Nummernschild im Kotflügel (Motorrad)
Hallo, Wollte mal fragen ob man das Kennzeichen so anbringen kann wie auf den Bild.. habe jetzt schon öfter in Deutschland Moppeds mit dem Nummernschild dort gesehen. Weis aber leider nicht ob dies erlaubt ist oder nicht :/
4 Antworten
Weis aber leider nicht ob dies erlaubt ist oder nicht :/
Definitiv nicht.
Die genaue EU-Richtlinie wurde ja bereits genannt, hier der Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31993L0094&from=DE
In dem Dokument findest Du auch eine Zeichnung, nach der die Ablesbarkeit des Nummernschilds in einem Winkel von 30° auf beiden Seiten gewährleistet sein muss.
Das ist eindeutig nicht der Fall, da der ESD die Sicht versperrt.
Außerdem ist fraglich, ob der Neigungswinkel von 15° nach Punkt 3.1.3 eingehalten wude (kann man aus diesem Blickwinkel nicht beurteilen)
Zu guter letzt fehlt natürlich die Kennzeichenbeleuchtung.
Die Motorräder haben eigentlich alle eine Nummernschildbefestigung am hinteren Schutzblech. Oft sehen die Dinger verhältnismäßig sperrig aus und passen nicht so recht zur Optik, da bei uns in Deutschland die Nummerntafeln im Vergleich zu anderen Ländern, sehr gross sind(auch die neueingeführten mit den kleineren Buchstaben) Wenn man es jetzt woanders anbringt,gibt es dafür Richtlinien. Darin sind die Höhe, die Schräge usw festgelegt. Ein Kriterium ist auch die Sichheit - keine gefährlich vorstehenden Teile.
Wenn es jetzt unter dem Sitz angebracht ist, muss man nachmessen ob alle Punkte nach Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung", stimmen. Ich denke einzig die "gute Ablesbarkeit" könnte dem ein oder anderen Sherrif nicht so gefallen. Alles andere wäre nach Vorschrift.
Aber ich denke es gibt schon öfter Stress, wenn man das Kennzeichen so anbringt. Auf dem Foto kann man jedenfalls nicht das gesamte Kennzeichen ablesen, öbwohl es aus sehr kurzer Entfernung gemacht wurde.
Und??? Hab ich nicht zweimal geschrieben, dass es nicht ablesbar ist??
Dann hätte ich auch schreiben müssen wie hoch das Kennzeichen sein darf, bzw. wie niedrig. Und wie schräg es angebracht sein muss. Das noch differenziert ob eingefedert oder nicht......
Auf so eine überpenible Sezierung meiner Antwort und die Bonuspunkte kann ich verzichten, Herr Oberlehrer.
OK danke... Das man das nicht erkennen kann liegt glaub ich daran das es schräg aufgenommen worden ist :)
man sollte es aber auch ablesen können, wenn man etwas schräg hinter dem Moped steht. Und mit der Beleuchtung hat kreidler51 natürlich auch recht.
Nein nicht Erlaubt Kennzeichen Beim Motorrad sind hinten anzubringen und müssen bei Dunkelheit beleuchtet sein. HINTEN nicht unter dem Krad.
Und was ist wen ich eine Beleuchtung hinsetze ?
schätze mal du wirst auf jeden fall von der pulizei angehalten wenn du so ein schild hast
Bunuspunkt für das Zitieren der korrekten Rechtsnorm.
aber:
Maluspunkt für die fehlerhafte Anwendung.
S. o.g. Richtlinie, S.4 Abb. 2.
Das Kennzechen muß aus einem seitlichen Winkel von 30° ablesbar sein. Ist hier nicht gegeben, also nicht erlaubt.