Öffentlicher Dienst und Deutsche Bahn bezüglich Job Ticket und Bahn Card

1 Antwort

Da mußt Du in der Personalabteilung nachfragen; das Problem, wir sind nun einmal in Deutschland, liegt hier in der steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Problematik.

Wenn Du auch Dienstfahrten unternimmst, dann ist das ein steuerfreier Zuschuß des AG, wenn auf das Jahr gesehen, die Einsparniss des AG durch die Bahncard höher ist, als die Erstattung der Dienstreisen wäre..

Benutzt der Arbeitnehmer die Bahncard neben seinen Dienstreisen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, liegt steuerpflichtiger + SV-pflichtiger Arbeitslohn vor. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer aber ggf. je nach Entfernung übernehmen und mit 15 % pauschalieren ( § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG ).

Eine Jahresnetzkarte, die der AG ersetzt, ist Arbeitslohn und muß dann einmalig bei der Anschaffung versteuert werden (und SV).

dark2323 
Beitragsersteller
 08.12.2012, 00:43

Vielen Dank für die kompetente Antwort.Es wäre täglich die Strecke von Montabaur nach Frankfurt und zurück.Ich wohne in Montabaur und arbeite in Frankfurt.Ich werde mich in der Personalabteilung schlau machen.