Muss man nach einem Essen im Restaurant Trinkgeld geben, wenn im Gesamt-Rechnungspreis

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In einigen Speisen oder Getränkekarten ist meist vermerkt, das die Mehrwertsteuer und das Biedienergeld enthalten sei. Bediengeld und Trinkgeld sind zwei paar Schuhe. Bediengeld ist nix anderes als Lohn. Und wenn dem so wäre, das Trinkgeld mit in der Rechnung wäre, ist das ungesetzlich (freiwillige Zusatzleistung) und zum zweiten wer weiss ob der Kellner dies auch erhalten würde. In Amerika ist es üblich 10% zu geben, aber wir sind in Deutschland.

bernd12  26.01.2012, 10:36

in Amerika mindestens "Double the Tax", also 15 - 20 %

Du meinst also die Rechnung sah so aus: (Beispiel)

Essen 100.-

Trinken 100 .-

Steuern: 40 .-

Bedienungsgeld 20 .-

Gesamt: 260 .-

??

Wenn das in Deutschland der Fall war und auf der Karte die Preise ohne Steuern und Bedienungsgeld war, würde ich nur die Nettopreise bezahlen. In Deutschland müssen Endpreise angegeben werden. Ich vermute, Du warst aber ausserhalb von Deutschland?

Wenn Bedienungsgeld in den Preisen inkludiert ist, sagt das gar nichts.Das bekommen zumindest nicht die Mitarbeiter extra.

Wenn die Leistung gut war, gib den Mitarbeitern einen Bargeldtipp in Höhe von 10 % in Deutschland.

Müssen nicht, aber das wird dir nicht weh tun, wenn du schon im Restaurant essen gehen kannst oder?

MamboNo5 
Beitragsersteller
 26.01.2012, 16:51

Welch eine dumme Antwort.

DonFredericus  26.01.2012, 17:36
@MamboNo5

leider wollen hier viele eher ihrem eigenem Ego nutzen statt zu helfen...

GF soll helfen und nicht kommentieren!

Ich kenne nur ein Restaurant, wo so ein Posten auf der Rechnung stand.

Trinkgeld ist eine freiwillige Leistung, deren Höhe der Gast nach der Zufriedenheit berechnet. Wer mir "Bedienung" separat in Rechnung stellt, sieht mich als Gast nur einmal.

Wir haben damals diskutiert, den Rechnungsbetrag um das "Trinkgeld" zu kürzen, weil wir ihn als nicht berechtigt ansahen. Fragt sich nur, ob es sich lohnt, es in so einem Fall auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Trinkgeld ist generell eine freiwillige Leistung, ein Bonus für die Küche und die Bedienung sozusagen. Ob da ein Aufschlag eingerechnet worden ist oder nicht, du musst niemals Trinkgeld geben.

Dieser eingerechnete Zuschlag versteht sich selbstverständlich nicht als Trinkgeld. Der müsste übrigens auch noch versteuert werden.