Mutter zieht aus, Erwachsene Kinder bleiben in der Wohnung und Mutter finanziert

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Zu erst mal zum Wohngeld !

Da ihr beide Azubis seid und dem Grunde nach Anspruch auf BAB - haben werdet,habt ihr keinen Anspruch auf Wohngeld.

Ihr könntet also BAB - beantragen,das aber auch nur theoretisch,denn praktisch würde dieses wahrscheinlich abgelehnt werden,das könnte verschiedene Gründe haben. Der erste Grund könnte schon mal sein,das der Mietvertrag nicht auf euren Namen läuft,denn das ist eine Voraussetzung,um ggf.Anspruch auf BAB - zu haben.

Ein weiterer Grund könnte sein,das deine Mutter bzw.die Eltern,im allgemeinen zu viel Einkommen haben oder euer Einkommen zu hoch ist,denn danach würde sich ein evtl.BAB - Anspruch richten.

Wenn das ganze dann auch noch eure Erstausbildung ist,sind in erster Linie die Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Erst wenn diese nicht leistungsfähig sein würden,stünde euch ggf.BAB - zu,wenn ihr euren Unterhaltsanspruch bzw.Bedarf,nicht aus eigenem Netto Azubi Einkommen + Kindergeld decken könntet.

Dieser Unterhaltsanspruch würde laut Düsseldorfer Tabelle,670 € betragen,dazu können noch einmal 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand kommen,wenn der euch laut Unterhaltsrechtlicher Leitlinien des zuständigen OLG - zustehen würde.

Der Unterhaltsanspruch könnte dann jeweils bei 760 € liegen und von diesem sind dann erst mal die 184 € Kindergeld abzuziehen und eure Netto Azubi Vergütung,bis auf diese evtl.90 €.

Nur wenn dann noch eine Differenz bis zum Unterhaltsanspruch bestehen würde,müssten beide Elternteile sich diesen prozentual teilen,je nach dem,wie hoch das jeweilige bereinigte Nettoeinkommen ist.

Wenn die Mutter schon die Miete zahlt,was macht ihr dann mit eurem Nettoeinkommen + Kindergeld,wenn ihr euch noch nicht mal was zu Essen kaufen könnt,verstehe ich nicht ?

Erstmal ist Mutter weiterhin zuständig ... für Meite und Unterhalt der Kinder (abzüglich deren Einkommen)

die Frage ist eher, ob das der Vertmieter so in Ordnung findet ...


Soll die gesamte Wohnung überlassen werden, ist die Frage nach der sogenannten Sachherrschaft über die Wohnung wichtig, denn diese Sachherrschaft müssen die Hauptmieter/innen behalten. Dies gilt auch bei einer Gebrauchsüberlassung an Familienangehörige oder Lebensgefährt/innen.

Wer die gesamte Familienwohnung z. B. seinen Kindern überlassen will, hat keinen Anspruch darauf, die Erlaubnis (vom Vermieter) zu bekommen.

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/untermiete-oder-gebrauchsueberlassung.html

Nein sie können nichts beantragen. Die beiden sind in der Erstausbildung und da ist die Mutter für sie verantwortlich. Wenn die Miete nicht bezahlt werden soll müsste das Ausbildungsgehalt ja auch ausreichend sein um sich versorgen zu können. Den Vertrag müssen sie nicht unterschreiben wenn die Mutter ohnehin die Miete weiter bezahlt und dafür aufkommt

Middle1994 
Beitragsersteller
 07.09.2014, 18:41

Ja Miete wird von der Mutter übernommen. Alles andere halt nicht.

Also muss die Mutter neben der Miete auch noch Unterhalt zahlen?

Kirschkerze  07.09.2014, 18:44
@Middle1994

Ne nicht mehr oben drauf. Nur Unterhalt allgemein, aber der dürfte hauptsächlich dadurch gedeckt sein dass die Miete gezahtl wird (hängt halt davon ab wie hoch die Miete ist)

DerHans  07.09.2014, 18:46
@Middle1994

Unterhalt richtet sich immer nach dem Einkommen des Pflichtigen. Was ist denn mit dem Vater der beiden?

Können die zwei Wohngeld beantragen?

Klar. Aber nur bei Mutti. Der Steuerzahler hat damit nichts zu tun.

Wohngeld kann immer nur der "Mieter" dieser Wohnung beantragen. Hier müsste dann also erst einmal der Mietvertrag auf die beiden volljährigen Kinder übertragen werden. Für den Vermieter wäre das ein neuer Mietvertrag und er könnte die Miete neu kalkulieren.

Das dürfte sicher nicht so geplant sein.