Muss Stammbuch geändert werden bei Vornamenänderung?

3 Antworten

Ich kann deine Frage so leider auch nicht beantworten. Aber ich hab da mal ne Gegenfrage, weißt du welche Konsequenzen das mit sich bringt?

Schau dir mal in der Geschichte was das bedeutet... Ich finde es entweder größenwahnsinnig, oder respektlos deinen Eltern gegenüber. Es gibt für mich nur einen Grund den Namen zu ändern. Dann aber bitte komplett, mit Nachnahmen. Um den Bruch mit deiner Familie und den Traditionen zu verdeutlichen.

Ich möchte dich weder verurteilen noch sonst etwas, das steht mir nicht zu da ich Deine Gründe nicht kenne noch Dich.
Aber es macht mich traurig zu sehen das so was mittlerweile so einfach möglich ist (zu mindestens der Vorname (Rufname) und auch das die Menschen immer egozentrischer werden.

Und noch einmal, es tut mir leid dir deine Frage nicht beantworten zu können. Nach BRD- Recht ist das sicher egal. Interessanter wird es im Internationalen Recht. Kann mir vorstellen das es dort zu massiven Problemen kommt.

LG

markusher  24.04.2018, 06:57

was laberst du?

Rein rechtlich weiß ich das nicht.
Jedenfalls, so lange du deinen Auszug aus dem Geburtenregister deines Geburtsorts und die Namensänderungsbescheinigung hast, sollte das genügen, denke ich.
Natürlich wäre Stammbuch mit entsprechendem Eintrag schön.
Die offiziellen Akten sind jedoch bei den Standesämtern. Nur deren dortigen Dokumente zählen.
Ich war nach Frankreich umgezogen. Denen hier ist mein deutsches Stammbuch voll egal. Sie verlangen Auszug aus den deutschen Registern, auf internationalem Formularen, E-irgendwas.
Jedoch ist hier mein hiesiges Familienstammbuch wichtig, mit den Einträgen meiner Kinder, der Ehe mit meiner ehemaligen und der Scheidung.

Also, vorsichtigkeitshalber kann ein Eintrag im Stammbuch Ärger vermeiden. Meine Ex wollte unbedingt unser hiesiges französisches Stammbuch behalten, ohne Eintrag der Scheidung.
Also habe ich ein "neues" Doppel des Stammbuchs beantragt. Das hat zwar viel Zeit gebraucht, mehr als ein Jahr. Das Heft musste durch alle Standesämter durch, unserer Eltern, Heirat, Kinder, Scheidung, aber es funktionierte. Alles abgestempelt und unterzeichnet.
Man hat es mir nie verlangt. Ups, ja doch, für die Erneuerung meiner Aufenthaltsgenehmigung hier. Welche eigentlich innerhalb Europa überflüssig wäre. Jedoch habe ich diese vor den letzten Wahlen hier neu machen lassen. Die FN wollte oder will ja aus Eurapa austreten.
Sicher ist sicher...

Besseres kann ich dazu nicht sagen.

Ein Familienstammbuch zu aktualisieren ist keine Pflicht! Es würde genügen, wenn deine Eltern eine Kopie der Namensänderungsurkunde mit in ihr Stammbuch der Familie einlegen. Wenn sie es 100 %ig wollen, können sie beim Geburtsstandesamt eine neue Geburtsurkunde von dir mit den geänderten Vornamen anfordern. Sie sollten aber bei der Anforderung ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Urkunde ausschließlich für das Stammbuch bestimmt ist, damit bei der Ausstellung ein entsprechendes Format des Vordrucks gewählt wird, der ins Stammbuch passt.