Nicht angekündigte Straßensperrung srafbar?

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Du musst es beim Ordnungsamt anmelden und eine Bescheinigung bekommen, Du musst angeben wer beantragt, wo (Adresse) und wann. Du bekommst Auflagen, welchen Bereich du sperren darfst bzw. wieviel Meter vom Haus nach rechts und links, ab wann und wie du Sperren musst & dergleichen - und einen guten Grund brauchst Du ;)

Grundsätzlich darf kein normaler Bürger die Straßen oder Wege sperren. Jedoch gibt es Ausnahmen: Beispielsweise passiert ein Unfall und es besteht für die Personen sowie für die anderen Verkehrsteilnehmer Gefahr, dann kann man schon vor eintreffen der Einsatz- und Rettungsfahrzeuge die Straße absichern bzw. absperren. Aber bevor man dies macht, gilt es auf seine Eigensicherung zu achten (Warnweste, auf den Verkehr achten (Geschwindigkeit)).

Wenn man allerdings die Straße für Arbeiten sperren wolle, dann muss man dies erstmal beim Ordnungsamt anmelden, die dann ggf. auch die Stelle vor Ort anschauen und dann entscheiden, ob das wirksam ist, ggf. nur eine Teilsperrung ausreicht. Sobald Du dann die Genehmigung hast, darfst Du in dem angegebenen Zeitraum die Straße zu machen, aber dann muss es auch richtig sein und eine entsprechende Beschilderung, vielleicht sogar Umleitung, eingerichtet werden.

In manchen Städten übernimmt das der Bauhof/Stadt oder aber eine Firma.

Du darfst keine Straße sperren, nicht mal einen Parkplatz. Wenn du einen Parkplatz sperren willst, dann musst du dich, meine ich, ans Ordnungsamt wenden.

Ihr dürft überhaupt nichts sperren.

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Beitragsersteller
 09.04.2012, 22:33

Wenn aber ein 17 m hoher Baum umgeschnitten wird und der sonst auf unserem Haus landet?

hanco  09.04.2012, 22:36
@CheckOutThis

Dann kümmert sich die Firma darum, die den Baum fällt.