Ohne mahnung direkt anwaltsschreiben, ist das ok?

7 Antworten

Bei berechtigten Forderungen trägt der Schuldner die Kosten die durch das Inkassoverfahren verursacht wurden. Zunächst müssen Sie jedoch im Verzug sein. Um in Verzug zu geraten muss eine berechtigte Hauptforderung bestehen über die eine ordnungsgemässe und fehlerfreie Rechnung erstellt wurde. Diese Rechnung muss Ihnen zugegangen sein, d.h. die Rechnung muss in ihrem Briefkasten angekommen sein. Den Zugang der Rechnung an ihre Anschrift muss der Gläubiger beweisen. Zu beweisen wäre der Zugang im Grunde nur bei Zustellung per Einschreiben mit Rückschein. Weiterhin muss in aller Regel eine Mahnung über die fällige Forderung zugegangen sein. Auch den Zugang der Mahnung hat der Gläubiger zu beweisen. Der Gläubiger ist ausserdem verpflichtet die Beitreibung so kostengünstig wie möglich zu gestalten und das Inkassobüro muss sich an die allgemeine Schadenminderungspflicht halten. Die Kosten für das Inkasso können somit niemals höher sein als die Kosten die ein gerichtliches Verfahren verursacht. Das Amtsgerichts Neuruppin hat mit Urteil vom 19.11.2010 (42 C 24/10) entschieden, wonach die Aufwendungen für ein Inkassounternehmen in Höhe einer 3/10-Rechtsanwaltsgebühr nebst Telefonkostenpauschale erstattungsfähig sind. Bei einer Hauptforderung von bis zu 500,- Euro wären nach diesem Urteil Inkassogebühren in Höhe von 13,50 zulässig. Kontoführungsgebühren sind im Übrigen grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Die maximalien Rechtsanwaltsgebühren betragen in Ihrem Fall übrigens 45,- Euro.

Wichtig is es jetzt richtig zu reagieren. Widersprechen Sie schriftlich (Einschreiben/Rückschein) der Forderung und der Kosten. Verlangen Sie den Nachweis, das Sie ordnungsgemaß gemahnt wurden und forderen Sie einen Beleg das Sie die Mahnung erhalten haben. Soweit die Forderung zu Recht besteht, begleichen Sie diese zwischenzeitlich an den Gläubiger (nicht an den Anwalt)

Falls eine Formulierungshilfe benötigt wird bitte PN

Wenn er sich so siegessicher ist, und meint direkt einen Anwalt einzuschalten, ist es leider sein gutes Recht. Er schneidet sich damit eh selber den Finger, wegen den paar Euros einen Anwalt einzuschalten, denn der ist wesentlich teurer als das was du zahlen sollst.

wenn dein Konto nicht gedeckt war-ist wird es >zurückgebucht bzw stoniert.< das ist mit Unkosten verbunden, was dein verschulden ist, keiner ist verplichtet für dieses "verschulden" den Schuldner an zu mahnen, die kosten trägst du, es kann der verdacht auftreten wegen wissendlicher betrug

JA DAS IST OK!

Es ist entgegen der verbreiteten Meinung N I C H T(!!) gesetzlich vorgeschrieben dass 3 mahnungen sein müssen

Das ist meines Erachtens nach unüblich, erst recht bei einem solch renommierten Möbelhaus wie Poco. Ich würde sofort widersprechen und mich mit der Buchhaltung bei Poco in Verbindung setzen!