Muss mein Exmann sich an Kosten beteiligen die die Kinder betreffen, Wie zum Beispiel neue Brille oder Klassenfahrten.?
4 Antworten
Klassenfahrten sind keine "unerwarteten" Ausgaben, sondern werden in der Regel rechtzeitig bekannt gegeben, so dass die Kosten dafür vom laufenden Unterhalt angespart werden können.
Brillen für Kinder gibt es kostenlos, so dass auch diese nicht als "Sonderbedarf" gelten.
- Hätte der Vater zugestimmt, dass eine teure Brille für das Kind gekauft wird, müsste er sich an den Kosten beteiligen.
- War es die alleinige Entscheidung der Mutter, kein "Kassengestell" zu wählen, muss sie dieses auch allein zahlen.
"Sonder- oder Mehrbedarf" sind nur solche Kosten, die nicht absehbar und unbedingt notwendig sind (z. B. Nachhilfe), oder Kosten, denen beide Eltern vorher zugestimmt haben (z. B. Reitstunden o. ä.)
Über den regulären Unterhaltsbedarf hinaus besteht die Möglichkeit, Sonderbedarf (unregelmäßig, außergewöhnlich hoher Bedarf) von dem Unterhaltsschuldner zu verlangen. Dieser ist zusätzlich zum regulären Kindesunterhalt zu leisten.
Demnach ist Anspruchsvoraussetzung für den Sonderbedarf zum einen die Unregelmäßigkeit und zum anderen die außergewöhnliche Höhe des konkreten Bedarfs. Sonderbedarf liegt somit nur dann vor, wenn dieser Bedarf nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war und deshalb bei
der Zumessung des regulären Unterhaltsbedarfs keine Berücksichtigung gefunden hat. Es muss sich um einen Bedarf handeln, der überraschend und der Höhe nach nicht abschätzbar war.
Beide Eltern müssen anteilsmäßig für den Sonderbedarf aufkommen. Dies bedeutet, dass sie sich beide nicht hälftig beteiligen müssen, es geht nach dem Verhältnis der Einkommen. Also auch anders als bei den Werten für den regulären Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, bei der nur der getrenntlebende Elternteil zahlen muss.
Alles Gute für dich!
Wenn er Unterhalt zahlt, dann ist sein Anteil dadurch abgedeckt.
Zu Sonderbedarf zählen kurzfristig angesetzte Klassenfahrten.
Etwas anderes gilt, wenn die Fahrt mehrere Monate zuvor feststeht. Dann kam der Vater verlangen, dass die Kosten dafür vom regelmäßig gezahlten Unterhalt gespart wird; er muss sich dann nicht beteiligen.
Zahnspange zahlt auch die Kasse, wenn erforderlich. Und die 20% bekommt die KM ja wieder, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird.
Aber wie ist es zum Beispiel wenn er sich nie um seine Kinder kümmert?
Das ändert nix an der Höhe des Unterhalts.
Das mir leider schon klar, aber wie schaut es mit dem Mehrbedarf aus.
Zahlt er keinen Unterhalt?
Übrigens gibt es Kinder Brillen zum Nulltarif.
Doch aber kümmert sich um die zwei und deshalb meine Frage.
Die Brillen zum Nulltarif kenne ich aber die sehen leider auch so aus.
Nun, meine Kinder trugen nur diese Brillen - soooooooooo schlecht sehen sie nicht aus. Ich trag übrigens auch nur billige Brillen.
Der Unterhalt ist u. a. dazu gedacht, dass Du Klassenfahrten bezahlen kannst.
Dann ist es deine Sache- der Kindsvater muss sich nicht beteiligen, da es diese Leistung der Krankenkasse kostenfrei gibt.
nur für Sachen die unvorhersehbar sind. Klassenfahrt zählt nicht zum Mehrbedarf. Und Brillen wenn es welche zum nulltarif gibt muss man die nehmen. Höchsten zählt eventuell Nachhilfe zum Mehrbedarf oder zahnspange. . .