Muss man ein Gewerbe anmelden, um ein Buch selbst zu VERTREIBEN?
Hallo Leute,
zu dem Thema finden sich zwar im Internet ein paar Aussagen auf ähnlichen Seiten wie gutefrage.net, aber ich möchte noch einmal nachhaken um sicher zu gehen:
Wenn ich selbst ein Buch schreibe, also Autor bin (nicht alleiniger Autor, aber einer von 2-3 Autoren), muss ich dann ein Gewerbe anmelden, um dieses Buch mit ISBN usw. usf. zu VERTREIBEN oder lässt sich auch der Vertrieb als freiberufliche schriftstellerische Tätigkeit abwickeln und beim Finanzamt geltend machen?
Kann ich also, wenn ich freiberuflicher Journalist bin, einfach ein Buch schreiben und auf eigene Rechnung, samt ISBN, in die Läden und/oder Online-Shops bringen oder muss ich da vorher noch was anderweitiges anmelden, bevor ich das Buch tatsächlich verkaufen/vertreiben darf?
5 Antworten
Du kannst Dir die Arbeit erleichtern, wenn Du z.B. bei www.bod.de veröffentlichst. Dort bekommst Du eine ISBN, und man meldet das Buch bei online-shops und bei den Buchhändlern an - Du bestimmst Deine Honorarspanne selbst und bekommst alle 3 Monate eine Abrechnung/Überweisung.
Die Unkosten kannst Du beim Finanzamt als negatives Einkommen auf der Steuererklärung abziehen lassen - wenn Du einen Zettel dazu legst, in dem Du erklärst, dass Du damit rechnest, dass Du in den folgenden Jahren damit etwas verdienst. (Wird in den folgenden Jahren nur ein negetives Ergebnis(Unkosten) erzielt, dann muss man den von der Steuer abgesetzten Betrag wieder zurückzahlen, das diese Tätigkeit dann als Hobby gewertet wird
Natürlich kannst Du das Buch auch selbst vertreiben - aber nur zum offiziellen Preis (sonst macht man sich strafbar).
.Bei der Steuererklärung wird dieser Nebenerwerb unter selbstständige Neben-Tätigkeit berechnet
Schau mal nach, auf der Internet Seite gibt es einen Preisrechner - wo man ausrechnen lassen kann, wieviel man als Honorar bekommt..
Du hast in Grenzen völlige Freiheit für die Preisgestaltung (der Verkaufspreis muss logischerweise höher sein als die Kosten). Aber(!) ist der Verkaufspreis zu hoch dann verkaufen sich zu wenig Bücher - ist der Preis günstig, dann verdient mal wenig. Man muss also selbst überlegen, welchen Preis man wählt. Außerdem muss man pro Buch 1,7 Euro im Monat bezahlen, damit das Buch auf dem Rechner bei BoD gespeichert bleibt. Die Mindestlaufzeit des Vertrages ist 5 Jahre
Die Kalkulation schaut wie folgt aus:
Vom Verkaufspreis werden Umsatzsteuer, Buchhandelsspanne (gesetzlich vorgeschrieben: 30%), Libri-Vertriebskosten (15%) und Druckkosten (nach Seitenzahl und Farbseiten berechnet) abgezogen, der Rest ist für den Autor => d.h. bei uns in Deutschland geht vom Verkaufspreis sehr viel weg. Wie es im Ausland ist, kann ich nicht sagen.
Ein Buch zu schreiben ist eine künstlerische Tätigkeit und somit nicht gewerbesteuer-pflichtig. Das Buch selbst zu verlegen und zu vermarkten (verkaufen) ist ein Gewerbe und somit anmeldepflichtig - die Absicht, einen Gewinn zu erzielen, reicht hierzu völlig aus
Das sehe ich auch so
Autorentätigkeit = Freiberuflichkeit
Verlagstätigkeit = Gewerbe
In Deutschland ist es leider Pflicht ein Gewerbe anzumelden und zwar von dem ersten Cent an, wenn man auch nur einen Kaugummi oder Anspitzer SELBST vertreiben möchte. Durch den Verkauf von Büchern, ob nun die Eigenen oder andere, betreibt man einen Handel und der ist nun mal anzumelden.
Viele verwechseln das mit der Abgabe der Steuererklärung. Die Steuerklärung hat aber mit einer Gewerbeanmeldung nichts zu tun. Das sind zwei paar Schuhe, sind aber beides Pflichtprogramme.
Wenn man nicht sehr viel verdient, bleibt man noch unter der Freigrenze und gilt nach §19 UStG als Kleinunternehmer. Hier reicht es seine Ein- und Ausgaben am Ende des Jahres in seiner Steuerklärung mit anzugeben. Wer über diese Freigrenze hinausgeht, muss eine monatliche Bilanz abgeben. Ein Gewerbe muss aber auf jeden Fall angemeldet sein!
Wer NUR als Autor tätig ist und ein Verlag sein Buch herausbringt und verkauft, so muss dieser Autor kein Gewerbe anmelden. Der Verlag übernimmt den Handel. Der Autor ist als freier Künstler tätig. (ACHTUNG: freie Künstler sind RENTENPFLICHTVERSICHERT und müssen bei alleiniger Ausübung eines Künsterjobs Rentenabgaben, Krankenversicherung und Pflegeversicherung abführen.) Gilt nicht für Leute die einen Hauptjob haben und Beiträge bereits zahlen.
Wer bei Ebay und Co.KG seine Sachen (regelmäßig + neu) verkauft, oder Tuppertante spielt, muss ebenfalls ein Gewerbe anmelden.
Merke: In Deutschland gibt es nichts, was man machen kann, ohne dass es vom Staat nicht geregelt, kontrolliert, oder bezahlt werden muss.
wenn du alles alleine machen willst, bestimmt
Bestimmt nicht.
Was denn nun?! :D
Inwieweit hat man bei Books-on-Demand denn Einfluss auf die Preisgestaltung und wieviel bekommt man vom Gewinn? Ich hab mal gehört, dass die das meiste vom Geld selber einstreichen und eventuell sogar, dass du beim Preis nicht das letzte Wort hast.