Nebengewerbe + FerienJob als Schüler möglich?
Hey liebe GuteFrage.net Gemeinde!
Ich werde ab kommenden Monat wieder Schüler (über 18 Jahre alt) sein und mein FachAbi machen. Jedoch habe ich schon während meiner Ausbildungszeit ein Nebengewerbe angemeldet. Da mir jedoch das Geld von dort nicht ganz reicht, stellt sich mir jetzt die Frage ob ich zusätzlich in den Ferien noch einen FerienJob ausüben darf?
Wie verhält sich dass dann mit den Steuern, Kindergeld und den Sozialversicherungen und ist das grundsätzlich überhaupt möglich?
Ich hoffe, jemand kennt sich damit aus.
Vielen Dank schon einmal im vorraus! :)
2 Antworten
Der Steuerfreibetrag liegt bei über 9500 Euro pro Jahr. Verdienst du weniger, zahlst du keine Steuern.
Der Grundfreibetrag liegt bei 9744 €!
Da mußt du schon unterscheiden zwischen der monatlichen Lohnsteuer und der jährlichen Ek-Steuer: beim Single in Lohnst.klasse 1 wird Lohnsteuer einbehalten ab einem mtl. Bruttolohn von ca. 1125€ und bei der jährl. Einkommensteuer sind Steuern fällig über dem Grundfreibetrag als Single von aktuell 9.744€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale, also insgesamt über 10.744€ zu versteuerndes Einkommen!
Also das Kindergeld ist nicht das Problem, da die Einkommensgrenzen dafür schon fast 10 Jahre ganz abgeschafft wurden!
Jedoch gibt es für die kostenlose Familienversicherung über die Eltern Einkommensgrenzen: Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
- Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
- Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/
Ergo kannst du zusätzlich zu deinen max. 3 Monaten Ferienjob als kurzfristige Beschäftigung noch 470€ mtl. in deinem Nebengewerbe dazuverdienen, ohne dich selbst krankenversichern zu müssen. Deine Eltern müssen nur einen Antrag auf kostenlose Familienversicherung bei ihrer Krankenkasse für dich stellen!
Der Steuer-Grundfreibetrag beträgt aktuell 9.744€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale,; also insgesamt sind somit 10.744€ im Jahr einkommensteuerfrei ;-)
Die kurzfristige Beschäftigung für max. 3 Monate ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
Gruß siola55
Vielen Dank, genau nach sowas habe ich gesucht. War im Internet jedoch etwas undurchsichtig! :)