Muss man für eine Toilette auf einer öffentlichen Veranstaltung zahlen
Muss man für eine Toilette / Klowagen auf einer öffentlichen Veranstaltung zahlen wo Bierausschank ist Bier kostet 3 Euro und Cocktails z.b 5 Euro. Meißten stehen dort dann Herren die sehr agrresiv 0,50cent fürs "pinkeln" verlangen wobei die klos nichtmal gepflegt sind.
Dieses Thema wurde hier zwar schon mal aufgegriffen möchte aber die Rechtslage gerne zu folgen Punkten wissen.
Marktplatz - dort steht ein Bierwagen - daneben Klowagen ... mußt der Betreiber des Bierwagens nicht dafür sorge tragen das man das Bier wieder loswerden kann??
5 Antworten
Ja weil für alle Sparten der Gewerbe unserer Gesellschaft der soziale Hintergrund abhanden gekommen ist. Und somit stehen als Toilettenanbieter auch eigneständige (IchAg) oder Großkonzerne (DIXI) als Dienstleisungsanbieter auf der Matte die alle etwas kosten lassen. es dauert nicht mehr lange und die Autobahn-Parkplätze kosten auch was.
Nein. Wenn ich vor deiner Türstehe und aufs Klo muss oder ein Glaswasser haben will musst du mir beides Gewähren! Im Umkehrfall muss ich dann das auch dir gewähren!
Solltest du bei einer nichtzahlung der Zugriff zum Klo verweigert werden und du pinkelst dir in die Hose kannst du die sogar anzeigen wegen Körperverletzung. Sie dürfen regelrecht einen um eine "kleine Spende" bitten mehr auch nicht.
Aber Zahlen fürs Klo ist soviel ich weiß rechtlich gesehen nichtig da sie dir immer den kostenlosen Zugang zum Klo gewähren müssen.
das stimmt nicht, man muss niemanden auf die toilette lassen und auch kein glas wasser geben (wieso übrigens nicht gleich auch eine mahlzeit, dafür besteht beim ein oder anderen sicher bedarf) --> http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/teil-6.html siehe rechtsirrtum 14. wenn man keinen aufs klo lassen muss, dann muss man erst recht auch kein wasser an die haustüre bringen.
Das gilt für private Wohnungen und nicht für Veranstaltungen etc. Bitte genau lesen bevor du das hier postest ;)
nein, muss man nicht !!!!!!
wo gewerblich getraenke ausgeschenkt werden, muss unentgeldlich auch eine
moeglichkeit vorhanden sein, um das "getraenk" auch wieder loszuwerden..... ^^
Gibt es dazu eine genaue Gesetzesgrundlage? Ich war gestern auf einer Party in einem FH-Gebäude und da musste man für jeden Toilettengang eine Wertmarke (50ct) zahlen oder man konnte eine "Toilettenflat" für 3 Wertmarken kaufen. In der Umgebung um das Gebäude gibt es keine anderen Möglichkeiten pinkeln zu gehen.
Manchma ja manchma nein, je nach dem ob die Veranstalter wollen das manche dann im Busch pinkeln gehen^^