Muss man wenn man ein Vollcross auf Privatgelände fährt ein Führerschein haben?

5 Antworten

Zuerst einmal, Du benötigt zum Führen eines KFZ keinen Führerscehin sondern eine Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist nur das Dokument, das ausweist welche KFZ Du bewegen darfst.

Auf abgesperrtem, der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Privatgelände kannst Du machen was Du willst, sofern Du die Erlaubnis des Eigentümers hast. Bitte denke auch daran, das, wenn sich dein Kumpel lang legt Du für alle Schäden selber aufkommen mußt.

19Michael69  27.02.2018, 14:36

Es muss nicht grundsätzlich "abgesperrt" sein und selbst wenn es das ist, kann es verboten sein.

Das Privatgelände muss eindeutig als solches "erkennbar" sein und es darf nicht für die Öffentlichkeit "gedacht" sein, wie es z. B. bei dem eigenen Parkplatz eines Supermarkts der Fall ist.

Gruß Michael

Hallo,

auf der ganz sicheren Seite bist du, wenn du mit der Vollcross auf eine dafür vorgesehene Strecke gehst. Dort ist das Fahren grundsätzlich erlaubt und dort benötigt man auch keine Fahrerlaubnis.

Für das eigene Privatgelände kann man das NICHT pauschal mit ja oder nein beantworten.

Man benötigt dafür zwar keine Fahrerlaubnis, aber ...

... dafür muss das Privatgelände eindeutig als solches erkennbar sein und es darf nicht für die Öffentlichkeit gedacht sein, wie es z. B. bei dem eigenen Parkplatz eines Supermarkts der Fall ist.

Es muss NICHT grundsätzlich eingezäunt oder sonst irgendwie baulich getrennt sein und selbst mit Zaun oder sonst was kann es trotzdem verboten sein.

Fährst du also bei euch im Garten, ist das kein Problem. Das wird aber ziemlich sicher ganz schnell sehr langweilig und auch deine Eltern werden nicht begeistert sein, wenn du denen den Garten umpflügst.

Wohnen bei euch im Haus aber mehrere Parteien und der Garten ist für jeden zugänglich, sieht das mit dem erlaubt sein schon wieder anders aus.

Und auch auf einer Wiese irgendwo in der Natur ist es immer sehr fraglich. Hier könnte eine bauliche Abtrennung als ausreichend betrachtet werden.

Ohne ist diese Wiese auf keinen Fall als Privatgrundstück zu erkennen - aber auch mit kann es unter Umständen verboten sein.

Und zu der Wiese im Nirgendwo muss man auch erst einmal hinkommen.

Man könnte oder müsste das jetzt noch ausweiten, was aber den Rahmen sprengen würde.

Du müsstest dann mal nennen, wie genau sich das mit eurem Privatgelände verhält.

Grundsätzlich sollte man es immer sein lassen, wenn man sich nicht ganz sicher ist.

Und man muss auch beachten, dass das Fahren in freier Natur, wie z. B. im Wald grundsätzlich verboten sein kann und mit sehr hohen Strafen geahndet wird. Auch dann, wenn es sich um Privateigentum handelt.

Viele Grüße

Michael

Sofern das Privatgelände umzäunt ist darfst du darauf alles fahren, was du willst!

19Michael69  27.02.2018, 13:16

So pauschal ist das falsch.

Gruß Michael

blacksheepkills  28.02.2018, 06:34
@19Michael69

...und warum schreibst du dann in deiner Antwort exakt das gleiche, nur mehrere Sätze länger?

19Michael69  28.02.2018, 09:47
@blacksheepkills

Lies meine Antwort einfach noch einmal komplett und vor allem aufmerksam durch. Dann wirst du erkennen, dass ich damit etwas vollkommen anderes sage.

Gruß Michael

blacksheepkills  28.02.2018, 10:05
@19Michael69

Trotzdem ist meine Antwort nicht falsch...

Auf meinem Privatgelände darf ich machen was ich will. Und ich rede nicht von Parkplätzen, Gemeinschaftsgrundstücken und und und... Ich rede schlicht von meinem Privatgelände. Da hat noch nicht mal die Polizei drauf was verloren oder sonst wer. Und genau darauf darf ich Fahrzeuge mit oder ohne Führerschein führen wie ich will...

19Michael69  28.02.2018, 10:10
@blacksheepkills

Ich habe geschrieben, dass deine Antwort "so pauschal" falsch ist und das ist wiederum richtig.

Auf "deinem Privatgelände" kann es sowohl ohne als auch mit Zaun erlaubt oder verboten sein.

Das kommt ganz auf das "Privatgelände" an.

Gruß Michael

Moin,

auf Privatgelände, welches vom öffentlichen Straßenverkehr sichtbar abgetrennt ist, darfst du (oder wer auch immer) fahren was du willst. Da brauchst auch keinen Führerschein oder so ;-)

Grüße
Oli

Den KRACH den das DING macht kann das Ordnungsamt oder die Polizei diese völlig unnütze Lärmbelästigung verbieten auch auch das Fahrzeug beschlagnahmen macht man mit dem LÄRM weiter .

Halosprung 
Beitragsersteller
 27.02.2018, 13:59

hab nen Schalldämpfer