahme und -transplantation halal ist!!! Für mich hatte es zur Folge, dass ich mich in Österreich ins Widerspruchsregister eintragen lasse und niemals ethisch vertreten könnte, Organe von anderen Menschen zu nehmen, die dadurch vielleicht einen furchtbar schmerzvollen Tod hatten. Und das eigene Leben ist nicht das höchste Gut! Alhamdulillah!!!

erlaub

Ich hoffe ich konnte euch damit helfen :D:D LG

Die Organspende als solche wurde als erlaubt befunden: Fiqhkonferenz Djidda Februar 1988. Fiqhkonferenz der Rabita, 1985.

Bedingungen: Der Empfänger muss das Organ dringend benötigen Der Spender muss einverstanden und im Erlaubnis gefragt worden sein Die Organtransplantation muss erfolgversprechend sein

Bei der Entnahme von Toten: Der Tote muss einverstanden gewesen sein (zu Lebzeiten) Es müssen der Hirntod und Herz- und Atemstillstand eingetreten sein, ohne dass die Möglichkeit einer Wiederbelebung besteht.

erlaub

ich hoffe ich konnte euch helfen

Die Organspende als solche wurde als erlaubt befunden: Fiqhkonferenz Djidda Februar 1988. Fiqhkonferenz der Rabita, 1985.

Bedingungen: Der Empfänger muss das Organ dringend benötigen Der Spender muss einverstanden und im Erlaubnis gefragt worden sein Die Organtransplantation muss erfolgversprechend sein

Bei der Entnahme von Toten: Der Tote muss einverstanden gewesen sein (zu Lebzeiten) Es müssen der Hirntod und Herz- und Atemstillstand eingetreten sein, ohne dass die Möglichkeit einer Wiederbelebung besteht.

haram

Dann sollten diese Menschen bitte auch weder Blut noch Organe bekommen! Ich bin als Organ-und Knochenmarkspender registriert. Erwarte diese Hilfe aber auch im Notfall!

Ajamos  23.03.2009, 17:58

Na mach dir mal keine Gedanken,ich gluba sie dürfen auch nichts annehmen. Ist glaube ich auch Haram oder wie es heisst.